Petition: Anmeldung der Bundesstraße 30 für den Bundesverkehrswegeplan 2015
vom 15. August 2013
- Gegenstand der Petition
- Ausbau der Bundesstraße 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß
- Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans bis 2015 (das war der Arbeitstitel des Bundesverkehrswegeplans 2030)
- Aufnahme der Streckenabschnitte von Baindt bis nach Biberach/Riß in den Maßnahmenpool des Landes und Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015
- Dabei zusätzliche Aufnahme und Anmeldung der Streckenabschnitte von Bad Waldsee bis nach Biberach/Riß
- Diese Petition richtet sich an
- Rudolf Köberle, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg,
- Martin Rivoir, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg,
- Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg,
- Guido Wolf, Präsident des Landtags von Baden Württemberg und
- den zuständigen Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg.
- Petitionsschreiben
- Anschreiben (pdf, 11 Seiten, 284 KB)
- Allgemeine Anlage mit Unterschriftenliste, Kommentare der Unterstützer der Petition, Schreiben des BMVBS, Amtliche Verkehrszahlen
(pdf, 81 Seiten, ca. 18,6 MB)
- Anlage A: Schreiben der "Initiative B 30" vom 06.05.2013 an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
(pdf, 78 Seiten, ca. 12,0 MB)
- Anlage B: Ergänzung zum Schreiben der "Initiative B 30" vom 06.05.2013, Übergabe am 03.07.2013 an Minister Winfried Hermann
(pdf, 25 Seiten, ca. 6,2 MB) - Status
- Abgeschlossen am 11.12.2014
- Ergebnis
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Der Anmeldung des Streckenabschnitts
- B 30, Biberach (Jordanbad) - Hochdorf
wurde entsprochen.
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Die begehrte Anmeldung der Streckenabschnitte
- B 30, Hochdorf (L 284) bis Oberessendorf,
- B 30, Oberessendorf bis Anschluss Bad Waldsee-Nord,
- B 30, Ausbau Ortsumgehung Bad Waldsee
für den Bundesverkehrswegeplan 2015 wurde abgelehnt. Für einen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee bestehe kein Bedarf. Zwischen Bad Waldsee-Nord und Oberessendorf, sowie Unteressendorf und Hochdorf werde das bisherige Konzept eines abschnittsweise dreistreifigen Ausbaus auf der vorhandenen Trasse zwischen den Orten fortgesetzt. Für Verbesserungen im Ortsbereich von Oberessendorf, die für den Bundesverkehrswegeplan anmeldepflichtig wären, bestehe kein Bedarf. - Begründung des Landtags von Baden-Württemberg (pdf, 23 Seiten, 581 KB)
- Pressemitteilung mit Erläuterungen (pdf, 4 Seiten, 78 KB)