Verkehrsfreigabe

Planungsablauf - Verkehrsfreigabe5. Planungsphase
Verkehrsfreigabe
 

Aktueller Stand

Zurzeit ist die B 30 vom Autobahndreieck Neu-Ulm bis Biberach/Jordanbad und vom Egelsee bis Ravensburg-Oberzell vollständig ausgebaut und fertiggestellt. Bei Ravensburg-Oberzell schließt eine 1-bahnig, 2-streifige Querverbindung zur bestehenden B 30 bei Ravensburg/Eschach an, die ebenfalls neu erbaut wurde.

Der letzte Ausbauabschnitt wurde im Jahr 2019 eröffnet - von Ravensburg-Süd bis Ravensburg/Eschach.

 

Hintergrund
Nach dem Bau erfolgt die Widmung einer Straße. Bei Bundesfernstraßen wird dabei bestimmt, ob eine Straße als "Bundesstraße" oder "Bundesautobahn" bezeichnet wird.
 
Mit der Verkehrsfreigabe wird eine Straße in Dienst gestellt und damit für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

 


 

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023
Seite erstellt am: 21. Juni 2016



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Wir leben in einer Zeit, in der einige Menschen das Gefühl haben, dass die Regierung sie nicht mehr berücksichtigt. Manche Politiker lehnen nur noch den Individualverkehr ab und setzen ausschließlich auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder, während andere unkontrolliert den Autobahnverkehr fördern. Diejenigen, die dazwischen liegen, bleiben oft auf der Strecke.

Es ist an der Zeit, dass Politiker, Entscheidungsträger und große Städte den ländlichen Raum nicht mehr vernachlässigen und respektvoller mit dessen Bewohnern umgehen.

Zukunft fördern

Die "Initiative B30" kämpft für nachhaltige Verbesserungen entlang der Bundesstraße 30 von Baindt bis Biberach/Riß in Oberschwaben. Unser Ziel ist es, eine sichere, zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen, die Mobilität und Lebensqualität fördert, Städte und Wirtschaftsstandorte verbindet und die Region stärkt.

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Veränderungen im Straßenwesen sind herausfordernd und stoßen auf Vorbehalte und Widerstand. Jede einzelne Änderung erfordert harte Arbeit und Durchsetzungsvermögen. Eine Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist unerlässlich, denn in schwierigen Zeiten zeigt sich, wer wirklich loyal ist.

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