Bedarf

Planungsablauf - Bedarfsplanung1. Planungsphase
Bundesverkehrswegeplanung
Entscheidung, ob ein Bedarf besteht
 

Aktueller Stand
Im Bundesverkehrswegeplans 2030 ist der Ausbau der B 30 von Biberach/Jordanbad bis Hochdorf, bei Gaisbeuren und Enzisreute sowie von Ravensburg/Eschach bis Friedrichshafen im Vordringlichen Bedarf aufgenommen. Hinzu tritt der Streckenabschnitt Ravensburg/Süd bis Ravensburg/Eschach als "fest disponiert". Damit haben diese Projekte eine Chance bis zum Jahr 2030 zumindest begonnen zu werden.
 
Nicht enthalten ist der Ausbau der B 30 von Hochdorf bis Bad Waldsee. Dieser Ausbau ist damit nicht vor 2045 bis 2050 realistisch. Als vorläufige Zwischenlösung beabsichtigte die Landesregeriung einen abschnittsweise dreistreifiger Ausbau zwischen den Orten von Oberessendorf bis Bad Waldsee. Die Ortsbereiche von Oberessendorf, Hebershaus, Englerts und Mattenhaus sowie die Ortsumgehung Bad Waldsee sollen unverändert bleiben. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) stoppte jedoch die Planung.

Beplant werden zurzeit nur der Streckenabschnitt von Ravensburg/Eschach bis Friedrichshafen sowie die Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute. Auf allen anderen Streckenabschnitten ruht die Planung.

 

Informationen
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2030

  

Hintergrund
Bei Bundesstraßen wird das "Ob" - ob ein Ausbaubedarf besteht - im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung bearbeitet. Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung wird ein Bundesverkehrswegeplan erstellt. Der Bundesverkehrswegeplan ist die Grundlage für die Planung der Verkehrswege des Bundes. Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird entschieden, ob ein Bedarf für ein Projekt besteht und wie dringend es realisiert werden soll. Bundesverkehrswegepläne werden für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Nur was mit hoher Priorität aufgenommen wird, hat eine Chance realisiert zu werden.
 
Der letzte Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2016 und wird als "Bundesverkehrswegeplan 2030" bezeichnet. Im März 2016 stellte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, MdB Alexander Dobrindt (CSU), den ersten Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vor. Bis zum 2. Mai 2016 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Interessierte dazu Stellung nehmen.
 
Die Stellungnahmen wurden eingearbeitet und der überarbeitete Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Bundestag beraten und im Dezember 2016 die auf dem Bundesverkehrswegeplan basirenden Bedarfspläne beschlossen.

 


 

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023
Seite erstellt am: 21. Juni 2016



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