b30neu.de Newsletter Nr. 3/2017
Mittwoch, 29. März 2017
Petition eingereicht: Bund soll B 30 planen
(Region) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat im März 2017 gegenüber der "Initiative B 30" aus Bad Waldsee praktisch eine Bankrotterklärung abgegeben: Neue Projekte können nicht beplant werden. Auch ist zurzeit nicht abschätzbar, wann neue Planungen begonnen werden können. Zu den Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 müssten zusätzlich Um- und Ausbauten geplant werden. Das Regierungspräsidium habe nicht genügend Personal und freie Stellen ließen sich nur schwer besetzen. Nach langen Jahren des Kampfes und zähen Ringens um den Vordringlichen Bedarf besteht die Gefahr, dass viele wichtige Projekte im Land auf der Strecke bleiben. Darunter auch die B 30 bei Bad Waldsee - eines der bedeutendsten Projekte aus Sicht des Bundes. Aber auch der B 32 Molldietetunnel bei Ravensburg und viele weitere Projekte kommen nicht voran.
Nicht nur das Personal ist ein Problem. Bei einigen neuen Planungen handeln die Länder entgegen dem Bundesinteresse. Oft wird nach Partei- oder Lokalinteressen, entgegen dem Bundesinteresse, entschieden - für den Bund wichtige Projekte bleiben auf der Strecke. Lehnt beispielsweise ein Ortsverein einer Regierungspartei ein Projekt ab, stehen die Chancen schlecht, egal wie dringend der Bedarf und groß die Probleme sind.
Der Bundesrat berät zurzeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 und Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. In diesem Zusammenhang sollen Teile der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Zum 1. Januar 2021 soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden. Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr wird zukünftig in alleiniger Verantwortung die Bundesautobahnen übernehmen, planen, bauen und verwalten. Jedoch nicht die Bundesstraßen. Die Länder können nach dem derzeitigen Gesetzentwurf alle Bundesstraßen innerhalb eines Landes in die Verwaltung des Bundes übergeben, jedoch keine einzelnen Bundesstraßen oder -planungen.
Das soll geändert werden. Die Petition an den Deutschen Bundestag und Norbert Barthle (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, verfolgt das Ziel, dass auch einzelne Bundesstraßen und -planungen in die Verwaltung des Bundes übernommen werden können. Eine Übernahme in Bundesverwaltung soll jedoch nur in begründeten Fällen geschehen. Hintergrund ist die Position der Länder die Bundesstraßen generell in der Verwaltung der Länder zu belassen. Aus diesem Grund ist eine Übernahme in Bundesverwaltung nur in begründeten Fällen denkbar.
Zu den begründeten Fällen sind laut Petition insbesondere zu zählen, "wenn die Auftragsverwaltung eines Landes bezüglich eines Bedarfsplanprojektes dem Bundesinteresse widerstrebt". Damit soll der Bund ermächtigt werden, Planungen an Bundesstraßen zu übernehmen, wenn ein Land entgegen der Position des Bundes dafür keinen Bedarf sieht. Ebenfalls soll der Bund Planungen übernehmen können, "wenn dem Bund freie Planungskapazitäten zur Verfügung stehen, die Auftragsverwaltung eines Landes die Projektplanung eines vordringlichen Bedarfsplanprojektes jedoch nicht vornimmt, nicht vornehmen wird oder kann". Insbesondere sollen davon Projekte von großräumiger und internationaler Bedeutung (Verbindungsfunktionsstufe 0 und 1), sowie besonders hoch belastete Ortsdurchfahrten mit mehr als 20.000 Kfz pro Tag und Engpässe profitieren.
Durch die Übernahme einzelner Bundesstraßen in die Verwaltung des Bundes, ergeben sich einige Vorteile. Das Bundesinteresse wird durchgesetzt. Bundesstraßenprojekte, für welche der Bund einen hohen Bedarf sieht, jedoch nicht die Länder, gehen nicht mehr unter. Mögliche freie Planungskapazitäten des Bundes können genutzt werden. Dadurch können mehr Projekte umgesetzt werden: Für jedes Projekt, das der Bund plant, rückt auf Landesebene, ein Projekt der Planung durch das Land näher.
Insgesamt liegt der Fokus der Petition auf hoch prioritäre Bundesstraßen mit hoher Bedeutung, hohen Verkehrsmengen, hoch belasteten Ortsdurchfahrten und Engpässen. Insbesondere diese Projekte sollen nicht untergehen.
Wenn die Petition ohne Erfolg bleibt, wird es bis 2030 voraussichtlich zu folgenden Problemen kommen: Mögliche freie Planungskapazitäten des Bundes können nicht genutzt werden. Einige bedeutende Infrastrukturprojekte im Zuge der Bundesstraßen, mit internationaler und nationaler Bedeutung, werden nicht beplant und realisiert. Auch Engpässe bleiben bestehen und einige besonders hoch belastete Ortsdurchfahrten erfahren keine Entlastung.
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