B 30 Insider - Ausgabe 1/2022

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Leserbriefe

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B30 Insider EHRLICH • KOMPAKT Nr. 36 Zeitung der „Initiative B 30“ Januar - April 2022 In dieser Ausgabe Neue Leitlinien der Verkehrspolitik Seite 4 Neuer Landesentwicklungsplan wird erstellt Seite 7 Pläne für Biosphärengebiet werden konkreter Seite 9 Meckenbeuren bekommt eine Ost-Umfahrung Seite 10 Drei Städte an der B 30 aufgewertet (Region) - Zum 1. Januar 2022 werden drei Städte an der B 30 aufgewertet und erhalten neue Ortsschilder: Bad Waldsee wird zur 95. Großen Kreisstadt in Baden-Württemberg von insgesamt 1.101 Kommunen. Der Ministerrat beschloss dies in der Kabinettsitzung des Landtags im Oktober 2021. Der Termin für festliche Aktivitäten anlässlich der Ernennung zur Großen Kreisstadt ist aktuell aufgrund der Corona-Pandemie noch unbestimmt. Die Städte Biberach an der Riß und Weingarten erhalten zum 1. Januar 2022 den Titel „Hochschulstadt“, so Innenminister Thomas Strobl im Dezember 2021. Die Hochschule Biberach hat ihre Schwerpunkte in Lehre und Forschung auf den Gebieten Bauwesen, Energie, Betriebswirtschaft und Biotechnologie. Die Hochschule Ravensburg-Weingarten ist tätig in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. Ein Schwerpunkt bildet die Informationstechnologie. (ff) Q1 Neue Verkehrszahlen liegen vor (Bergisch Gladbach) - Die Bundesanstalt für Straßenwesen legte zum Jahresende 2021 neue Verkehrszahlen für die Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland vor. Die Zahlen für das Jahr 2019 basieren auf temporären Messungen in den Jahren von 2016 bis 2019. Ergänzend wurden Zahlen aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben. 9.780 Kfz auf Bundesstraßen im Tag Die vorläufigen Zahlen des Verkehrsinvestitionsberichts 2019 bestätigen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf Bundesstraßen von 9.780 Kfz, davon 770 Kfz Schwerverkehr. Zählung auf der B 30 Neu gezählt wurde auf der Bundesstraße 30 zwischen Meckenbeuren und Ravensburg sowie Baindt und Oberessendorf. Von Oberessendorf bis Hochdorf-Appendorf wurden die Zahlen der dortigen Verkehrsdauerzählstelle übernommen. Auf anderen Streckenabschnitten erfolgte eine Hochrechnung der Zahlen von 2015. Belastung der Ortsdurchfahrten Nach der Freigabe der großen Ortsumfahrung Ravensburg im Dezember 2019 weisen nun die Orte Gaisbeuren und Enzisreute die höchste Verkehrsbelastung der B 30 auf: Ein Anstieg im Jahr 2019 auf bis zu rd. 29.000 Kfz pro Tag, davon rd. 4.000 Kfz Schwerverkehr - überwiegend schwere Sattelzüge und Lkw. Das ist neben Mainz (B 455) und der Stadt Stein bei Nürnberg (B 14) die bundesweit höchste Verkehrsbelastung einer 2 streifigen Ortsdurchfahrt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelte nach den neuen Lärmrichtlinien RLS19 für Gaisbeuren und Enzisreute eine durchschnittliche Lärmbelastung bis zu 91,9 dB (A) am Tag und 85,0 dB(A) in der Nacht. In den Ortsdurchfahrten Meckenbeuren und Meckenbeuren-Buch wurden bis zu rd. 17.400 Kfz pro Tag ermittelt, davon rd. 700 Kfz Schwerverkehr, bei einer Lärmbelastung von 90,1 dB(A) am Tag und 81,7 dB(A) in der Nacht. In der fünften und letzten echten Ortsdurchfahrt der B 30, in Friedrichshafen, erfolgte weder eine Zählung noch Hochrechnung. Im Jahr 2015 wurden zuletzt täglich bis zu rd. 13.600 Kfz gezählt, davon rd. 210 Kfz Schwerverkehr. Zur Lärmbelastung nach den RLS19 liegen keine Zahlen vor. Corona-Pandemie Die Zahlen der Verkehrsdauerzählstelle der B 30 bei Oberessendorf belegen einen deutlichen Verkehrsrückgang mit dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020. Doch schon die Zahlen von September 2021 liegen höher als im September 2019. (ff) Q2 Verkehrszahlen Bundesstraße 30 von Friedrichshafen bis Ulm 2019 Kfz in 24 Stunden Lärm nach RLS19 Kfz Mo-So SV Mo-So Kfz Di-Do SV Di-Do Tag 06-22 Uhr Nacht 22-06 Uhr B30 Friedrichshafen, Eckener Straße k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30 FN-Löwenkreuzung (L328A) k.A. k.A. OD: Ortsdurchfahrt Friedrichshafen; FS: 2 Fortsetzung Seite 2 Titelthema/Aus Bund und Land Neuer Bundesminister und neue Staatssekretäre (Berlin) - Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) nahm den neuen Ministerinnen und Ministern der neuen Bundesregierung am 8. Dezember 2021 den Amtseid ab. Nach Artikel 56 des Grundgesetzes, beeideten die Ernannten u. a. dem deutschen Volke zu dienen, die Gesetze zu wahren, seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. Zum Bundesminister für Digitales und Verkehr wurde Dr. Volker Wissing (FDP) ernannt. Unterstützt wird er von den Parlamentarischen Staatssekretären Daniela Kluckert (FDP), Oliver Luksic (FDP) und Michael Theurer(FDP). (ff) Q3 Verkehrsinvestitionsbericht 2019 vorgelegt (Berlin) - Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen im Jahr 2019 informiert die Bundesregierung im Verkehrsinvestitionsbericht 2019 (Bundestags-Drucksache 19/32585). 6,35 Mrd. Euro investierte der Bund in die Infrastruktur nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz. Für die Bundesfernstraßen wurden 9,49 Mrd. Euro ausgegeben. Davon entfielen auf Investitionen etwa 7,8 Mrd. Euro; für Bundesautobahnen 3,17 Mrd. Euro und für Bundesstraßen 1,29 Mrd. Euro. Das Gesamtvolumen an Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung betrug 1,34 Mrd. Euro für Bundeswasserstraßen. Für den Radwegebau an Bundesstraßen, einschließlich der Erhaltung von Radwegen, wurden im Berichtsjahr 85,1 Mio. Euro ausgegeben. Rund 159 Kilometer Radwege an Bundesstraßen wurden fertiggestellt. (ff) Q4 Fortsetzung von Seite 1 Verkehrszahlen Bundesstraße 30 von Friedrichshafen bis Ulm 2019 Kfz in 24 Stunden Lärm nach RLS19 Kfz Mo-So SV Mo-So Kfz Di-Do SV Di-Do Tag 06-22 Uhr Nacht 22-06 Uhr B30 FN-Löwenkreuzung (L328A) k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30 FN-Seewaldkreisel (K7728) k.A. k.A. OD: Ortsdurchfahrt Friedrichshafen; FS: 2 B30 FN-Seewaldkreisel (K7728) 19.264 22.058 90,9 dB(A) 82,5 dB(A) bis B30 Lochbrücke (L333) 533 917 OD: Ortslage Lochbrücke; FS: 2 B30 Lochbrücke (L333) 15.752 17.391 90,1 dB(A) 81,7 dB(A) bis B30 Meckenbeuren, Tettnanger Straße (L329) 499 704 OD: Ortslagen Siglishofen, Reute, Ortsdurchfahrten Buch, Meckenbeuren; FS: 2 B30 Meckenbeuren, Tettnanger Straße (L329) k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30 Meckenbeuren (K7719) k.A. k.A. OD: Meckenbeuren; FS: 2 B30 Meckenbeuren (K7719) 12.066 17.418 88,9 dB(A) 80,8 dB(A) bis B30alt Oberhofen (B467alt) 522 1.217 OD: Ortslage Hohenreute, Ortsdurchfahrt Untereschach; FS: 2 B30alt Oberhofen (B467alt) 21.863 24.020 91,4 dB(A) 83,3 dB(A) bis B30alt Ravensburg, Tettnanger Straße 952 1.782 OD: Ortsdurchfahrt Ravensburg; FS: 2 B30alt Ravensburg, Tettnanger Straße k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30alt Ravensburg, Fa. Ravensburger (B33alt) k.A. k.A. OD: Ortsdurchfahrt Ravensburg; FS: 2/4 B30neu Untereschach (B467neu) k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30 Ravensburg-Süd (B33) k.A. k.A. OD: keine; FS: 2/4 B30 AS Ravensburg-Süd (B33) 28.695 33.419 92,8 dB(A) 85,6 dB(A) bis B30 AS Ravensburg-Nord (B32) 2.071 3.063 OD: keine; FS: 4 B30 AS Ravensburg-Nord (B32) 34.723 38.900 93,5 dB(A) 86,4 dB(A) bis B30 AS Weingarten (B32) 2.235 3.223 OD: keine; FS: 4 B30 AS Weingarten (B32) k.A. k.A. k.A. k.A. bis B30 AS Baindt/Baienfurt (L284) k.A. k.A. OD: keine; FS: 4 B30 AS Baindt/Baienfurt (L284) 23.733 28.989 91,9 dB(A) 85,0 dB(A) bis B30 Ausbauende Baindt (westl. des Egelsees) 1.865 3.924 OD: keine; FS: 4 B30 Ausbauende Baindt (westl. des Egelsees) 23.733 28.989 91,9 dB(A) 85,0 dB(A) bis B30 Gaisbeuren (L285) 1.865 3.924 OD: Ortsdurchfahrten Enzisreute, Gaisbeuren; FS: 2 Fortsetzung Seite 3 Titelthema/Aus Bund und Land Fortsetzung von Seite 2 Verkehrszahlen Bundesstraße 30 von Friedrichshafen bis Ulm 2019 Kfz in 24 Stunden Lärm nach RLS19 Kfz Mo-So SV Mo-So Kfz Di-Do SV Di-Do Tag 06-22 Uhr Nacht 22-06 Uhr B30 Gaisbeuren (L285) 20.259 23.757 91,7 dB(A) 84,9 dB(A) bis B30 AS Bad Waldsee-Süd (L275) 1.951 4.116 OD: Ortsdurchfahrt Gaisbeuren, nördlicher Teil; FS: 2 B30 AS Bad Waldsee-Süd (L275) 12.197 k.A. 89,5 dB(A) 82,9 dB(A) bis B30 AS Bad Waldsee-Nord (L300) 1.397 k.A. OD: keine; FS: 2 B30 AS Bad Waldsee-Nord (L300) 14.036 k.A. 90,2 dB(A) 83,5 dB(A) bis B30 Oberessendorf (B465) 1.486 k.A. OD: Ortslagen Mattenhaus, Schellenberg, Englerts, Schneiderbenes, Hebershaus, Oberessendorf; FS: 2 B30 Oberessendorf (B465) 19.687 21.419 91,6 dB(A) 84,7 dB(A) bis B30 AS Hochdorf-Appendorf (L284) 2.036 2.613 OD: keine; FS: 2/3 B30 AS Hochdorf-Appendorf (L284) 22.329 24.770 92,1 dB(A) 85,4 dB(A) bis B30 AS Biberach-Jordanbad (B312/B465) 2.304 3.405 OD: keine; FS: 3 B30 AS Biberach-Jordanbad (B312/B465) 16.701 17.884 90,7 dB(A) 83,9 dB(A) bis B30 AS Biberach-Nord (L267) 1.622 2.498 OD: keine; FS: 4 B30 AS Biberach-Nord (L267) 25.104 29.110 92,2 dB(A) 85,2 dB(A) bis B30 AS Laupheim-Süd (L267) 2.144 3.473 OD: keine; FS: 4 B30 AS Laupheim-Süd (L267) 25.184 28.145 92,4 dB(A) 85,5 dB(A) bis B30 AS Laupheim-Mitte (L259) 2.204 3.035 OD: keine; FS: 4 B30 AS Laupheim-Mitte (L259) 25.128 29.959 92,2 dB(A) 85,2 dB(A) bis B30 AS Achstetten (L263) 2.272 3.119 OD: keine; FS: 4 B30 AS Achstetten (L263) 30.574 36.418 93,0 dB(A) 86,0 dB(A) bis B30 AS Ulm-Wiblingen (L260) 2.273 3.373 OD: keine; FS: 4 B30 AS Ulm-Wiblingen (L260) 48.783 56.161 95,4 dB(A) 88,6 dB(A) bis B30 AD Neu-Ulm (B28) 5.193 6.674 OD: keine; FS: 4 k.A. keine Angabe Kfz Kraftfahrzeuge SV Schwerverkehr (Kfz ? 3,5t) FS Anzahl der Fahrstreifen AS Anschluss AD Autobahndreieck OD Ortsdurchfahrt. Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Straße, der innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Eine Ortslage ist ein kleinerer Ort mit in der Regel weniger als 50 Einwohnern und grünen Ortshinweisschildern oder wenn eine Straße einen Ort nur tangiert, keine oder nur eine geringe Verknüpfung mit dem Ortsstraßennetz existiert und keine oder nur vereinzelte Grundstücke durch die Straße erschlossen werden. BASt unter neuer Leitung (Bergisch Gladbach) - Prof. Dr. Markus Oeser ist seit November 2021 neuer Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Er ist der Nachfolger des im Februar verstorbenen Stefan Strick. Dem neuen Leiter ist die Nachhaltigkeit des Verkehrs und einem damit verbundenen Neuanfang ein großes Anliegen. Die BASt stelle sich dem Problem überlasteter Straßen und der Frage, wie der Verkehr nachhaltig gestaltet werden kann. Es müsse neue Infrastruktur geschaffen, die Digitalisierung vorangetrieben und die Verfügbarkeit von E-Mobilität verbessert werden. Ein Projekt dazu sind beispielsweise innovative Techniken, welche es ermöglichen Elektroautos während dem Fahren aufzuladen. Es gelte brauchbare Techniken zu entwickeln und die entsprechende Beratung für politische Entscheidungen zu geben. (ff) Q5 Verkehrsaufkommen bald auf Vorkrisenniveau (München) - Das Verkehrsaufkommen auf den Straßen steigt wieder und erreichte 2021 vielerorts fast das Vor-Pandemie-Niveau. Dies bestätigt die Inrix Stau-Studie 2021. Die durchschnittliche Stauzeit betrug im Jahr 2019 in Großstädten 46 Stunden. 2020 waren es 26 und 2021 bereits 40 Stunden. Die Deutsche Bahn verzeichnet hingegen noch schwere Verluste. In den ersten sechs Monaten im Jahr 2021 reisten 57 Prozent weniger Menschen mit der Bahn als in den ersten beiden Quartalen 2019. (ff) Q6 Aus Bund und Land Ampel-Koalition will Verkehrsprojekte prüfen (Berlin) - Die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP plant den Bundesverkehrswegeplan 2030 zu überarbeiten, mit dem Ziel die Prioritäten neu zu ordnen. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung soll es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte geben. Einbezogen werden Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände. Der Oberallgäuer Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, erläuterte im Dezember 2021 Details. Die laufende Bedarfsplanüberprüfung wird ohne Moratorium, Bau- und Planungsstopp fortgeführt. Laufende Projekte des Bundesverkehrswegeplans werden bis 2023 gesichtet. Die Projekte laufen, so wie sie im Bundesverkehrswegeplan stehen weiter. Mögliche Änderungen einzelner Projekte sollen nur mit der Zustimmung aller Koalitionspartner angepasst werden. Die koalitionsinterne Abstimmung zu laufenden Maßnahmen richte sich nur an Projekte, die einen sehr geringen Mehrwert schaffen. Denkbare Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung könnten sogar die Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte deutlich vorantreiben. Ein allgemeiner Planungs- oder Baustopp ist derzeit nicht vorgesehen. Somit besteht für die Autobahn GmbH des Bundes und für die Länder kein Anlass Planungen zu stoppen oder aufzuschieben. Im Koalitionsvertrag ist die Erarbeitung eines „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040“ jedoch benannt - allerdings ohne genaue Zeitschiene. Die Sanierung von Brücken und deren Planungsverfahren soll in den kommenden Jahren beschleunigt werden und einen Schwerpunkt bilden. (ff) Q7 Neue Leitlinien der Verkehrspolitik (Berlin) - Der im Dezember 2021 unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beinhaltet die politischen Leitlinien der neuen Bundesregierung für die nächsten vier Jahre. Im Verkehrsbereich soll der Bundesverkehrswegeplan 2030 überarbeitet und ein neuer Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg gebracht werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden weiter erhöht und langfristig abgesichert. Insbesondere sind erheblich mehr Finanzmittel für die Schiene als für die Straße vorgesehen. Bei den Bundesfernstraßen liegt der Fokus auf Erhalt und Sanierung. Die Planungsverfahren wichtiger Verkehrsprojekte sollen beschleunigt werden - mit dem Ziel die Verfahrensdauer zu halbieren sowie eine frühe intensive Bürgerbeteiligung einzuführen. Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sollen verzahnt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Das Nebeneinander der Autobahn GmbH des Bundes und der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und bau Gesellschaft (DEGES) soll beendet werden. Ab 2023 wird die Lkw-Maut CO2-differenziert erhoben. So wird künftig die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten, bisher erst ab 7,5 Tonnen. Die Mehreinnahmen sollen in Mobilität investiert werden. Mehr Schutz vor Verkehrslärm wird durch eine Reduzierung von mutwilligem Lärm und aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen angestrebt. Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege sollen verstärkt finanziert werden. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen wird es nicht geben. Bahnverkehr Im Bahnverkehr ist eine Verdoppelung des Güterverkehrs bis 2030 (auf 25 Prozent) vorgesehen. Die Verkehrsleistung im Schienen-Personenverkehr soll ebenso verdoppelt und weitere Oberzentren an den Bahn-Fernverkehr angebunden werden. Bis 2030 sollen 75 Prozent des Schienennetzes elektrifiziert oder auf innovative Antriebe umgerüstet sein. Bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten wird künftig die Schienenanbindung verpflichtend geprüft. Zudem werden. KV-Terminals gefördert, die Kranbarkeit von Standard-Sattelaufliegern vorangetrieben sowie der Zu- und Ablauf bis max. 50 Kilometer von der Lkw-Maut freigestellt. Öffentlicher Verkehr Im Öffentlichen Verkehr werden die sogenannten Regionalisierungsmittel erhöht, um die Fahrgastzahlen deutlich zu erhöhen. Für den ländlichen Raum werden Standards für Angebote und Erreichbarkeit definiert. Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing sollen gefördert werden. Güterverkehr Im Güterverkehr werden regionale Güterverkehrskonzepte gefördert und sichere Lkw-Stellflächen an Autobahnen ausgebaut sowie telematisch optimiert. Autoverkehr Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland zum Leitmarkt der Elektromobilität werden - mit dem Ziel ab 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zuzulassen. Bis 2030 soll es eine Million öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben. Die Schadstoffnorm EURO 7 wird unterstützt. Außerdem wird u. a. die Straßenverkehrsordnung modernisiert und somit die Verkehrssicherheit verbessert. Der Radverkehr wird gefördert. (ff) Q8 Aus Bund und Land Verkehrsminister wollen ÖPNV retten (Berlin) - Im Rahmen der Herbst-Verkehrsministerkonferenz stand eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms im Fokus. Im ÖPNV sanken in der Pandemie Fahrgastzahlen und damit die Einnahmen erheblich. Die Länderverkehrsminister begrüßen, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsieht, pandemiebedingte Einnahmeausfälle auszugleichen. Mit einer wesentlich höheren ÖPNV-Nachfrage sei 2022 nicht zu rechnen. Maßnahmensystem für Fahranfänger Fahranfänger sind überproportional am Unfallgeschehen beteiligt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen legte ein Maßnahmenkonzept vor. Darin sind Feedbackfahrten und spezielle Fahrsicherheitstrainings genannt. Das Bundesministerium wird aufgefordert eine Reform in Angriff zu nehmen. Begleitendes Fahren ab 16 Jahre sehen die Länderminister kritisch. Strukturreform der Bahn Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigt die herausragende Rolle eines modernen und attraktiven Bahnverkehrs zur Erreichung der verkehrs- und klimapolitischen Ziele. Aus Sicht der Länder ist es zu Beginn der neuen Legislaturperiode notwendig, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zu Strukturverbesserungen im Bahnbereich bis spätestens zur Mitte dieser Legislaturperiode vorzulegen. Als Arbeitsgrundlage dient ein von den Ländern entwickelter Forderungskatalog. Die gewinnorientierte Ausrichtung der Deutschen Bahn sieht die Verkehrsministerkonferenz kritisch. Klimaanpassung, Hochwasser 2021 Die Verkehrsministerkonferenz bekennt sich zu einem Audit der Verkehrsinfrastruktur des Bundes und der Länder hinsichtlich der Hochwassergefährdung sowie zu notwendigen Maßnahmen für einen hochwasser- und starkregenangepassten Umbau. Das Bundesministerium wird aufgefordert eine Arbeitsgruppe zur Bewältigung von Naturkatastrophen im Verkehrsinfrastrukturbereich einzusetzen. Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 steht fest, dass in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Verkehrsinfrastruktur so schnell wie möglich wiederhergestellt werden muss. Schutz vor Verkehrslärm Eine Expertengruppe der Länder erarbeitete Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Straßen- und Schienenverkehrslärm. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden. Der Bund wird gebeten die Handlungsempfehlungen zu prüfen. Das Bundesministerium wird gebeten zu den Folgen einer deutlichen Ausdehnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für die Sicherheit, Leichtigkeit und Ordnung der Verkehrsabläufe, zu berichten. … Schwarzbuch 2021 vorgestellt (Berlin) - Im November 2021 stellte der Bund der Steuerzahler das 49. Schwarzbuch mit Steuergeldverschwendungsfällen vor. Die aktuelle Ausgabe 2021/22 thematisiert u. a. unnötige Ausgaben im Verkehrsbereich. Für die dort schwach befahrene Bundesstraße 107 zwischen Gräfenhainichen und Jüdenberg wird für 1,75 Mio. Euro eine Brücke über gering genutzte Bahngleise neu gebaut. In Hamburg kostete eine Friedhofsschranke fast 135.000 Euro. Gestritten wurde in der Hansestadt auch um eine Bushaltestelle: Anwohner wehrten sich dagegen und klagten vor Gericht. Kosten: 85.000 Euro. Der Straßenschwarzbau von Bensersiel fand für Verkehrsteilnehmer ein glückliches Ende. Die Ortsumfahrung ist 10 Jahre nach der Fertigstellung nun befahrbar, weil die Stadt Esens doch noch die notwendigen Baugrundstücke kaufte. Dazu wurde ein Nachtragshaushalt über 4,4 Mio. Euro verabschiedet. Die Landeshauptstadt Stuttgart ließ Stufen von drei Treppen für 75.000 Euro künstlerisch gestalten. Bunt bemalte Treppen sollen zum Treppensteigen anregen. In der Stadt Castrop-Rauxel steht seit 40 Jahren eine ungenutzte Brücke in der Landschaft, weil sich die Stadt nicht entscheiden kann, ob sie eine Ortsumfahrung will. Damalige Baukosten: 950.000 DM. Diverse Fälle kritisiert der Bund der Steuerzahler im Zusammenhang mit der Verkehrswende: Fast ungenutzte Radabstellanlagen in Stuttgart für 662.000 Euro. Die Stadt Berlin zahlte 14.444 Euro je Fahrradbox. Hamburg leistete sich für 3 Mio. Euro ein Fahrradparkhaus in Eppendorf, das so gut wie nie genutzt wird. In Schwerin wurde für den Fahrradtourismus ein neuer Radweg mit neuer Brücke für 3,6 Mio. Euro gebaut. Die Abkürzung spart nicht einmal fünf Minuten Fahrzeit. (ff) Q9 Aus Bund und Land Klimaneutraler Beton bis 2025? (Bern/Schweiz) - Die Neustark AG, ein Spin-off der ETH Zürich, arbeitet an einem klimaneutralen Beton. Die Lösungen sind schon heute wirtschaftlich. Dem klimaneutralen Beton wird Betonabbruch und hoch konzentriertes CO2 zugesetzt, das etwa aus klimaschädlichen Anlagen stammt. Das so behandelte Material benötigt bis zu zehn Prozent weniger Zement. Bis 2025 soll es möglich sein genau so viel CO2 zu binden, wie bei der Produktion frei wird. Zur Wirtschaftlichkeit trägt der Markt für Emissions-Zertifikate bei. Wird CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre in Betonstrukturen gebunden, gibt es Gutschriften in Form von Emissions-Zertifikaten. Diese können andere Unternehmen kaufen, um ihre eigene Klimabilanz zu verbessern. (ff) Q10 „Sprinti“ soll Auto im Ländlichen Raum ersetzen (Hannover) - In ländlichen Gebieten ist der öffentliche Personennahverkehr oft nicht gut ausgebaut. Neue Konzepte sollen Wirtschaftlichkeit mit Flexibilität vereinen. In der Region Hannover ist seit Juni 2021 der „Sprinti“ unterwegs. Die 20 grün bemalten Kleintransporter werden in und um die Wedemark sowie Sehnde und Springe getestet. Die Betreibergesellschaft „Regiobus“ beförderte im Juni bereits 10.000 Fahrgäste, im Juli und August 15.000. Für ein Angebot des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) sei der „Sprinti“ ungewöhnlich schnell angenommen worden. Nutzer können mit dem Handy per App einen „Sprinti“ buchen. Dieser hält in maximal 200 Metern Entfernung zum Fahrgast. Die Fahrpreise richten sich nach den Preisen des Linienbusverkehrs. (ff) Q11 … Altführerscheine Die Verkehrsministerkonferenz sieht es als dringend notwendig an, dass Bürgerinnen und Bürger mit Altführerscheinen nicht zu einer Geldbuße herangezogen werden. Sie lehnt eine Fristverlängerung für den Umtausch jedoch ab. Als geeignete Maßnahme, um von einer Geldbuße als Sanktion abzusehen, wäre eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins. Ein entsprechender Beschluss wird an die Ständige Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder gerichtet. Militärische Mobilität, Katastrophenfall Das Militärstraßen- und Hauptzivilstraßengrundnetz in Deutschland wird aktualisiert und digitalisiert. Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund die Arbeitsschwerpunkte betreffend Verkehrsinfrastruktur und Ziviler Alarmplan unter Einbindung der Länder zügig weiterzuentwickeln. Klimaschutz-Sofortprogramm Die Verkehrsministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf bis zur Frühjahrssitzung 2022 der Verkehrsminister zu berichten, was im Falle einer Überschreitung des Sektorziels im Verkehr im Jahr 2021 Inhalt eines Sofortprogramms sein kann. Rad- und Fußverkehr Förderprogramme des Radverkehrs sollen über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden. Die Erarbeitung einer nationalen Fußverkehrsstrategie wird befürwortet. Luftverkehr Die Länder bieten dem Bund ihre Mitwirkung bei den anstehenden Weichenstellungen für einen zukunftsgerechten nachhaltigen Luftverkehr an, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. (ff) Q12 EU will Verkehrssystem modernisieren (Brüssel) - Die Europäische Kommission will, dass Menschen in der Europäischen Union mit dem Zug oder Schiff ins Ausland reisen. Es sollen mehr Güter über die Schiene und Wasserstraße transportiert werden. Individuelle Mobilitätsbedarfe sollen Menschen mit elektrischen Autos, dem ÖPNV, mit Fahrrädern oder zu Fuß erledigen. Ansatzpunkt ist das europaweite TEN-V-Netz, das bis 2050 fertiggestellt werden soll. Es verbindet 424 Großstädte mit Häfen, Flughäfen und Eisenbahnterminals mit dem Ziel Reisezeiten merklich zu verkürzen. Alle Großstädte entlang des TEN-V-Netzes sollen nachhaltige urbane Mobilität voranbringen und Pläne entwickeln, um emissionsfreie Mobilität zu fördern, so die EU-Kommission. Ein neues Gesetz dient der Förderung eines benutzerfreundlichen, multimodalen Fahrkartenverkaufs. Passagiere sollen Fahrkarten zum günstigsten Preis finden und Zugfahrkarten von der Mehrwertsteuer befreit werden. 2023 will die EU Leitlinien für Trassenpreise vorstellen, die attraktivere Fahrpreise für Fahrgäste ermöglichen sollen. Die EU-Kommission schlägt außerdem vor, die Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen von 2010 zu aktualisieren und neue Mobilitätsoptionen im Straßenverkehr zu entwickeln. Mobilitäts-Apps und vernetzte und automatisierte Mobilität sind anzupassen. Städte sollen Emissionen reduzieren und die Mobilität verbessern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Verkehr, das zu Fußgehen und dem Radfahren. (ff) Q13 Aus Land und Region Neuer Landesentwicklungsplan (Stuttgart) - Die Landesregierung von Baden-Württemberg erstellt einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP). Der Landesentwicklungsplan gibt in mehreren Fachbereichen und Planungsebenen den Rahmen für die Gestaltung der räumlichen Entwicklung vor: Wohnen, Energiegewinnung, Nahversorgung, Gewerbe, Verkehr und Naturschutz. Der als robust geltende Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 wird nach etwa zwanzig Jahren überarbeitet. Der neue Plan stellt sich den aktuellen Herausforderungen, wie Klimaschutz, Mobilität, Wohnraumversorgung und Digitalisierung. Der LEP soll gleichwertige Lebensverhältnisse für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld in ganz Baden-Württemberg organisieren. Während die Erreichbarkeiten im LEP 2002 noch in „Autostrecken“ gedacht wurden, kommen heute neue Aspekte hinzu, wie die Digitalisierung und die Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. So ergeben sich im Ländlichen Raum neue Entwicklungschancen als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Auch ohne Auto soll es eine gute Erreichbarkeit in Baden-Württemberg geben. In einem ersten Schritt wird von externen Sachverständigen eine umfassende Raumanalyse sowie eine Evaluation des geltenden Landesentwicklungsplans vorgenommen. Die Vorarbeiten für die dazu notwendigen europaweiten Ausschreibungen laufen. Im Jahr 2022 wird ein Projektteam des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Überlegungen für ein erstes Plankonzept entwickeln. Die Arbeiten sollen in dieser Legislaturperiode soweit wie möglich kommen. Zur Finanzierung wurden vom Landtag für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt 15 Millionen Euro bewilligt. (ff) Q14 Handlungsmöglichkeiten für mehr Klimaschutz vorgestellt (Stuttgart) - Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stellte im Oktober 2021 ein Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten des Landes für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich auf Landes- und Kommunalebene vor. Vorausgegangen war ein zweijähriger Arbeitsprozess einer deutsch-österreichischen Gutachtergruppe und eine Bewertung durch einen Expertenrat. Das Gutachten benennt organisatorische und rechtliche Stellschrauben, die zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor existieren. Aufgezeigt werden vor allem Handlungsmöglichkeiten in Städten, wie Privilegien für klimafreundliche Fahrzeuge, Null-Emissions-Zonen, Parkraumbewirtschaftung oder Beeinflussung der Routenwahl. Der Bus-, Rad- und Fußverkehr soll Vorrang erhalten. (ff) Q15 Gutachter empfehlen Mobilität ohne Auto im Ländlichen Raum (Stuttgart) - Eine vom Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum geförderte Studie zur strukturellen Bedeutung von Mittelstädten im ländlichen Raum wurde im November 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mittelstädte nehmen im ländlichen Raum in vielen Bereichen eine wichtige Versorgungsfunktion für ihr Umland wahr. Fünfzig leistungsstarke ländliche Mittelstädte wurden näher untersucht - darunter auch Städte an der Bundesstraße 30. Laut Studie soll die Erreichbarkeit und Mobilität ohne Auto ermöglicht werden. Dies stelle einen wichtigen Ansatz zur Reduzierung der Belastung dar. Dafür müssten die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Bus, Bahn, Fahrrad- und Fußverkehr) gestärkt und echte Alternativen bei alltäglichen Wegen angeboten werden, wie Radschnellwege. Eine Verbesserung des Schienennetzes sei notwendig. (ff) Q16 Aus Land und Region Maßnahmen für den ÖPNV der Zukunft vorgestellt (Stuttgart) - Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral werden. Zur Zielerreichung strebt die Landesregierung eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr bereits bis 2030 an - über einen massiven Ausbau des ÖPNV. Das Landeskabinett beschloss im Oktober 2021 einen Strategieentwurf mit mehr als 130 Maßnahmen. Die ÖPNV-Strategie 2030 greift zehn Handlungsfelder der beauftragten ÖPNV-Zukunftskommission auf. Diese beinhalten folgende Bereiche: Leistungsangebote, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb sowie Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen. Kurz zusammengefasst ist eine Mobilitätsgarantie für den ÖPNV geplant. Das ÖPNV-Angebot soll deutlich ausgebaut und die Verkehrsträger vernetzt und digitalisiert werden. Das Preis-Leistungsverhältnis im ÖPNV will das Land verbessern. Schließlich wird eine „ÖPNV-Kultur“ im Land angestrebt. Eine der zentralen Maßnahmen des Strategieentwurfs ist die Mobilitätsgarantie. Damit soll ein verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 5 bis 24 Uhr im städtischen und ländlichen Raum entstehen - verbunden mit dem Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn. Bis 2026 sollen Menschen in Baden-Württemberg mit Bus und Bahn zuverlässig fahren können: Im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten. Alle Akteure müssen sich künftig stärker an der Finanzierung beteiligen. Das Land ermöglicht den Kommunen die Einführung eines Mobilitätspasses. Damit können von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Beiträge erhoben werden. (ff) Q17 Windpark an der B 30? (Bad Waldsee) - Der Ausbau der Windkraft im Staatswald leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz-Sofortprogramm der Landesregierung. Zunächst sollen 90 Windräder an fünf Standorten im Land entstehen, langfristig sind 1.000 geplant. Baden-Württemberg soll zum Klima-Musterland in Deutschland und Europa werden. Davon ist die Gemeinde Bad Waldsee erneut betroffen. Zu den bisher geplanten Standorten im Altdorfer Wald im westlichen (Röschenwald) und südlichen (Wannenbühl) kommt eine 70 Hektar große Fläche im nördlichen Gemeindegebiet hinzu. Das Gebiet im Osterholz zwischen Englerts, Michelwinnaden und der Kreisgrenze Biberach liegt ca. 200 bis 300 Meter westlich der Bundesstraße 30. Diese Potenzialfläche umfasst rund 100 Fußballfelder. Südlich von Bad Waldsee ist ein weiteres neues Windkraftgebiet im Altdorfer Wald vorgesehen - mit einer Fläche von 1.370 Hektar. Diese Fläche liegt auf den Gemeindegebieten von Baienfurt, Baindt, Bergartreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die ForstBW, Anstalt öffentlichen Rechts, ist zuständig für den Staatswald und hat die Potenzialflächen im Oktober ausgeschrieben. Bis zum 8. Dezember 2021 konnten sich Unternehmen für das Bauen von Windkraftanlagen bewerben. Obwohl nach Einschätzung der Windkraft Bodensee-Oberschwaben (WKBO) der Standort an der B 30 nördlich von Bad Waldsee nicht besonders wirtschaftlich ist, gingen für diese Fläche 20 Bewerbungen ein. Für die neue Fläche im Altdorfer Wald bewarben sich 52 Unternehmen. Bei drei weiteren Standorten bewarben sich in der Gemeinde Lichtenstein (120 ha) 30 Unternehmen, in der Gemeinde Sulz (110 ha) 20 Unternehmen und der Gemeinde Blauen-Malsburg-Marzell (200 ha) 12 Unternehmen. Weitere Standorte will das Land im Januar/Februar 2022 ausschreiben. (ff) Q18 Aus der Region Pläne für ein Biosphärengebiet in Oberschwaben werden konkreter (Bad Wurzach) - Die Landesregierung bezeichnet Oberschwaben als eine herausragende Natur- und Kulturlandschaft. Im Koalitionsvertrag wurde die Initiierung eines dritten Biosphärengebiets für Baden-Württemberg aufgenommen. Im November 2021 fand ein erstes Austauschgespräch mit folgenden Teilnehmern statt: Landrätin Stefanie Bürkle (Sigmaringen), Landrat Dr. Heiko Schmid (Biberach), Landrat Harald Sievers (Ravensburg), Karl-Heinz Lieber (zuständiger Abteilungsleiter im Umweltministerium) und Klaus Tappeser (Regierungspräsident Tübingen). Es galt den gemeinsamen Fahrplan für das mögliche Biosphärengebiet festzulegen. Wichtigster Schritt in den kommenden Monaten sind Gespräche mit den regionalen Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Naturschutz, Städte und Gemeinden sowie der Bürgerschaft. Eine Entscheidung, ob und wie ein Biosphärengebiet in Oberschwaben gestaltet werden kann, wird nach Abschluss der Gespräche gemeinsam und maßgeblich von den Städten und Gemeinden der Region getroffen: Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Kommunen sollen entscheiden, ob und mit welchem Teil sie einem möglichen Biosphärengebiet beitreten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Weg der Entscheidungsfindung finanziell und mit zwei Personalstellen. Aktuell sucht das Regierungspräsidium Tübingen für das „Start-Team“ Büroräume im Landkreis Ravensburg. Typisch für Oberschwaben sind die zahlreichen Moore mit ihrem Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen sowie dem CO2-Speicher. Die UNESCO-Bezeichnung „Biosphärengebiet“ wird als touristische und wirtschaftliche Aufwertung gesehen, die eine Vermarktung der Region verbessert. Weltweit gibt es in 129 Staaten 714 anerkannte Biosphärengebiete, davon 16 in Deutschland. In Baden-Württemberg bestehen bereits zwei Biosphärengebiete: „Schwäbische Alb“ und „Schwarzwald“. (ff) Q19 Landkreis Biberach - Modellregion für den Mobilitätspass (Biberach) - Erfolgreich bewarb sich der Landkreis Biberach als Modellregion für den Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie. Verkehrsminister Winfried Herrmann informierte im Dezember 2021 schriftlich Landrat Dr. Heiko Schmid. Mit dem ambitionierten Ziel des Landes, im Jahr 2040 klimaneutral zu sein, übernimmt der Verkehrssektor eine wichtige Rolle. Daher soll der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut, die Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppelt und der Autoverkehr in den Städten um ein Drittel reduziert werden. Am 9. Februar 2022 findet die Auftaktveranstaltung des Landes für die Modellregionen statt. (ff) Q20 Meckenbeuren verabschiedet Lärmaktionsplan (Meckenbeuren) - Der Gemeinderat Meckenbeuren beschloss im Dezember 2021 die dritte Stufe des Lärmaktionsplans ohne Überarbeitung des bestehenden Planes. Allerdings wurde bisher keine Maßnahme aus der zweiten Stufe von 2017 umgesetzt. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen können Kommunen mit dem Kooperationserlass des Landes von 2018 inzwischen lärmmindernde Vorhaben zügiger umsetzen. Konkret soll es ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h der B 30 geben: nachts im Bereich der Humboldtstraße bei Metzger Amann bis zum Wacholderweg und auf der Strecke südlich des EVS-Wegs. Das Regierungspräsidium Tübingen lehnt eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung für die B 30 zwischen Meckenbeuren-Reute und Siglishofen sowie für die B 467 zwischen Liebenau und Hirschach ab. (ff) Q21 Aus der Region Elektrifizierte Südbahn in Betrieb (Region) - Der Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 erhöhte die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg. Von 2018 bis 2021 wurde die Südbahn elektrifiziert. Seit dem 12. Dezember wird die Südbahn zwischen Ulm, Biberach, Ravensburg, Friedrichshafen und Lindau mit elektrischen Zügen befahren. Damit wird der Bahnverkehr umweltfreundlicher. Zusätzlich wurde das Angebot deutlich ausgeweitet: Zwischen Friedrichshafen und Ulm wurde ein halbstündliches Angebot im Expressverkehr eingeführt. Neben dem stündlichen Regionalexpress verkehrt nun der Interregioexpress jede Stunde statt bisher alle zwei Stunden. Der Bahnhof Lindau-Reutin wurde mit guten Anschlüssen an den Fernverkehr und die S-Bahn nach Vorarlberg angebunden. Im Fernverkehr kommt ein zusätzliches Zugpaar ins Angebot, welches die Bodenseeregion umsteigefrei mit Frankfurt/Main verbindet und weiter über die österreichischen Skigebiete am Arlberg bis nach Wien verkehrt. Die Elektro-Triebzüge auf der Südbahn verfügen über einen bequemen, niedrigen Einstieg. Für Reisende zwischen Stuttgart und Lindau gibt es auch nach der Elektrifizierung keine Fahrzeitverkürzungen. Im Fahrplankonzept ist ein Zeitpuffer vorgesehen, um in Ulm den ICE-Verkehr abzuwarten und Verspätungen auszugleichen. (ff) Q22 Regio-S-Bahn erweitert (Region) - Die Regio-S-Bahn Donau-Iller nahm zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 auf weiteren Strecken den Betrieb auf. Die S-Bahn verkehrt neu von Ulm auf der Südbahn bis nach Aulendorf. Für die Brenzbahn Ulm - Heidenheim - Aalen und die Donaubahn Ulm - Munderkingen - Riedlingen stehen fünf zusätzliche Triebzüge zur Verfügung. Ein weiterer Ausbau ist geplant. (ff) Q23 Meckenbeuren bekommt eine Ost-Umgehung (Meckenbeuren) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Vorplanung zum Neubau der Bundesstraße 30 von Ravensburg/Eschach nach Friedrichshafen abgeschlossen. Die Planunterlagen zur Voruntersuchung wurden an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zur Weiterleitung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gesandt, das im nächsten Schritt die Linienbestimmung vornimmt. Die aktuelle Planung sieht eine östliche Umfahrung von Meckenbeuren vor. Dabei sollen Abschnitte bestehender Straßen wie die B 467 bestmöglich mitgenutzt werden. Die Neu- und Ausbaustrecke ist 16,5 Kilometer lang. Die Kosten werden derzeit auf rund 285 Millionen Euro geschätzt. Die zweibahnige Fortführung der B 30 ab dem Ende der zweibahnigen Ortsumfahrung Ravensburg bis nach Friedrichshafen bewertet Regierungspräsident Klaus Tappeser als wichtigen Lückenschluss. Durch die Maßnahme werden Ortsdurchfahrten im mittleren Schussental entlastet. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist dem Regierungspräsidium auch in der kommenden Planungsphase wichtig. So bespricht das Planungsteam beispielsweise Aspekte, die die Landwirtschaft betreffen im „Runden Tisch Landwirtschaft“. Vorbereitende Schritte in die nächste Planungsphase, der Entwurfsplanung, hat das Planungsteam unternommen. So sind mehrere Ausschreibungen zur Vergabe von erforderlichen Planungsleistungen an externe Gutachter erfolgt. In der Entwurfsplanung werden die Planunterlagen detaillierter ausgeplant, als dies in einer Vorplanung der Fall ist. Auch diese Planungsphase wird Jahre dauern. Die Arbeitsgemeinschaft Oberschwaben-Bodensee der Gewerbe- und Handelsvereine forderte schon 1968 einen Ausbau der Bundesstraße 30. Damals noch von Bad Waldsee bis Friedrichshafen. 1979 wurde bei Meckenbeuren die Westumfahrung linienbestimmt. Aufgrund nachrangiger Einstufungen der B 30 auf Bundesebene kam die Planung über Jahrzehnte kaum voran. Im Jahr 2007 erforderten Änderungen des Naturschutzrechts eine Neuplanung. 2019 fiel die Entscheidung auf eine östliche Umfahrung von Meckenbeuren. (ff) Q24 Aus der Region Viele fahren noch zu schnell Geschwindigkeitskontrollen auf der B 30 in Gaisbeuren Jahr Messungen Gemessene Kfz Zu schnelle Fahrzeuge Überschreitungs-Quote Schnellstes Fahrzeug 2018 5 182.677 1.906 1,0% 101 km/h 2019 8 178.880 2.070 1,2% 89 km/h 2020 8 90.795 516 0,6% 88 km/h 2021 5 107.957 390 0,4% 82 km/h Geschwindigkeitskontrollen auf der B 30 in Enzisreute Jahr Messungen Gemessene Kfz Zu schnelle Fahrzeuge Überschreitungs-Quote Schnellstes Fahrzeug 2018 5 9.509 475 5,0% 82 km/h 2019 8 12.905 602 4,7% 104 km/h 2020 13 23.143 669 2,9% 91 km/h 2021 11 23.904 462 1,9% 76 km/h (Gaisbeuren / Enzisreute) - Aus Lärmschutzgründen gilt seit 2018 auf der Bundesstraße 30 in den Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute ein Tempolimit von 50 km/h. In Gaisbeuren gilt zudem ein nächtliches Limit von 40 km/h, von 22 bis 6 Uhr. Im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans Bad Waldsee führt die Stadt Bad Waldsee regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in den B 30-Ortsdurchfahrten Gaisbeuren und Enzisreute durch. Ergebnis: Immer noch fahren viele Verkehrsteilnehmer zu schnell. Die Überschreitungsquote und Höchstgeschwindigkeit sind in den letzten beiden Jahren jedoch zurückgegangen. In den Jahren 2018 bis 2021 maß die Stadt bei 63 Kontrollen rund 630.000 Fahrzeuge. Davon waren 7.090 zu schnell. Das schnellste Fahrzeug brauste mit 104 km/h durch Enzisreute, in Gaisbeuren waren es 101 km/h. Die Kontrollen zeigen Wirkung und sind weiterhin erforderlich, so die Stadt Bad Waldsee. Mobile Kontrollen sind im Jahr 2022 im gleichen Umfang wie bisher vorgesehen. Diese finden sowohl in Gaisbeuren, als auch Enzisreute statt. Ergänzend kommt ein Kontrollanhänger für die semistationäre Überwachung zum Einsatz. Er wurde bereits angemietet. Der erste Einsatz erfolgt voraussichtlich im Mai. (ff) Impressum Herausgeber „Initiative B 30“ Franz Fischer Alter Bühlweg 8 88339 Bad Waldsee Deutschland info@b30neu.de www.b30neu.de Redaktionsleitung Franz Fischer, presserechtlich verantwortlich. Redaktion Franz Fischer Redaktionsschluss Jeweils 14 Tage vor Erscheinen. Letzte Änderung an dieser Ausgabe: 21.05.2023 21:54 Anzeigenannahme Franz Fischer Tel. +49 (0) (15 15) 7 76 23 02 info@b30neu.de Datenschutz www.b30neu.de/datenschutz Druck „B30 Insider“ wird bei wichtigen Themen von großem Interesse und wirtschaftlicher Vertretbarkeit oder per Sponsoring gedruckt. Die Auflage richtet sich nach dem Bedarf und beträgt in der Regel 500 bis 1000 Exemplare. Erscheinen „B30 Insider“ erscheint dreimal jährlich. 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Letzte Aktualisierung: 26. Dez. 2023
Seite erstellt am: 26. Dez. 2021



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