B 30 Insider - Ausgabe 4/2022

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B30 Insider EHRLICH • KOMPAKT Nr. 39 Zeitung der „Initiative B 30“ 1. Sonderausgabe 2022 B 30-Planung bei Gaisbeuren und Enzisreute hat begonnen (Tübingen / Bad Waldsee) - Nach Jahrzehnten endete die Wartezeit zum Planungsbeginn der B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren: Das Regierungspräsidium Tübingen nahm die Planungen Mitte November 2022 auf. Mittelfristig werden eine der höchsten belasteten Ortsdurchfahrten in Deutschland entlastet. Zudem werden die Verkehrssicherheit verbessert, Unfallschwerpunkte beseitigt sowie Umwelt und Klima durch den Abbau von Stauschwerpunkten besser geschützt. Kaum ein Projekt in Deutschland wurde so intensiv geprüft. Das Projekt „B 030 Enzisreute – Gaisbeuren“ bestand sogar als eines von wenigen in Baden-Württemberg den 2017/18 durchgeführten Klimacheck des Landes. Selbst Kriterien des Anfang November 2022 vorgestellten Eckpunktepapiers zum Landeskonzept Mobilität und Klima werden erfüllt. Umso größer ist nach langer Wartezeit die Freude bei der „Initiative B30“ sowie bei Verkehrsteilnehmern und Anwohnern, dass die Planung endlich aufgenommen wurde. Mit einem Planungsbeginn ist noch kein Spatenstich verbunden. Nach der aktuellen Rechtslage ist mit einem zeitlichen Planungsumfang von ca. 15 bis 20 Jahren zu rechnen. Die Planung bei Enzisreute und Gaisbeuren beginnt mit einer sogenannten Vorplanung. Zunächst wird im Rahmen einer Grundlagenermittlung der Planungsraum festgelegt. Es folgen Gutachten zu Umwelt und Verkehr sowie geotechnische Untersuchungen für eine Raumwiderstandskarte. Auf dieser Basis werden mögliche Trassenvarianten ausgearbeitet und erneut auf Umweltauswirkung, verkehrliche Wirkung sowie Wirtschaftlichkeit untersucht. Alleine diese erste Planungsphase wird nach aktuellem Stand bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts dauern. Das Regierungspräsidium Tübingen legt Wert auf eine gute Bürgerbeteiligung. Das „Planungsteam B 30 Enzisreute–Gaisbeuren“ ist erreichbar unter: B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de. Informationen zur Planung sind auf der Webseite des Regierungspräsidiums abrufbar, unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/ abteilung-4/b-30-ortsumgehungen-enzisreute-und-gaisbeuren/. (ff) Q1 Planungsbeginn Planungsablauf Die Verkehrswegeplanung des Bundes umfasst die Entwicklung der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen), der Schienenwege des Bundes sowie der Bundeswasserstraßen. Beim Verkehrsträger Straße ist der Bund für die Bundesfernstraßen zuständig. Bedarf, Genehmigung, Ausführung Bei den Bundesfernstraßen kann die Verkehrswegeplanung des Bundes in drei Phasen eingeteilt werden: Bedarf, Genehmigung und Ausführung. Auf der Ebene der Bundesverkehrswegeplanung wird zunächst ein Bundesverkehrswegeplan erstellt, auf dessen Grundlage ein neuer Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entsteht. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland. Er wird im Deutschen Bundestag beraten und als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen. Damit ist die Phase der Bedarfsfeststellung abgeschlossen. Die Phase der Genehmigung ist wesentlich umfangreicher: Ist ein dringender Bedarf im Bedarfsplan festgestellt, kann die konkrete Projektplanung, meist mit der Vorplanung, beginnen. Am Ende der Vorplanung liegt eine Vorzugsvariante vor. Es folgt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an deren Ende der Planfeststellungsbeschluss steht. Nach Erlangung der Rechtsgültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist das Baurecht hergestellt. Erst in der letzten Phase, der Ausführung, werden die Baupläne erstellt und ein Projekt realisiert. Die Planung einer Straße ist in Deutschland sehr aufwendig. Es bestehen hohe rechtliche Anforderungen, vor allem im Umweltrecht. In der Regel beträgt die Planungszeit mit allen Planungsphasen mehrere Jahrzehnte. Ingenieursmäßige Vorgehensweise Um die komplexe Straßenplanung zu verstehen, ist es notwendig die ingenieursmäßige Vorgehensweise zu verstehen. Danach verfeinert sich die Planung mit jedem Planungsschritt: Es wird vom Groben zum Feinen geplant. So wird auf Ebene der Bundesverkehrswegeplanung lediglich festgelegt, ob ein Bedarf für ein Projekt besteht. Die eigentliche Projektplanung beginnt meist mit der Vorplanung, an deren Ende lediglich ein Korridor für eine Vorzugstrasse vorliegt. Die Vorzugstrasse wird erst in der folgenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung konkretisiert und die Planungsunterlagen weiter zu einer geschlossenen technischen Lösung ausgearbeitet, bis zur parzellenscharfen Abgrenzung. Planungsvoraussetzungen Ist ein Projekt mit hoher Dringlichkeit in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz) aufgenommen, kann mit der Planung begonnen werden. Ein uneingeschränkter gesetzlicher Planungsauftrag besteht bei Projekten der Bedarfsplankategorien „Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ und „Vordringlicher Bedarf“ sowie „Laufend und fest disponiert“. Planungsbeginn Sind die Planungsvoraussetzungen auf Bundes- und Landesebene geklärt, kann die Planung meist mit einer Voruntersuchung beginnen. Die Voruntersuchung wird auch Vorstudie oder Vorplanung genannt. Vorplanung In der Vorplanung werden alle Fragen der Raumordnung und Linienfindung geklärt. Als Ergebnis der Vorplanung wird die Unterlage „Voruntersuchung“ erstellt. Dieses Papier enthält eine Vorzugsvariante, also die bevorzugte Führung einer Straße. Dabei handelt es sich jedoch um einen Korridor und noch nicht um die exakte Lage einer Straße. Grundlagenermittlung Die Vorplanung beginnt mit der Grundlagenermittlung. Dabei werden unter anderem die Planungsziele und der Planungsraum festgelegt und eine Analyse aller planungsrelevanten Daten durchgeführt. Dazu zählen unter anderem Struktur, Bestand und Planung von Siedlungen oder Gewerbegebiete, Bestand und Planung anderer Verkehrswege und Empfindlichkeit des Planungsraumes gegen Veränderungen der Umwelt. Untersuchung des Planungsraumes Die Vorplanung dient der Linienfindung und einer ersten Abschätzung der Folgen des Straßenbaus. Es müssen alle aus verkehrlicher Sicht sinnvolle Varianten einschließlich aller erheblicher Auswirkungen auf das Umfeld der Straße erfasst und dargestellt werden. Die Optimierung der verkehrs- und gesamtwirtschaftlichen Effekte sowie die Verknüpfung der Straße mit dem übrigen Verkehrsnetz wird mit in die Überlegungen einbezogen. Zur Entscheidungsfindung werden unter anderem Umwelt- und Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben sowie eine Geotechnische Untersuchung durchgeführt. Aus dieser Raumanalyse geht ein Papier hervor, in dem konfliktträchtige und konfliktarme Bereiche im Untersuchungsraum dargestellt werden. Trassenuntersuchung Für die konfliktärmeren Bereiche aus der Raumanalyse werden Trassierungsvarianten erarbeitet, die anschließend jeweils detaillierter auf ihre Wirkungen untersucht werden. Hierzu werden wieder Gutachten in Auftrag gegeben, unter anderem zu Umweltauswirkungen, verkehrliche Wirkungen und der Wirtschaftlichkeit. Ergänzende Untersuchungen, etwa… Enzisreute - Gaisbeuren Planungsbeginn …zur Landwirtschaft können notwendig sein. Trassenvergleich Für jede Trasse steht am Schluss eine Tabelle mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Auf deren Grundlage erfolgt ein Variantenvergleich. Der Variantenvergleich muss insbesondere berücksichtigen: * Die verkehrlichen Wirkungen insbesondere auf Verbindungsqualitäten, Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und evtl. Entlastung von Innerortsstraßen. * Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Berücksichtigt werden müssen Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und FFH-Gebiete (Natura 2000 Gebiete). * Raumplanerische Belange, Auswirkungen auf das Ortsbild, städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten, Beeinträchtigung von Ortsrändern und Planungsabsichten Dritter. * Eingriffe in vorhandene Strukturen, wie Sanierungs- und Wirtschaftsstrukturen, Land- und Forstwirtschaft, Gebäude- und Flächennutzungspläne, Durchschneidungen und Erreichbarkeiten. * Wirtschaftliche Belange, wie Baukosten, Baudurchführung und Betriebskosten. Vorzugstrasse Das Ergebnis des umfangreichen Variantenvergleiches und Abwägungsprozesses ist die Vorzugsvariante. Dabei handelt es sich um diejenige Variante, die den größten Nutzen bei gleichzeitig den geringsten Nachteilen erbringt. Die Vorplanung ist mit der Festlegung der Vorzugsvariante abgeschlossen. Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung Gegebenenfalls schließen sich an die Vorplanung, noch vor dem Beginn der nächsten Planungsphase, Verwaltungsverfahren der Länder und des Bundes an. Raumordnungsverfahren werden auf Landesebene, Linienbestimmungsverfahren auf Bundesebene durchgeführt. Sofern ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist, wird die in der Vorplanung ermittelte Vorzugstrasse als Linienentwurf zugrunde gelegt. Alle sinnvollen Trassenvarianten sind zu Dokumentationszwecken zusätzlich darzustellen. Aufgabe des Raumordnungsverfahrens ist ein Straßenbauvorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Im Verfahren sind die Öffentlichkeit, Träger der öffentlichen Belange einschließlich der für Natur- und Umweltschutz zuständigen Institutionen zu beteiligen. Das Raumordnungsverfahren wird mit einem sogenannten Raumordnerischen Beschluss abgeschlossen. Durch den Raumordnerischen Beschluss wird die Trasse noch nicht parzellenscharf dargestellt. Die endgültige Trasse kann noch in einem gewissen Rahmen abweichen. Bei Bundesfernstraßen schließt sich dem Raumordnungsverfahren noch die Linienbestimmung der Trasse durch den Bundesminister für Verkehr an, die nach § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgt. Ausnahmen bilden jedoch einzelne Ortsumfahrungen. Eine Ortsumfahrung ist der Teil einer Straße, der zur Beseitigung einer Ortsdurchfahrt dient (§ 16 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz). Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue Straße um einen Ort herum oder mit einer Unterflurtrasse oder einem Tunnel unter einem Ort oder der bestehenden Trasse hindurchgeführt wird. Lediglich eine Planung, die zum Ziel hat, die vorhandene Straße innerhalb einer bestehenden Ortsdurchfahrt lediglich zu verbreitern, ist ausgeschlossen. Nach dem Bundesfernstraßengesetz ist für Ortsumfahrungen eine Linienbestimmung grundsätzlich nicht erforderlich. Sollen jedoch Ortsdurchfahrten mehrerer Gemeinden zusammenhängend beseitigt werden, so ist für die neue Strecke dennoch eine Linienbestimmung vorzunehmen. Dies gilt ebenso, wenn mehrere Ortsumgehungen sich als einheitliche Teilabschnitte einer neu geführten Bundesstraße darstellen. Zur Linienbestimmung sind dem Bundesminister für Verkehr diverse Entwurfsunterlagen zuzuleiten. Die vorzulegenden Entwurfsunterlagen bestehen aus einem Erläuterungsbericht mit der Beschreibung des Vorhabens, einen Planteil mit einer Übersichtskarte, einem Übersichtslageplan, Übersichtshöhenplan und einer Kostenermittlung. Außerdem sind umweltfachliche Untersuchungen und gegebenenfalls sonstige Gutachten vorzulegen, außerdem Nachweise zur Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Auch, wenn eine Linienbestimmung an einer Bundesfernstraße nicht erforderlich ist, werden die Pläne mit dem Bund abgestimmt. (ff) Q2 Enzisreute - Gaisbeuren Planungsbeispiel B 90n Impressum Herausgeber „Initiative B 30“ Franz Fischer Alter Bühlweg 8 88339 Bad Waldsee Deutschland info@b30neu.de www.b30neu.de Redaktionsleitung Franz Fischer, presserechtlich verantwortlich. Redaktion Franz Fischer Redaktionsschluss Jeweils 14 Tage vor Erscheinen. Letzte Änderung an dieser Ausgabe: 21.05.2023 21:55 Anzeigenannahme Franz Fischer Tel. +49 (0) (15 15) 7 76 23 02 info@b30neu.de Datenschutz www.b30neu.de/datenschutz Druck „B30 Insider“ wird bei wichtigen Themen von großem Interesse und wirtschaftlicher Vertretbarkeit oder per Sponsoring gedruckt. Die Auflage richtet sich nach dem Bedarf und beträgt in der Regel 500 bis 1000 Exemplare. Erscheinen „B30 Insider“ erscheint dreimal jährlich. Die Bundesstraße 90 ist eine Bundesstraße in Thüringen. Sie verbindet die A 71 im Westen mit Rudolstadt. Von der A 71 bis Rudolstadt wurde die B 90 als B 90n neu erbaut. In diesem Zusammenhang entstand südlich der Stadt Stadtilm eine Reihe von Ortsumfahrungen. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 und folgenden Bedarfsplan 2004 war die B 90n als Vordringlicher Bedarf vorgesehen. Die konkrete Projektplanung begann mit der Vorplanung, an deren Ende die Unterlage „Voruntersuchung“ stand. Nach der Untersuchung des Planungsraumes lag oben stehende Raumwiderstandskarte vor. Darin sind alle für diese Straßenplanung relevanten Belange dargestellt: FFH-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Vorrang-, Vorzugs- und Vorbehaltsgebiete für Boden, Freiraum und Rohstoffgewinnung, weitere Gebiete wie Deponien, die oberirdische Bebauung wie bestehende Wohn- und Gewerbeflächen, Sonderflächen sowie Verkehrswege. Weiter dargestellt sind die Gemeinde- und Verwaltungsgrenzen. Vertiefend untersucht wurden im Bereich der Stadt Stadtilm drei Trassenvarianten, wobei in der Voruntersuchung die Vorzugstrasse durchgezogen rot dargestellt wurde. Die Vorzugstrasse ist ein Korridor, in dem die Trasse in späteren Planungsphasen noch verschoben werden kann. Im östlichen Plangebiet wurde schließlich abweichend die südliche Variante weiter ausgearbeitet, optimiert und gebaut. Die ursprünglich vorgesehene nördliche Variante wurde verworfen. Die B 90n wurde 2017 fertiggestellt und in B 90 umbenannt. (ff) Quellen Lesen Sie B 30 Insider online: www.b30neu.de/insider Quellen/Grundlagen Q1 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/presse-und-soziale-medien/pressemitteilungen/artikel/planungen-zu-den-ortsumgehungen-enzisreute-und-gaisbeuren-im-zuge-der-b-30-haben-begonnen/ Q2 Technische Hochschule Deggendorf, Fakultät Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, Prof. Dr.-Ing. Bernhard Bösl; Technische Hochschule Regensburg, Prof. Dipl.-Ing. Andreas Bracher; Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012) --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------

 

Letzte Aktualisierung: 29. Apr. 2024
Seite erstellt am: 21. Nov. 2022



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Es ist an der Zeit, dass Politiker, Entscheidungsträger und große Städte den ländlichen Raum nicht mehr vernachlässigen und respektvoller mit dessen Bewohnern umgehen.

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