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03.10.2013

Land meldet B 30 teilweise für den Bundesverkehrswegeplan an

(Bad Waldsee / Biberach) - Die am stärksten befahrenen Streckenabschnitte der Bundesstraße 30 werden vom Land Baden-Württemberg für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Das geht aus der am Dienstag von Landesverkehrsminister Winfried Hermann und Ministerpräsident Winfried Kretschmann vorgestellten Maßnahmenliste hervor. Sowohl die Ortsumgehung Enzisreute - Gaisbeuren, als auch der Streckenabschnitt Biberach/Jordanbad - Hochdorf will das Land dem Bund nun melden. Nicht angemeldet wird der Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee. Dieser Streckenabschnitt hat damit nach aktuellem Stand vor dem Jahr 2050 keine Chance auf einen 2-bahnigen Ausbau.


Gaisbeuren und Enzisreute zusammengefasst
Nach der großen Zustimmung der Ortschaftsräte Gaisbeuren und Reute und des Gemeinderates Bad Waldsee im September zu den vom Regierungspräsidium Tübingen favorisierten Anmeldetrassen, sowie der breiten Zustimmung der Verantwortlichen war eine Anmeldung der beiden Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute zu erwarten. Andere Beispiele im Land zeigen, dass eine ablehnende Haltung das Gegenteil bewirken kann. So wurde der Ausbau der B 535 bei Heidelberg gestrichen. Neu ist die Zusammenfassung der beiden B 30-Ortsumgehungen zur Ortsumgehung Enzisreute - Gaisbeuren. Das Projekt wird beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.


Kritik an der Ortsumgehung Enzisreute
Im Rahmen der Anhörung zum Landeskonzept und Maßnahmenpool des Landes wurde die Ortsumgehung Enzisreute heftig kritisiert. Die B 30 ist in diesem Streckenabschnitt als Hauptverbindungsachse ausgewiesen. Zudem liegt die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt bei 21.280 Kfz/Tag und einem Schwerverkehrsanteil von 1.603 Fz./Tag weit über dem Landesdurchschnitt. Damit erfüllt die Ortsumfahrung Enzisreute die Kriterien des Landeskonzeptes. Sie wird deshalb entgegen der Kritik für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.


B 30 bei Biberach neu aufgenommen
Auch der Streckenabschnitt der B 30 von Biberach/Jordanbad bis Hochdorf wird das Land nun für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden. Das ist das Ergebnis der Anhörung zum Landeskonzept und einem neu erstellten Gutachten. Im Entwurf des Maßnahmenpools vom März diesen Jahres war dieser Streckenabschnitt nicht berücksichtigt, da von der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt kein verkehrlicher Bedarf gesehen wurde.

Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat zwischenzeitlich ein Gutachten erstellen lassen, das den Ausbaubedarf an Autobahnen und Bundesstraßen überprüft und die Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen untersucht. Im Rahmen von diesem Gutachten wurde festgestellt, dass die Kapazität auf dem Streckenabschnitt der B 30 südlich von Biberach nicht ausreicht. Eine weitere Zwischenlösung ist nicht möglich, da der Abschnitt von Biberach/Jordanbad bis Hochdorf bereits 3-streifig ausgebaut ist. Dieser Streckenabschnitt wird deshalb nun beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.


Keine Ortsumgehung für Oberessendorf
Die Landesregierung hat den Maßnahmenpool des Landes dahingehend überprüft, ob weiterhin ein verkehrlicher Bedarf vorhanden ist und ob durch eine Zwischenlösung im Gültigkeitszeitraum des Bundesverkehrswegeplans 2015 auf einen 2-bahnigen Ausbau verzichtet werden kann. Für die Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplans 2015 wird auf der B 30 von Hochdorf bis Oberessendorf für einen 2-bahnigen Ausbau kein verkehrlicher Bedarf gesehen. Da die B 30 bei Oberessendorf unter anderem in Ortsrandlage verläuft wird auch kein Bedarf für eine Ortsumgehung gesehen - obwohl der Landesregierung ein Gutachten vorliegt, das zum Schluss kommt, dass bis zum Jahr 2025 die Kapazität der Strecke erreicht werden könnte.


3-streifiger Ausbau bei Mattenhaus und Englerts
Zwischen Oberessendorf und Bad Waldsee-Nord wird ebenfalls auf einen 2-bahnigen Ausbau verzichtet. Statt dessen wird das bereits verfolgte Konzept mit einem abschnittsweisen 3-streifigen Ausbau zwischen den Orten fortgeführt. 3-streifige Ausbauvorhaben können nach derzeitigem Stand nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet werden. Das Land sieht deshalb von einer Anmeldung ab. Ein abschnittsweise 3-streifiger Ausbau soll nun aus Pauschalmitteln finanziert werden. Dabei ist eine Abweichung von der bestehenden Trasse, sowie die Umfahrung von Ortslagen nicht möglich. Da in den dortigen Ortslagen kein Ausbau erfolgen kann, besteht dort nun auch kein Anspruch auf Lärmschutz.


Kein Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee
Für die Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplans 2015 wird von der Landesregierung auch für einen 2-bahnigen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee im Zuge der B 30 kein verkehrlicher Bedarf gesehen. Auch bei einer möglichen Verknüpfung der B 30 mit der L 300 und der L 316 wird die vorhandene Streckenkapazität für die Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplans 2015 als ausreichend erachtet - wenn auch eine Verkehrsuntersuchung des Regierungspräsidiums Tübingen im Raum Bad Waldsee im Jahr 2025 von einer Belastung von bis zu 20.600 Kfz/Tag ausgeht.


Ergebnis von Petition ist abzuwarten
Die "Initiative B 30" hatte im August eine Petition im Landtag von Baden-Württemberg eingebracht, um eine vollständige Anmeldung der B 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu erreichen. Abhängig vom verkehrlichen Bedarf, der Verkehrssicherheit, dem Sanierungsbedarf und bereits vorhandenen einzelnen Planungen hat die "Initiative B 30" die Anmeldung eines 2-bahnigen Ausbaus von Biberach/Jordanbad bis Oberessendorf und Bad Waldsee-Nord bis Egelsee eingefordert. Für den Streckenabschnitt von Oberessendorf bis Bad Waldsee-Nord hat die "Initiative B 30" als Kompromiss die Anmeldung als 1-bahnigen, 3-streifigen abschnittsweisen Neubau mit Ausbau eingefordert - aus Gründen der Verkehrssicherheit und um zumindest Ortslagen zu umfahren. Die Petition wird noch bearbeitet. Ein Beschluss hierüber steht noch aus.


 




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