Genehmigung

Planungsablauf - Entwurfs- und Genehmigungsplanung3. Planungsphase
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Konkretisierung der Pläne und Planfeststellung
 

Aktueller Stand
Kein Streckenabschnitt der B 30 befindet sich zurzeit in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

Jedoch ist die Vorplanung an der B 30 von Ravensburg/Eschach bis Friedrichshafen abgeschlossen. Bevor die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beginnt, wird auf Landesebene ein Raumordnungsverfahren und auf Bundesebene ein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt.

 

Informationen
Planung: B 30 neu Friedrichshafen – Ravensburg

 

Hintergrund
In dieser Planungsphase konkretisieren sich die Pläne. Zunächst wird ein sogenannter Vorentwurf erstellt, am Ende steht der Planfeststellungsentwurf, der nach der Zulassung durch die Zulassungsbehörde zum Planfeststellungsbeschluss wird. Erlangt ein Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft kann die Ausführungsplanung beginnen.

 


 

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023
Seite erstellt am: 21. Juni 2016



Zeit zu handeln

Nach der Zeit der Ampel-Regierung ist es wieder an der Zeit, dass die Politik den ländlichen Raum ernst nimmt und seine Bewohner mit Respekt behandelt. Ideologie ersetzt keine Lösungen. Deutschland besteht nicht nur aus Großstädten, Bahnstrecken, Radwegen und Autobahnen.

Was wir brauchen, ist eine Verkehrspolitik, die keinen Unterschied macht zwischen Ost und West, Nord und Süd, Stadt und Land, Autobahn und Bundesstraße, sondern sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Zukunft fördern

Die „Initiative B30“ setzt sich für nachhaltige Verbesserungen an der Bundesstraße 30 von Baindt bis Biberach an der Riß in Oberschwaben ein. Unser Ziel: eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Infrastruktur, die Mobilität und Lebensqualität stärkt, Städte und Wirtschaftsstandorte verbindet und die Region nach vorne bringt.

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