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23.12.2014

Landtag lehnt Petition größtenteils ab

(Stuttgart / Region) - Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 115. Sitzung am 11.12.2014 die Petition zur kompletten Anmeldung der Bundesstraße 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß für den Bundesverkehrswegeplan 2015 größtenteils abgelehnt. Das teilt die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg der "Initiative B 30" mit.

Die "Initiative B 30" hatte im August 2013 die Petition im Landtag von Baden-Württemberg eingebracht. Insgesamt unterzeichneten innerhalb einer Woche 322 Bürgerinnen und Bürger, Mandatsträger und Unternehmen als Unterstützer die Petition.

In der Begründung heißt es, dass von Bad Waldsee-Süd bis Hochdorf kein verkehrlicher Bedarf bestehe, der eine Anmeldung der B 30 für den Bundesverkehrswegeplan erforderlich mache. Statt eines 4-streifigen Ausbaus soll ein abschnittsweise dreistreifiger Ausbau - zwischen den Orten - erfolgen. Für einen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee, sowie anmeldepflichtige Verbesserungen im Ortsbereich von Oberessendorf bestehe kein Bedarf.


Ausbauzustand

Zum Ausbauzustand heißt es in der Begründung, dass vom Ende des vierstreifigen Ausbaus beim Egelsee bis zum Beginn des dreistreifigen Ausbaus nördlich von Oberessendorf die B 30 eine Fahrbahnbreite von 8,50 Meter habe. In der Ortsdurchfahrt Gaisbeuren betrage die Breite teilweise 7,30 Meter.

Zwischen Oberessendorf und Biberach/Jordanbad sei die B 30 bereits auf fünf Abschnitten dreistreifig ausgebaut. Es sei geplant den dreistreifigen Ausbau zwischen Hochdorf und Unteressendorf, sowie zwischen Oberessendorf und Bad Waldsee-Nord fortzuführen.


Oberessendorf

Der ca. 1,2 km lange Ortsbereich von Oberessendorf kann nicht dreistreifig ausgebaut werden. Die B 30 verlaufe jedoch in Ortsrandlage und beim Ortsbereich Oberessendorf handle es sich nicht um eine Ortsdurchfahrt. Die Knotenpunkte seien ausreichend leistungsfähig, zudem gebe es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h. Für die Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplans 2015 werde aufgrund der aktuell vorhandenen Verkehrsbelastung, Streckenkapazität, Ortsrandlage und den Rahmenbedingungen kein verkehrlicher Bedarf gesehen. Auch für eine zweistreifige Umgehung für Oberessendorf werde kein Bedarf gesehen.


Verkehrssicherheit

Zur Verkehrssicherheit lautet die Begründung, dass sich laut der Unfallstatistik der Polizeidirektion Biberach zwischen 2006 und 2012 auf dem ca. 14 km langen Streckenabschnitt von der Kreisgrenze Ravensburg/Biberach bis Biberach/Jordanbad 188 Unfälle ereignet hätten. Insgesamt seien 5 Tote, 47 Schwerverletzte und 114 Leichtverletzte zu beklagen. Da sich die Unfälle allerdings über die gesamte Strecke verteilen, sei kein Unfallschwerpunkt festzustellen. Anhand der Unfallursachen und der Verteilung der Unfälle ließen sich auch keine Rückschlüsse über bauliche Defizite der Straße ziehen. Die Verkehrsunfälle auf dem Streckenabschnitt von Bad Waldsee-Süd bis zur Kreisgrenze Ravensburg/Biberach werden nicht berücksichtigt.


Verkehrsaufkommen

Zum Punkt Verkehrsaufkommen lautet die Begründung, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg ein Gutachten erstellen lassen habe, das den Ausbaubedarf an einigen ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen im Land überprüft und die Machbarkeit von Zwischenlösungen untersucht.

Demnach trete bis zum Jahr 2030 auf den Streckenabschnitten der B 30 von Bad Waldsee-Nord bis Hochdorf keine Überlastung auf: Vorausgesetzt, dass ein durchgängig dreistreifiger Ausbau im Regelquerschnitt 15,5 (RQ 15,5) nach Entwurfsklasse (EKL 1) nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) erfolge, die Kurvigkeit und Steigungen nicht berücksichtigt werden, ergebe sich bei einem Lkw-Anteil von 0,0 Prozent ein noch stabiler Verkehrsfluss. Deshalb sei ein maximal dreistreifiger Ausbau ausreichend. Für einen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee bestehe kein Bedarf. Auch bei einer Verknüpfung der L 300 und L 316 mit der B 30 wird für die Gültigkeitsdauer des Bundesverkehrswegeplans 2015 kein Bedarf gesehen.

Von Bad Waldsee-Süd bis Hochdorf bestehe insgesamt für einen 4-streifigen Ausbau kein verkehrlicher Bedarf. Für Maßnahmen, bei denen ein dreistreifiger Ausbau ausreiche, bestehe nach Auffassung des Bundes kein Bedarf, der für eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan spreche. Im Gutachten werden für 2030 als werktägliche Verkehrszahlen genannt:

B 30, Hochdorf (L 284) bis Oberessendorf
22.000 Kfz/24h, davon 3.344 Lkw

B 30, Oberessendorf bis AS Bad Waldsee-Nord
16.908 Kfz/24h, davon 2.299 Lkw

B 30, Ortsumgehung Bad Waldsee
14.090 Kfz/24h, davon 1.987 Lkw

Das Gutachten komme allerdings auch zu dem Ergebnis, dass zwischen Biberach und Hochdorf - entgegen der Einschätzung des Landes - ein vierstreifiger Ausbau erforderlich sei. Der bereits dreistreifig ausgebaute Abschnitt zwischen Hochdorf und Biberach/Jordanbad ist derzeit (2010) werktäglich mit ca. 22.000 Kfz/24h belastet. Bis 2030 wird sich der Verkehr entsprechend der Prognose auf etwa 26.600 Kfz/24h erhöhen. Bei dieser Verkehrsbelastung sei mit einer Überlastung zu rechnen.

Die Empfehlung der Gutachter, dass für den Streckenabschnitt von Bad Waldsee-Nord bis Hochdorf eine Detailuntersuchung vorgenommen werden sollte, um zu klären, ob ein dreistreifiger Ausbau einem 4-streifigen Ausbau vorzuziehen ist, wird nicht berücksichtigt. Jedoch sei eine Nachberechnung von Oberessendorf bis Hochdorf mit noch höheren Verkehrszahlen erfolgt. Auch demnach sei ein dreistreifiger Ausbau ausreichend.


Beschluss

Die begehrte Anmeldung der Streckenabschnitte

- B 30, Hochdorf (L 284) bis Oberessendorf,
- B 30, Oberessendorf bis Anschluss Bad Waldsee-Nord,
- B 30, Ausbau Ortsumgehung Bad Waldsee

für den Bundesverkehrswegeplan 2015 wird abgelehnt. Für einen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee bestehe kein Bedarf. Zwischen Bad Waldsee-Nord und Oberessendorf, sowie Unteressendorf und Hochdorf werde das bisherige Konzept eines abschnittsweise dreistreifigen Ausbaus auf der vorhandenen Trasse zwischen den Orten fortgesetzt. Für Verbesserungen im Ortsbereich von Oberessendorf, die für den Bundesverkehrswegeplan anmeldepflichtig wären, bestehe kein Bedarf.


Der Anmeldung des Streckenabschnitts

- B 30, Biberach (Jordanbad) - Hochdorf

wird entsprochen.


Das Gutachten zur Petition steht auf der Seite des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur kostenlos zum Abruf bereit:
https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/BVWP/BVWP_Zwischenl%C3%B6sungen_Schlussbericht_Autobahnen_20131105.pdf


 




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