Großbanner Gaisbeuren und Enzisreute
Nach rund fünfmonatiger Planungszeit errichtete die „Initiative B30“ am 1. Juli 2015 gemeinsam mit der Jungen Union Bad Waldsee, den Jungen Liberalen Bodensee, der Kreis-FDP und -SPD sowie Achim Strobel, Ortsvorsteher von Reute-Gaisbeuren, Großbanner in Gaisbeuren und Enzisreute. Gemeinsames Ziel: Die Zustände an der B 30 müssen endlich behoben werden - für eine bessere Zukunft, gemeinsam und parteiübergreifend. Die Aktion lief zunächst bis zum 31. Juli 2016.
Das Banner in Enzisreute wurde fristgerecht im Sommer 2016 abgebaut sowie das Banner in Gaisbeuren durch dieses Banner ersetzt.
Nachdem das Regierungspräsidium Tübingen im November 2022 mit der Planung der Ortsumfahrungen von Gaisbeuren und Enzisreute begonnen hatte, war vorgesehen, das Banner durch eine aktualisierte Version zu ersetzen. Doch erst im Frühjahr 2025 kam Bewegung in die Planung: Die konkrete Planung begann mit der Übergabe an einen privaten Generalplaner in München.
Am 16. Juli 2025 wurde das Banner in Gaisbeuren im Rahmen einer erneut parteiübergreifenden Aktion mit Vertretern von CDU, SPD und FDP erneuert. Mit der neuen Botschaft „Sicher ans Ziel – Ruhe in den Orten“ richtet sich die Initiative an Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner entlang der stark belasteten Strecke. Das Banner spiegelt nun auch die Zielsetzung kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Maßnahmen besser wider.
Die Genehmigung der Banner gestaltete sich aufwendig. Beteiligt waren die unteren und oberen Straßenbau- und Naturschutzbehörden von Landratsamt und Regierungspräsidium sowie bei der Stadt Bad Waldsee das Tiefbauamt, die Straßenverkehrsbehörde, das Baurechtsamt und die Städtischen Kurbetriebe. Eine Verkehrsschau mit Verantwortlichen der Stadt Bad Waldsee, des Landratsamts Ravensburg, des Regierungspräsidiums Tübingen und der Polizei schloss sich an. Zudem mussten Planauskünfte von verschiedenen Leitungsträgern eingeholt werden.
Die Genehmigungsunterlagen füllen einen ganzen Ordner. Sie umfassen unter anderem Skizzen, Detailzeichnungen, Visualisierungen, Leitungs- und Lagepläne, Auszüge aus dem Flächennutzungsplan sowie statische Berechnungen und Nachweise sowie Unterlagen zu Umwelt- und Naturschutz. Die Genehmigungen enthalten diverse Auflagen. So durften die Banner nur auf Privatgrundstücken errichtet werden. Den Städtischen Kurbetrieben wurde entgegengekommen, indem das Banner in Gaisbeuren deutlich vom Fahrbahnrand abgesetzt wurde, sodass es die Werbetafel der Kurbetriebe nicht verdeckt. Gleichzeitig wurden die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllt: Das Banner beeinträchtigt die historische Kirche nicht.













