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15.12.2015
IHK beschließt Prioritätenliste
(Weingarten) - Nach dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, hat nun die IHK-Vollversammlung ihre Prioritätenliste für die wichtigsten Straßenbauprojekte in der Region verabschiedet.
Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und die IHK Bodensee-Oberschwaben haben über mehrere Jahre die Prioritätenliste für die Bundesstraßen in der Region in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen gemeinsam erarbeitet. Die Liste besteht aus sechs Projekten mit sehr hoher Priorität und fünf Projekten mit hoher Priorität, berichtete Wolfgang Heine, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Standortpolitik. Bereits Ende November habe der IHK-Verkehrsausschuss geschlossen für die Prioritätenliste gestimmt. Anfang Dezember wurde die Liste von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes einstimmig beschlossen.
Es sei wichtig, die Projekte schnellstmöglich wenigstens zur Planungsreife zu bringen, betonte Dr. Heine. "Wenn wir gemeinsam die gleiche Liste verabschieden, sind wir entsprechend stark gegenüber Bund und Land". Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung beschlossen einstimmig, die Prioritätenliste für die Straßenbauvorhaben in der Region als Grundlage für ihre verkehrspolitische Arbeit sowie Stellungnahmen gegenüber dem Bund und dem Land zu nehmen.
Prioritätenliste der IHK Bodensee-Oberschwaben:
Erste Kategorie - sehr hohe Priorität:
1. B 30, Friedrichshafen - Ravensburg/Eschach mit Umfahrung Meckenbeuren
2. B 31, Meersburg - Immenstaad mit Umfahrung Hagnau
3. B 32, Molldietetunnel Ravensburg
4. B 311n/B 313 Meßkirch - Sigmaringen - Mengen
4a B 311n/B 313, Sigmaringen - Mengen
4b B 311n/B 313, Engelswies - Vilsingen
5. B 30 Ausbauende Baindt - Bad Waldsee
5a B 30, Ortsumfahrung Enzisreute
5b B 30, Ortsumfahrung Gaisbeuren
6. B 31, Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen/B 30 alt
Zweite Kategorie - hohe Priorität:
1. B 31, Überlingen - Oberuhldingen
2. B 31, Oberuhldingen - Meersburg
3. B 467, Querspange zwischen Hirschlatt und Tettnang
4. B 32, Verlegung bei Blitzenreute
5. B 12, Ortsumfahrung Großholzleute