37. Meinung: "Für einen Ausbau der B 30 besteht kein Bedarf."

Klarstellung
Im Rahmen der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 hat die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg von führenden deutschen Verkehrswissenschaftlern ein Gutachten zur Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen für einige wenige ausgesuchte Projekte im Land erstellen lassen. Insgesamt werden 22 Bundesstraßenprojekte untersucht.

Das Gutachten trägt den Titel "Bundesverkehrswegeplan 2015 Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen" und wurde von Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieursgesellschaft für Verkehrswesen mbH in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Verkehrswesen der Ruhr-Universität Bochum erstellt. Das Gutachten kostete rund 50.000 Euro.

Unter anderem wurde die B 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß untersucht und mit Mithilfe teils unrealistischen Annehmen einem Stresstest unterzogen. So wird der gesamte Streckenabschnitt von Baindt bis nach Biberach/Riß als ortsdurchfahrtsfrei unterstellt sowie davon ausgegangen, dass ein durchgängig 3-streifiger Ausbau ohne Unterbrechungen möglich ist. Die aktuellen örtlichen Gegebenheiten, die Trassierung, Ortsdurchfahrten usw. werden nicht berücksichtigt.

Mit dem Gutachten sollte der Beweis erbracht werden, dass an der B 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach kein Ausbaubedarf besteht, der eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 rechtfertigt.

Die Gutachter und Verkehrswissenschaftler kamen zu folgendem Ergebnis:
 
Kapazität nicht ausreichend
Auf folgenden Abschnitten ist die Kapazität der B 30 nicht ausreichend. Das heißt, die entsprechenden Streckenabschnitte sind überlastet und besonders stauanfällig. Im Jahr 2030 sei selbst bei einem durchgängig 3-streifigen Ausbau noch mit massiven Verkehrsstörungen zu rechnen. Innerörtliche Streckenabschnitte - wo der Verkehr noch schlechter läuft - wurden im Rahmen des Gutachtens nicht berücksichtigt. Dennoch kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass für folgende Streckenabschnitte alleine aus verkehrlichen Gründen ein 4-streifiger Aus- und abschnittsweiser Neubau dringend erforderlich ist:
 

  • B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (von Bad Waldsee-Süd bis südlich Gaisbeuren)
  • B 30 Ortsumgehung Enzisreute (von südlich Gaisbeuren bis zum Beginn der Ausbaustrecke nördlich von Baindt)
  • B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf

 

Weitere Detailuntersuchung erforderlich
Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass für folgende Streckenabschnitte der B 30 generell ein Ausbaubedarf besteht, allerdings nach Durchführung eines richtlinienkonformen 3-streifigen Ausbau bis 2030 diese Abschnitte noch in der Lage sein werden den Verkehr abzuwickeln. Darunter ist ein komplett durchgängiger, ortsdurchfahrtsfreier 3-streifiger Ausbau ohne Kreuzungen und Einmündungen zu verstehen. Ob ein solcher Ausbau der B 30 außerhalb des Bundesverkehrswegeplans 2015 möglich ist, wurde allerdings im Rahmen des Gutachtens nicht untersucht. Die Gutachter empfehlen deshalb u.a. für diese Streckenabschnitte eine klärende Detailuntersuchung, um zu klären, ob ein 3-streifiger Ausbau einem 4-streifigen Ausbau vorzuziehen ist:
 

  • B 30 Hochdorf - Oberessendorf
  • B 30 Oberessendorf - Bad Waldsee
  • Außerdem ist für den Ortsbereich von Oberessendorf ein klärende Detailuntersuchung erforderlich

 

Kein Ausbaubedarf
Im Rahmen des Gutachtens wurde für folgende Streckenabschnitte bis 2030 kein Ausbaubedarf gesehen:

  • B 30 Ausbau OU Bad Waldsee

 

Letzte Aktualisierung: 08. Mai 2023
Seite erstellt am: 31. Mai 2012



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