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03.09.2022

Müller: Ampel-Koalition arbeitet an Streichung von Enzisreute und Gaisbeuren

(Berlin) - Der Bundestagsabgeordnete Axel Müller kann sich dem Eindruck nicht verwehren, dass die Ampel-Koalition in Berlin an einer Streichung der Ortsumfahrungen an der B 30 für Enzisreute und Gaisbeuren arbeitet. Konkret soll dies mit der laufenden Bedarfsplanüberprüfung erfolgen.
 
Konkret führt Müller dazu aus: „Zu Zeiten der Großen Koalition konnte ich hier immer bedenkenlos Entwarnung geben und auf den von Bund, Land und Kommune vereinbarten Zeitplan verweisen.“
 
Dieser Zeitplan ergebe sich aus dem zentralen Planungsinstrument, dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP). Dieser wurde im Jahr 2016 per Bundesgesetz festgelegt und beschreibt, welche Verkehrsprojekte der Bund realisieren möchte.
 
Die B 30-Umfahrung ist als Projekt in diesem Plan enthalten. Damit haben das Land Baden-Württemberg und das nachgeordnete Regierungspräsidium Tübingen den gesetzlichen Auftrag, das Projekt zu planen und umzusetzen. In der entsprechenden Umsetzungskonzeption des grün geführten baden-württembergischen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2018 wurde das Projekt in die Kategorie „Planungsbeginn bis 2025“ eingestuft. In einer weiteren Konkretisierung der personellen Kapazitäten im Regierungspräsidium Tübingen ist daraus ein anvisierter Planungsbeginn im 2. Halbjahr 2022 geworden.
 
„Ich wollte mich direkt am ersten Tag des 2. Halbjahres 2022 bei Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) und Landesverkehrsminister Hermann (Bündnis90/Die Grünen) bzgl. dieses Zeitplans noch einmal versichern. Daher habe ich mich am 30.06.2022 postalisch an beide Minister gewandt“, so Müller.
 
Weil es in den letzten Monaten – seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages der Berliner Ampel-Regierung – einige Unruhe und Sorgen gab, dass die Realisierung der Umfahrung auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben wird, könnten die Reaktionen auf das Schreiben des direkt gewählten Bundestagsabgeordneten nicht beruhigen. Während das Landesministerium den Zeitplan bestätigt, sei das Ausbleiben einer Antwort aus Berlin - zwei Monate nach Versand des Briefes - besorgniserregend.
 
Der Bundesverkehrswegeplan muss alle fünf Jahre im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) kontrolliert werden. Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition wurde daher vereinbart: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs?, Umwelt?, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan.“ (Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 48)
 
Die weitere Vorgehensweise für die Überprüfung des BVWP wurde vom Bundesverkehrsministerium vorgestellt1. Danach wurden Verkehrsprognosen für das Jahr 2040 und für 2050 in Auftrag gegeben, die die Basis für die Überprüfung bilden sollen. Die Prognosen geben Aufschluss darüber, wie sich der Verkehr wahrscheinlich entwickeln wird. Daraus werden die Projekte hergeleitet, die umgesetzt werden sollen, um diesen Verkehr zu bewältigen.
 
Die Ampel-Koalition will die Verkehrsprognose jedoch an Klimawandel, Extremwetter und „beschleunigte globale Transformation“ ausrichten, was auch immer darunter zu verstehen ist. Zudem sollen Verkehrszellen zusammengelegt werden, wodurch Regionen mit hohen Verkehrsaufkommen mit Regionen mit geringen Verkehrsaufkommen verrechnet werden können, woraus sich kein Bedarf ergeben kann. Dabei gelten für die drei Verkehrsträger jeweils andere Verkehrszellen, wodurch der Verkehrsträger Straße beliebig gegenüber Schiene und Wasserstraße benachteiligt werden kann, ohne dabei die Realität abzubilden. Die Verkehrsprognose soll als Verflechtungsmatrize bis Januar 2023 und Netzumlegung bis Frühjahr 2023 vorliegen2.
 
Bisher hat das Bundesverkehrsministerium (beispielsweise in Bundestagsdrucksache 20/2903 von 25. Juli 2022) darauf hingewiesen, dass im Rahmen der BPÜ keine Einzelprojekte sondern nur der Plan als Ganzes geprüft wird: “Die verkehrsträgerübergreifende BPÜ fokussiert sich auf die Gesamtplanebene bzw. auf die Bedarfspläne als Ganzes. Mit Ausnahme der 15 explizit im BVWP 2030 (Gesamtplan) genannten Straßenprojekte findet keine erneute Bewertung der enthaltenen einzelnen Projekte statt.“
 
Die am 29. August 2022 auf der Homepage des Bundesministeriums aktualisierten Äußerungen lassen daran nun ernste Zweifel zu, so Müller. Dort heißt es: „Im Ergebnis wird die BPÜ Hinweise dazu geben, ob weiterhin ein verkehrlicher Bedarf für die in den drei Bedarfsplänen enthaltenen Projekte im Sinne des darin festgelegten Ausbauumfangs besteht bzw. ob es grundsätzlich eines größeren bzw. anderen Ausbauumfangs bedarf“3. Zudem heißt es: „Auf Basis der Ergebnisse der im Rahmen der BPÜ durchzuführenden streckenscharfen Verkehrsmengenvergleiche und Engpassanalysen werden jedoch auch Aussagen über Auswirkungen auf Einzelprojekte möglich sein“4.
 
„Die Sorgen einer Öffnung der Büchse der Pandora durch die Hintertür sind damit zurück und größer denn je“, so der CDU-Abgeordnete. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass zur Beruhigung der Bürgerinnen und Bürger in Enzisreute und Gaisbeuren von Seiten des Landesverkehrsministeriums zwar eine Planung begonnen werde, im Hintergrund jedoch bereits damit gerechnet und daran gearbeitet werde, dass niemals ein Bagger rolle.
 
„Ich fordere die Ampel-Abgeordneten aus dem Wahlkreis Ravensburg daher auf, sich auch weiterhin – und ohne jedwede verkehrs- und klimapolitische Einschränkung – für die Ortsumfahrungen in Bad Waldsee und damit für unsere Heimat einzusetzen und sich auch öffentlich dazu zu bekennen“, so Müller.


 




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