Aufgabenteilung

Während in manchen Ländern (z.B. Österreich) die Bundesfernstraßen erfolgreich zentral verwaltet werden, so teilen sich in Deutschland der Bund und die Bundesländer diese Aufgabe.


Was der Bund tut

Der Bund steht als Baulastträger für die Bundesfernstraßen ein. Er ist Eigentümer der Autobahnen und Bundesstraßen und unter anderem für Grundsatzfragen und die Mittelzuweisung zuständig. Seit dem 1. Januar 2021 verantwortet der Bund zudem alleine die Bundesautobahnen. Die Bundesstraßen werden weiterhin gemeinsam mit den Ländern verwaltet.

Der Bund entscheidet mit seinen Mittelzuweisungen u.a. wann der Bau von welchem Projekt begonnen wird. Vom Bund werden aber auch Rahmenpläne (Bundesverkehrswegeplan, Investitionsrahmenplan) entwickelt, in denen festgelegt wird, welche Bundesverkehrswegeprojekte verwirklicht werden sollen. Dies macht er allerdings nicht allein.


Was die Länder tun

Nach Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes, planen, bauen, verwalten und unterhalten die Bundesländer die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes. Sie können die Bundesfernstraßen sowohl selbst verwalten, als auch durch Dritte verwalten lassen. Sie haben also Mitspracherecht. Die Bundesautobahnen werden dagegen seit dem 1. Januar 2021 von der sogenannten Autobahn GmbH des Bundes verwaltet.


Organisation in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden die Bundesfernstraßen, das heißt nur die Bundesstraßen, durch das Land verwaltet. Zuständig für Bundesstraße ist zurzeit als oberstes Ministerium das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Dem Ministerium sind die vier Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen untergeordnet, welche Bundesstraßen als ausführende Behörden verwalten. Sie steuern und koordinieren sowohl die Finanzplanung als auch die technische Planung im Straßen- und Brückenbau für Bundes- und Landesstraßen einschließlich des dazugehörenden Radwegenetzes. Zu ihren Aufgaben gehören der Bau und Ausbau von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung für den Bund als Bauherren. Sie wirken bei der Erstellung und Fortschreibung von Straßenbau- und Finanzierungsplänen mit, fördern den kommunalen Straßenbau mit Bundeszuschüssen, sind für den Grunderwerb im Straßenbau zuständig, managen die Betriebs- und Unterhaltungsdienste, sind für die Überprüfung von Straßenbaustellen und -baustoffen und Straßenverkehrssicherheit und Verkehrstechnik zuständig.

Weiter unten folgen die Straßenbaureferate und Landratsämter, die für die technische Straßenverwaltung, dem Kassen- und Rechnungswesen, dem Winterdienst, für Schwertransporte, Veranstaltungen auf Straßen und als Behörde für rechtliche Anordnungen zuständig sind.

Es folgen die Städte und Gemeinden, welche für die Ortsdurchfahrten zuständig und unter anderem für die Anlage und den Unterhalt von Gehwegen verantwortlich sind. Je nach Größe der Städte und Gemeinden übernehmen diese auch Aufgaben der Straßenbauämter.

Auf der untersten Ebene folgen die Anlieger, denen von den Kommunen die Aufgabe auferlegt werden kann, Bundesfernstraßen zu kehren und im Winter die Gehwege frei von Eis und Schnee zu halten, sofern dies von den Kommunen nicht freiwillig übernommen wird.

Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Regierungspräsidium Tübingen
Grundgesetz

 

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Letzte Aktualisierung: 04. Mai 2023
Seite erstellt am: 25. Dez. 2009



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