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07.04.2023

Planungsbeschleunigung: Landes-Verkehrsausschuss muss handeln

(Bad Waldsee) - Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschloss am 28. März 2023 Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, um Deutschland zu modernisieren. Die Festschreibung der zu beschleunigenden Straßenprojekte des aktuellen Bedarfsplanes soll im Einvernehmen mit den Bundesländern erfolgen.
 
Die geplante Ausgestaltung des Gesetzes weist nach derzeitigem Stand diverse Mängel auf, so die „Initiative B30“ in einem Schreiben an den Verkehrsausschuss des Landes Baden-Württemberg. Insbesondere bleiben Bundesstraßen alleine aufgrund ihrer Widmung unberücksichtigt. Das ist dem Ziel eines „Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes Verkehr“ nicht dienlich und vernachlässigt den Ländlichen Raum. Unzulänglichkeiten und Mängel im Straßenverkehr werden seit Jahrzehnten öffentlich diskutiert. Das Land muss nun darauf mit einem aktiven Einsatz für Menschen im Ländlichen Raum reagieren.
 
Der Verkehrsausschuss im Landtag wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass im geplanten „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr“ des Bundes auch Bundesstraßen in der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen berücksichtigt werden. In einem Positionspapier beschreibt die „Initiative B30“ faktenbasiert diese notwendige Erweiterung um Bundesstraßen. Bisher ist eine Planungsbeschleunigung ausschließlich für 144 Autobahn-Projekte vorgesehen, vor allem in Ballungsräumen.
 
Konkret listet das Positionspapier diverse Mängel auf. Eine alleinige Begrenzung auf die Projekte mit der derzeitigen Kennzeichnung „Engpassbeseitigung“ ist nicht sachgerecht. Dabei werden auch falsche Projekte beschleunigt, die sogar die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen. Dies ist bei etwa der Hälfte der Projekte der Fall. Engpässe auf Bundesstraßen hingegen bleiben unberücksichtigt, weil lediglich die Widmung einer Straße über eine schnellere Planung entscheiden soll - nicht aber der Bedarf. Ballungsräume erfahren gegenüber dem Ländlichen Raum eine Bevorzugung. Zudem wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
 
Ferner enthält das Positionspapier einen sachlich begründeten Priorisierungsvorschlag zur Planungsbeschleunigung, der den Klimaschutz berücksichtigt. Darauf aufbauend besteht für neun Vorhaben an Bundesstraßen im Land ein potentieller Bedarf zur Planungsbeschleunigung - für ein Projekt sogar ein festgestellter Bedarf. Insgesamt betrifft es Projekte in den Regionen Bodensee-Oberschwaben, Heilbronn-Franken, Nordschwarzwald, Stuttgart und Südlicher Oberrhein. Der Fokus liegt auf hoch wirtschaftliche Projekte sowie einer Auflösung von Engpässen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und Klimaschutzes.
 
Konkret fordert die „Initiative B30“ die Verkehrsausschuss-Mitglieder dringend auf, diese Thematik zeitnah auf die Tagesordnung zu setzen und zu bearbeiten.
 
„Mit Spannung erwarten wir die Reaktion des Landtages: Werden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger diese mangelhafte Vorlage des Bundes zum Schaden einiger Regionen unverändert abnicken oder zukunftsorientiert gestalten?“, so Franz Fischer, Sprecher der Bürgerinitiative.


 




Zeit zu handeln

Im ländlichen Raum fordern Bewohnerinnen und Bewohner eine respektvolle und ernste Verkehrspolitik. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Städten muss abgebaut werden.

Im Ländlichen Raum orientiert sich eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik am tatsächlichen Bedarf. Staus und Unfallschwerpunkte müssen beseitigt werden.

Die Ungleichbehandlung zwischen Ost und West, Nord und Süd, Stadt und Land, Autobahn und Bundesstraße muss beendet werden.

Zukunft fördern

Die „Initiative B30“ setzt sich für nachhaltige Verbesserungen an der Bundesstraße 30 von Baindt bis Biberach an der Riß in Oberschwaben ein. Unser Ziel: Eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Infrastruktur, die Mobilität und Lebensqualität stärkt, Städte und Wirtschaftsstandorte verbindet und die Region nach vorne bringt.

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