46. Meinung: "Der Weitere Bedarf beweist, dass für einen Ausbau der B 30 kein Bedarf besteht."

Klarstellung
Der Bund wollte die B 30 bereits beim Bundesverkehrswegeplan 2003 in den "Vordringlichen Bedarf" aufnehmen. Der Kreistag Biberach und die Kommunen im Landkreis Ravensburg lehnten dies ab.

Auf Wunsch des Kreistages Biberach wurden alle Abschnitte im Zuge der B 30 im Landkreis Biberach in den "Weiteren Bedarf" aufgenommen und vor allem der B 312 Biberach - Ochsenhausen - Berkheim der Vorzug gegeben. Stattdessen wurde vom Kreistag Biberach ein abschnittsweise 3-streifiger Ausbau der B 30 als Zwischenlösung gewünscht.

Auch auf Wunsch der Kommunen im Landkreis Ravensburg wurde lediglich die "B 30-Süd" von Ravensburg-Süd bis Eschach in den "Vordringlichen Bedarf" aufgenommen und anderen Projekten im Landkreis der Vorzug gegeben: Fertigstellung A 96 Wangen-Leutkirch, B 12 Ortsumgehung Isny, B 32 Ortsumgehung Geiselharz, "B 30-Süd". Der Neubau der B 30 von Oberessendorf bis Bad Waldsee-Nord, der Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee, sowie die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute wurden auf Wunsch der Kommunen im Landkreis Ravensburg zurückgestellt und lediglich in den "Weiteren Bedarf" aufgenommen. Eine vorläufige Lösung wurde nicht vorgeschlagen und gefordert.

Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 änderten sich die Prioritäten:  
Der Kreistag Biberach forderte:
- B 30: 4-streifiger Ausbau zwischen Biberach und Baindt
und bedauert die Ablehnung des “Vordringlichen Bedarfs” im Jahr 2003
 
Die Bürgermeister im Landkreis Ravensburg forderten:
- B 30: Vordringlich Gaisbeuren und Enzisreute
- B 30: 4-streifiger Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee
- B 30: 4-streifiger Neubau von Bad Waldsee bis Oberessendorf
 
Der Kreistag Ravensburg forderte:
- B 30: Vordringlich Gaisbeuren und Enzisreute
- B 30: 4-streifiger Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee
- B 30: 4-streifiger Neubau von Bad Waldsee bis Oberessendorf

Update 08.05.2023
Im Jahr 2016 wurde der „Bundesverkehrswegeplan 2015“ in „Bundesverkehrswegeplan 2030“ umbenannt.

Es erfolgte eine Einstufung des Projekts „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ sowie „B030 Biberach (Jordanbad)-Hochdorf“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im  Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.

Aufgegeben wurde jedoch der Streckenabschnitt von Bad Waldsee bis Hochdorf. Dieser fand weder Eingang in den Bundesverkehrswegeplan 2030, noch den Bedarfsplan 2016. Auch der bereits laufende 3-streifige Ausbau wurde gestoppt.

Im Jahr 2018 nahm das Land eine Planungspriorisierung vor. Mit der Planung des Projektes „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ sollte bis zum Jahr 2025 begonnen werden. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen wurde der Planungsbeginn anschließend auf das zweite Halbjahr 2022 terminiert. Der Planungsbeginn für das Projekt „B030 Biberach (Jordanbad)-Hochdorf“ ist ab dem Jahr 2025 terminiert.

Die konkrete Projektplanung am Projekt „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.

Wie oben erwähnt, hat die Planung am Projekt „B030 Biberach (Jordanbad)-Hochdorf“ bis heute nicht begonnen.


 

Letzte Aktualisierung: 08. Mai 2023
Seite erstellt am: 25. Feb. 2015



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