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02.12.2016

Bundestag beschließt Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute mit den drei Ausbaugesetzen für Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) beschlossen.

In den nächsten 15 Jahren können über 1000 Verkehrsprojekte in ganz Deutschland umgesetzt oder begonnen werden - mit einem Gesamtvolumen von mehr als 270 Milliarden Euro. Rund 70 Prozent der Gelder fließen in Erhalt und Modernisierung der Verkehrsnetze. Die Hälfte der Gelder entfällt auf Schienenprojekte und Wasserstraßen.

In der neu gefassten Anlage zu Paragraph 1 Fernstraßenausbaugesetz - dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen - stehen alle vom Land angemeldeten Projekte der B 30 im Vordringlichen Bedarf. Damit erhalten der Ausbau der B 30 von Biberach bis Hochdorf, die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute und der Neubau von Ravensburg-Eschach bis Friedrichshafen das Planungsrecht. Weiter ist der Neubau der B 30 von Ravensburg-Süd bis Untereschach als laufend und fest disponiertes Projekt im Gesetz enthalten. Diese Projekte sollen bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Ferner wird im Gesetz klargestellt: "Durch die Bezeichnung der nachstehend genannten Projekte erfolgt keine Festlegung auf eine Realisierungsvariante. Die Bestimmung der Linienführung erfolgt gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften".

Die neuen Ausbaugesetze werden nun an den Bundesrat weitergeleitet. In einem weiteren Schritt werden sie an den Bundespräsidenten übersandt. Nach seiner Unterschrift werden die neuen Ausbaugesetze im Bundesgesetzblatt verkündet und treten einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesminister Alexander Dobrindt sagte am Freitag: Infrastruktur und Mobilität sind das Fundament von Wachstum, Wohlstand und Arbeit. Mit dem Investitionshochlauf steigen die Investitionen in die Infrastruktur bis 2018 um 40 Prozent - auf 14,4 Milliarden Euro jährlich. Mit dem Bundesverkehrswegeplan und den heute beschlossenen Ausbaugesetzen legen wir fest, wo wir in den nächsten Jahren bei den Straßen, Schienen und Wasserwegen des Bundes investieren. Erstmals haben diese Projekte eine klare Finanzierungsperspektive.

Mit den Ausbaugesetzen hat der Deutsche Bundestag zusätzlich zu den Projekten des BVWP 2030 weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro beschlossen. Davon 600 Millionen Euro für Schienenprojekte, 600 Millionen Euro für Straßenprojekte und 130 Millionen Euro für Wasserstraßenprojekte.

Informationen zu den Ausbaugesetzen und Beratungen der Fachausschüsse sind der Bundestagsdrucksache 18/10524 zu entnehmen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810524.pdf. Weitere Informationen zum BVWP 2030 stehen unter www.bvwp2030.de zur Verfügung.


 




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