Netzplanung
Die Verkehrsnetze des Bundes werden in Deutschland nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) geplant.
Die "Richtlinien für integrierte Netzgestaltung" (RIN) sind der Nachfolger der "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes" (RAS-N) und verfolgen einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz. Das bedeutet, die Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft werden kombiniert. Die RIN greifen die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte auf und leiten die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab. Zudem treffen sie Aussagen zur Bewertung der verbindungsbezogenen Angebotsqualität und geben Qualitätsvorgaben für die Gestaltung des Straßennetzes. Nach den RIN werden, unter anderem die Straßen der höchsten Bedeutung vor Straßen mit niedriger Bedeutung gestellt, um leistungsfähige und funktionierende Netze zu gestalten.
Die RIN werden deshalb vor allem in der Planung von Verkehrsnetzen und der Bedarfsplanung eingesetzt. Sie wurden mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2008 (ARS 21/2008) vom 28. Oktober 2008 für die Bundesfernstraßen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verbindlich als Vorschrift eingeführt. Zusammen mit der Einführung der RIN, verloren die alten RAS-N ihre Bedeutung und dürfen für die Bundesfernstraßen nicht mehr eingesetzt werden.
Weitere Informationen
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)
Nachweis der B 30 als Hauptachse
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