3. Planungsphase
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Konkretisierung der Pläne und Planfeststellung
Aktueller Stand
Kein Streckenabschnitt der B 30 befindet sich zurzeit in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Jedoch ist die Vorplanung an der B 30 von Ravensburg/Eschach bis Friedrichshafen abgeschlossen. Bevor die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beginnt, wird auf Landesebene ein Raumordnungsverfahren und auf Bundesebene ein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt.
Informationen
Planung: B 30 neu Friedrichshafen – Ravensburg
Hintergrund
In dieser Planungsphase konkretisieren sich die Pläne. Zunächst wird ein sogenannter Vorentwurf erstellt, am Ende steht der Planfeststellungsentwurf, der nach der Zulassung durch die Zulassungsbehörde zum Planfeststellungsbeschluss wird. Erlangt ein Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft kann die Ausführungsplanung beginnen.
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Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023
Seite erstellt am: 21. Juni 2016