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03.08.2016

Bundesverkehrswegeplan fertiggestellt

Bundesminister Alexander Dobrindt stellt in Berlin den Bundesverkehrswegeplan 2030 vor


(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute den Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie die Entwürfe der Ausbaugesetze für die Bundesschienen-, Bundesfernstraßen- und Bundeswasserstraßen beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Die Arbeiten am neuen Bundesverkehrswegeplan haben rund sieben Jahre gedauert und rund 30 Millionen Euro gekostet. Erstmals konnte sich die Öffentlichkeit an der Aufstellung eines Bundesverkehrswegeplans beteiligen. Bis 2030 investiert der Bund insgesamt rund 269,6 Milliarden Euro in seine Verkehrswege.

Rund 39.000 Stellungnahmen wurden von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Städten und Gemeinden, Verbänden und alle weiteren Interessierten alleine während der sechswöchigen Bürgerbeteiligung von März bis Mai 2016 eingebracht. Der neue Bundesverkehrswegeplan enthält nach Einarbeitung der Anregungen rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 112,3 Milliarden Euro auf Schienenwege, 132,8 Milliarden Euro auf Bundesfernstraßen, und 24,5 Milliarden Euro auf Bundeswasserstraßen.. Nach dem nationalen Prioritätenkonzept wurden besonders dringende Projekte in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) aufgenommen.


Der Bundesverkehrswegeplan 2030 setzt auf fünf wesentliche Punkte:



  1. Klare Finanzierungsperspektive
    Die Investitionsmittel im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind mit den Projekten abgestimmt. Es wurden nur so viele Projekte als vordringlich aufgenommen, wie finanziert werden können. Alle Projekte des „Vordringlichen Bedarfs“ können damit bis 2030 finanziert und umgesetzt werden.


  2. Erhalt vor Aus- und Neubau
    69 Prozent der Gesamtmittel fließen in den Erhalt der Infrastruktur. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 sah nur 56 Prozent vor.


  3. Stärkung von Hauptachsen
    Der Schwerpunkt des neuen Bundesverkehrswegeplans liegt auf der Stärkung des Gesamtverkehrsnetzes. Vorrangig werden Hauptachsen und Verkehrsknoten gestärkt. 87 Prozent der Mittel werden für großräumig bedeutsame Projekte verwendet. 75 Prozent der Mittel für Straßenprojekte gehen in großräumige Hauptachsen, 25 Prozent sind für regionale Verbindungen vorgesehen.


  4. Engpassbeseitigung
    Rund 2.000 Kilometer Engpässe auf Autobahnen und rund 800 Kilometer Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt. Entgegen den Ankündigungen werden Engpässe auf Bundesstraßen nicht berücksichtigt.


  5. Breite Öffentlichkeitsbeteiligung
    Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung eines Bundesverkehrswegeplans beteiligen.



Dringlichkeitskategorien


Der neue Bundesverkehrswegeplan enthält die Kategorien „Laufend und fest disponierte Vorhaben“, „Vordringlicher Bedarf“ mit den Projekten des „Vordringlichen Bedarfs - Engpassbeseitigung“, „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „Weiterer Bedarf“.

Nur Projekte in den Kategorien „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ können uneingeschränkt fortgeführt und die Planung aufgenommen werden. Projekte im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ können zwar von den Ländern beplant werden, jedoch sind bis 2030 für diese Projekte keine Gelder vorgesehen. Für die Projekte des „Weiteren Bedarfs“ ist keine Planung vor 2030 vorgesehen.

Entgegen den Ankündigungen enthält der Bundesverkehrswegeplan 2030 keine Kategorie Vordringlicher Bedarf Plus (VB+). Der VB+ wurde durch den „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) ersetzt, der entgegen den Ankündigungen nur für Autobahnen gilt.


Der Bundesverkehrswegeplan ist die Grundlage für die Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße. Die drei Gesetze bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan. Der Deutsche Bundestag wird sich in den kommenden Monaten mit diesen Gesetzen befassen.

Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Website zur Verfügung: www.bvwp2030.de


(Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

 




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