Abstufung und Streichung

In den 1960er Jahren gab es große Pläne: Eine neue autobahnähnliche Bundesstraße von Günzburg über Ulm an der Donau, Biberach an der Riß und Ravensburg nach Friedrichshafen am Bodensee sollte entstehen und die dortigen Wirtschaftszentren verbinden.

Bis 1969 gingen die Planungen voran. Zweitweise wurde nur noch diskutiert, ob mit oder ohne Standsteifen gebaut werden sollte. Doch ab den 1970er Jahren begann die Abstufung und Streichung.

1926

  • Die Staatsstraße 49 (später B 30) wird in den Vorentwurf eines Kraftwagenstraßennetzes für Deutschland in die erste Kategorie aufgenommen.

1957

  • Aufnahme der B 30 Ulm - Ravensburg - Friedrichshafen in das “Blaue Netz” im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957. In das “Blaues Netz" werden die bundesweit wichtigsten Bundesstraßen aufgenommen.

1955-1960

  • Die Gemeinde Gaisbeuren benachrichtigt die Straßenbaubehörde über eine bevorstehende Flurbereinigung mit der Bitte um die Festlegung einer Trasse einer Umgehungsstraße für die Orte Enzisreute und Gaisbeuren.

1959

  • Abschluss des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Biberach/Riß.
  • Fertigstellung des Um- und 2-streifgen Ausbaus der B 30 zwischen Hochdorf und Oberessendorf auf den Kilometern 50,404 - 53,465.

1961

  • Die 1-bahnige Ortsumgehung Bad Waldsee wird für den Verkehr freigegeben. Die neue Umgehung erspart die Fahrt durch die engen Gassen von Bad Waldsee.

1965

  • Der 1-bahnig Neubau der B 30 von Rißegg bis Hochdorf wird abgeschlossen. Appendorf, Schweinhausen und Hochdorf erhalten eine Ortsumgehung.

1967

  • Der 1-bahnig Neubau der B 30 von Biberach/Jordanbad bis Rißegg wird abgeschlossen. Ummendorf und Rißegg erhalten eine Ortsumgehung.
  • Der Neubau der B 30 von Achstetten über Laupheim bis Äpfingen-Nord wird abgeschlossen. Von Achstetten bis Laupheim wurde die B 30 auf 2,4 km Länge autobahnähnlich ausgebaut, von Laupheim bis Äpfingen-Nord 1-bahnig, 2-streifig. Laupheim und Baltringen erhalten eine Ortsumgehung.

1969

  • Linienbestimmung einer autobahnähnlichen Straßenverbindung von Günzburg über Ulm, Biberach und Ravensburg nach Friedrichshafen am Bodensee durch den Bundesverkehrsminister Georg Leber.

    Trotz der autobahnähnlichen Planung ist keine Autobahn vorgesehen. Die Bundesstraßen 10 und 30 sollten autobahnähnlich neu und ausgebaut werden. In diesem Zuge ist eine B 10 neu von Bubesheim bei Günzburg bis zur A 24 (heute A 7) bei Nersingen vorgesehen. Dort soll die B 30 neu bis Ulm-Wiblingen anschließen. Von Ulm-Wiblingen bis Friedrichshafen ist ein autobahnähnlicher Neu- und Ausbau der bestehenden B 30 vorgesehen.

1971

  • Auf Grundlage des Gesamtverkehrswegeplans für die Bundesrepublik Deutschland wird der erste Bedarfsplan zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 abgeleitet und durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser erste Bedarfsplan ist die Mutter aller späteren Bundesverkehrswege- und Bedarfspläne.

    Vorgesehen ist langfristig eine neue durchgängige autobahnähnliche Straßenverbindung von der A 21 (heute A 8) bei Bubesheim bei Günzburg über die A 24 (heute A 7) bei Nersingen, Ulm, Biberach und Ravensburg nach Friedrichshafen.

    In der 1. Dringlichkeit ist ein 1-bahniger Neu- und Ausbau der B 30 von nördlich von Baindt bis Biberach/Riß vorgesehen. Der 2-bahnige Ausbau der B 30 von nördlich von Baindt bis Biberach/Riß wird dagegen in der Dringlichkeit in die niedrigste Dringlichkeitsstufe abgestuft und zurückgestellt.

1976

  • Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 05. August 1976 tritt in Kraft.

    Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird erstmals geändert. Die Dringlichkeit einzelner Abschnitte wird geändert. Die B 30 wird nun als A 89 geführt und soll langfristig von der A 8 bei Bubesheim bei Günzburg über die A 7 bei Nersingen, Ulm, Biberach und Ravensburg nach Friedrichshafen geführt werden. Dabei ist für alle Orte im Zuge der B 30 für die bisher keine Umgehung gebaut wurde eine Umgehung vorgesehen.

    Neu ist jedoch die Abstufung des Baus der ersten Richtungsfahrbahn von Unteressendorf (gemeint ist das Ausbauende an der südlichen Anschlussstelle Hochdorf) bis Enzisreute in der Dringlichkeit um eine weitere Stufe. Der Bau soll erst nach dem Aus-/Neubau von Ulm bis Biberach/Riß und Enzisreute bis Friedrichshafen erfolgen.
     
  • Ausbau der Ortsdurchfahrten Enzisreute und Gaisbeuren und dazu Abriss von Gebäuden.
  • Baubeginn an der A 89 bei Ulm. Die B 30 soll nun als Autobahn 89 ausgebaut werden.

1979

  • Pläne für eine A 89 werden aufgegeben, aus dem Bundesverkehrswegeplan 1980 gestrichen und als Neu- und abschnittsweiser Ausbau der B 30 fortgesetzt. Noch im Bau befindliche Abschnitte zwischen Biberach/Jordanbad und Ulm werden in den folgenden Jahren fertiggestellt und in B 30 umbenannt. Auf dem Abschnitt Baindt bis Biberach/Riß fanden keine Bauarbeiten statt. Maßgeblich für den Bundesverkehrswegeplan 1980 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980.

1980

  • Basierend auf dem Bundesverkehrswegeplan 1980 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 in Kraft.

    Das Aus der Bundesautobahn 89 wird klar besiegelt. Die Planung wird als Aus- und abschnittsweiser Neubau der B 30 fortgesetzt. Allerdings nur noch von der A 7 südlich von Nersingen über Ulm, Biberach und Ravensburg nach Friedrichshafen.

    Neu ist vor allem die ersatzlose Streichung des Streckenabschnitts von der A 8 bei Bubesheim bei Günzburg bis zur A 7 bei Nersingen, sowie die Streichung von allen Ortsumgehungen von Biberach/Riß bis nördlich Baindt. Statt dessen wird ein autobahnähnlicher Ausbau durch Schneiderbenes, Hebershaus, Englerts, Mattenhaus, Gaisbeuren und Enzisreute aufgenommen. Dort sollen die Anlieger enteignet und ihre Häuser und Höfe abgebrochen werden. Allerdings ist für diese Pläne nur ein geringer Bedarf ausgewiesen, so dass keine Planung erfolgt. Von Eschach bis Friedrichshafen ist statt eines autobahnähnlichen Neubaus nur noch eine 2-streifige Ortsumgehung vorgesehen.

1986

  • Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 1985 tritt das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 21. April 1986 in Kraft.

    Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird damit zum dritten Mal geändert. Vorgesehen ist weiterhin ein Aus- und abschnittsweiser Neubau der B 30, allerdings jetzt nur noch von Neu-Ulm bis Friedrichshafen.

    Der Streckenabschnitt von der A 7 von Nersingen bis zum Autobahndreieck Neu-Ulm wird ersatzlos aufgegeben. Außerdem wird für den Neubau von Eschach bis Friedrichshafen die Vordringlichkeit entzogen. Weiterhin ist ein autobahnähnlicher Ausbau durch Schneiderbenes, Hebershaus, Englerts, Mattenhaus, Gaisbeuren und Enzisreute vorgesehen. Dort sollen die Anlieger enteignet und ihre Häuser und Höfe abgebrochen werden. Allerdings ist für diese Pläne wiederum nur ein geringer Bedarf ausgewiesen, so dass keine Planung erfolgt.

    Die Planungen von Laupheim bis Baltringen (2-bahniger Ausbau) und Baindt bis Eschach (Ortsumgehung Ravensburg) werden hingegen fortgeführt.

1989

  • Nach der Wiedervereinigung Deutschlands werden die Bedarfsbereiche neu geordnet und die Bundesstraße 30 weit nach hinten gestellt. In den folgenden Jahren konzentriert sich der Straßenbau auf die neuen Bundesländer.

1993

  • Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 1992 tritt das Vierte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 in Kraft.

    Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird zum vierten Mal geändert. Grundlage ist der Bundesverkehrswegeplan 1992. Vorgesehen ist weiterhin ein Aus- und abschnittsweiser Neubau der B 30. Neu ist vor allem die Kategorisierung in “Vordringlicher Bedarf” (zu Realisieren bis 2012) und “Weiterer Bedarf” (Realisierung nach 2012), sowie eine Aufstufung des autobahnähnlichen Ausbaus der Ortsumgehung Bad Waldsee in den Vordringlichen Bedarf.

    Weiterhin ist ein autobahnähnlicher Ausbau durch Schneiderbenes, Hebershaus, Englerts, Mattenhaus, Gaisbeuren und Enzisreute vorgesehen. Dort sollen die Anlieger immer noch enteignet und ihre Häuser und Höfe abgebrochen werden. Allerdings ist für diese Pläne wiederum nur ein geringer Bedarf ausgewiesen, so dass keine Planung erfolgt.

    Die Planungen konzentrieren sich nun auf einen autobahnähnlichen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee und die Ortsumgehung Ravensburg.

1999

  • Der Vorentwurf zum Bau einer zweiten Fahrbahn der Ortsumgehung Bad Waldsee wird genehmigt. Nach damaligem Recht hätte mit dem Bau begonnen werden können.

2000

  • Unter der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird die B 30 bei Bad Waldsee ersatzlos aus dem Sonderausbauprogramm der Bundesfernstraßen gestrichen. Der autobahnähnliche Ausbau der B 30 Ortsumgehung Bad Waldsee wird zurückgestellt.

2004

  • Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2003 tritt das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 04. Oktober 2004 in Kraft.

    Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wird zum fünften Mal geändert. Grundlage ist der Bundesverkehrswegeplan 2003. Vorgesehen ist weiterhin ein Aus- und abschnittsweiser Neubau der B 30.

    Neu ist, dass die Neu- und Ausbauprojekte im Zuge der B 30 teilweise im Umfang, als auch in der Dringlichkeit aufgewertet werden. Der autobahnähnliche Ausbau durch die Orte Hebershaus, Schneiderbenes, Englerts, Mattenhaus, Gaisbeuren und Enzisreute entfällt. Statt dessen sind neue Trassen um diese Orte vorgesehen: Von Oberessendorf bis Bad Waldsee-Nord soll die B 30 nun wieder auf einer neuen Trasse außerhalb der Orte verlaufen. Für Gaisbeuren und Enzisreute sind wieder Ortsumgehungen vorgesehen.

    Der Weiterbau der B 30 vom Autobahndreieck Neu-Ulm bis nördlich von Neu-Ulm wird als Südosttangente Neu-Ulm neu aufgenommen.

    Neu ist auch eine Aufwertung von Ravensburg-Eschach bis Friedrichshafen sowohl im Projektzuschnitt (2-bahnig, 4-streifig statt 1-bahnig, 2-streifig), als auch in der Dringlichkeit (“Vordringlicher Bedarf” statt “Weiterer Bedarf”).

    Für den Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee wird hingegen das Planungsrecht entzogen und in den "Weiteren Bedarf" abgestuft.

    Auf Wunsch des Kreistages Biberach werden alle Abschnitte im Zuge der B 30 im Landkreis Biberach in den "Weiteren Bedarf" aufgenommen. Andere Projekte werden vorgezogen. Der Referentenentwurf des Bundes sah dagegen den “Vordringlichen Bedarf” vor.

    Auf Wunsch der Kommunen im Landkreis Ravensburg wird lediglich die "B 30-Süd" von Ravensburg-Süd bis Eschach in den "Vordringlichen Bedarf" aufgenommen und weiteren Projekten im Landkreis der Vorzug gegeben. Der Neubau der B 30 von Oberessendorf bis Bad Waldsee-Nord, der Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee, sowie die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute werden dagegen auf Wunsch der Kommunen im Landkreis Ravensburg zurückgestellt und lediglich in den "Weiteren Bedarf" aufgenommen.

    Die Planungen konzentrieren sich nun auf die Vollendung der Ortsumgehung Ravensburg sowie einen Weiterbau von Ravensburg/Eschach nach Friedrichshafen.

2005

  • Die große Straßenverkehrszählung 2005 weist nach, dass die vernachlässigten Orte Enzisreute und Gaisbeuren mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von 20.000 Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden inzwischen eine der am höchsten belasteten Ortsdurchfahrten im Bundesstraßennetz in Deutschland sind. Hinzu kommt ein Schwerverkehr von 1.500 Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen pro Tag. Dies ist für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ungewöhnlich hoch.

2009

  • Die A 96 wird in November zwischen Lindau und München komplett fertiggestellt. Statt sich nun um den B 30 Abschnitt von Baindt bis Biberach/Riß zu kümmern, nach dem noch einmal bekräftig wurde, dass die B 30 von Ravensburg bis Friedrichshafen und die B 31 am Bodensee besonders dringlich seien, beginnt eine Diskussion zum Ausbau der zum Teil sehr schwach befahrenen Zubringerstrecken zur A 96, die teilweise mit nur 2.000 Kraftfahrzeuge pro Tag belastet sind.

2010

  • Die "Initiative B 30" wird in Bad Waldsee gegründet. Ziel ist unter anderem ein bedarfsgerechter Ausbau von nördlich von Baindt bis Biberach/Riß. Kurz darauf bildet der Gemeinderat Bad Waldsee einen beratenden Ausschuss "B 30 Trassenführung Gaisbeuren/Reute". Dieser wird in spärten Jahren in "B 30-Ausschuss" umbenannt.
     

2011

  • Am 18. Februar 2011 veranstaltet die Stadt Bad Waldsee das "Forum - Zukunft B 30 im Raum Bad Waldsee". Die "Waldseer Erklärung" wird unerzeichnet.

    Unterzeichnet haben Roland Weinschenk, Bürgermeister von Bad Waldsee, die Bundestagsabgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff (CDU) und Martin Gerster (SPD), der CDU-Landtagsabgeordnete Paul Locherer (CDU), Eva-Maria Meschenmoser, erste Landesbeamtin im Landkreis Ravensburg, Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, Wilfried Franke, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben sowie Robert Wiedemann, Kreisverbandsvorsitzender beim Gemeindetag Baden-Württemberg und Bürgermeister von Baienfurt. Die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Grüne) weigert sich vehement gegen eine Unterzeichnung, weil sie Ortsumfahrungen für Gaisbeuren und Enzisreute für nicht sinnvoll hält.

    Im August erarbeitet das Regierungspräsidium Tübingen nach Besuchen von Vertretern der Stadt Bad Waldsee und der "Initiative B 30" drei Trassenkorridore im Bereich vom Egelsee (Ausbauende nördlich von Baindt) bis Bad Waldsee. Der Vorschlag der Ostvariante der Initiative wird mit kleineren Änderungen übernommen. Die Trassenkorridore werden am 14. September 2011 öffentlich bei einer gemeinsamen Sitzung der Ortschaftsräte Gaisbeuren und Reute vorgestellt. Es wird beschlossen die Korridore mit der Änderung des Flächennutzungsplanes festzuschreiben.

2013

  • Die von Neubürgern am Ortsrand von Gaisbeuren gegründete "Initiative B 30-West-Nein" erhebt im März Einspruch gegen die Änderung des Flächennutzungsplans zur Eintragung von Trassenkorridoren für die B 30 von Bad Waldsee bis zum Egelsee. Es käme zu einer massiven Enteignung und Wertminderung der Immobilien der Neubürger. Die Anwohner der B 30 seien selbst schuld und sollen weg ziehen.


  • Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015

    Anmeldekonzept des Landes
    Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur - geführt von Bündnis 90/Die Grünen - erstellt ein Anmeldekonzept für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Der Verkehr im Land soll flüssig gehalten werden und die Bürgerinnen und Bürger vor “Lärm und Schmutz” entlastet werden. Damit dieser Ansatz funktioniere, sollen wichtige Verkehrsachsen gut ausgebaut werden. Ergänzt wird das Konzept um "besonders dringliche Einzelprojekte".

    Ziele:
    - Sicherung der Abwicklung von transeuropäischen Verkehren
    durch Bündelung von transeuropäischen Verkehren auf transeuropäische Verbindungsachsen (TEN Netz).

    - Bündelung von Verkehren auf verkehrliche Hauptachsen
    durch Bündelung des Verkehrs auf verkehrlich hoch belastete Achsen auf denen pro Tag mindestens über 10.000 Kfz fahren sowie auf mindestens einem Streckenabschnitt pro Tag mindestens 15.000 Kfz fahren.

    - Sicherung der Verbindung zwischen Oberzentren
    durch Bündelung des Verkehrs auf verkehrliche Verbindungsachsen zwischen Oberzentren.

    - Festlegung von verkehrlich besonders dringlichen Einzelmaßnahmen.
    durch Einzelmaßnahmen mit hohem Entlastungspotential und mit mindestens 13.300 Kfz/Tag oder mindestens 1.000 Lkw/Tag auf der Bestandsstrecke. Dies betrifft ausschließlich Projekte von Ortsumgehungen.


    Einstufung der B 30 von Ulm bis Friedrichshafen laut Konzept

- Verkehrliche und hoch belastete Hauptachse
- Verbindung von Oberzentren
- Gaisbeuren und Enzisreute als besonders dringliche Einzelmaßnahmen


Entwurf der Anmeldeliste des Landes
Im Entwurf der Anmeldeliste des Landes wird die B 30 wie folgt eingestuft:

Für die Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 geeignet:
- B 30: Ortsumgehung Gaisbeuren
- B 30: Ortsumgehung Enzisreute
- B 30: Ravensburg (Eschach) - Friedrichshafen (B 31)

Nicht für die Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 geeignet:
- B 30: Biberach (Jordanbad) - Hochdorf
- B 30: Hochdorf - Oberessendorf
- B 30: Oberessendorf - Bad Waldsee
- B 30: Ausbau OU Bad Waldsee
- B 30: Baindt (Egelsee) - Ravensburg (Eschach) (BA VI Ravensburg-Süd - Ravensburg/Eschach, “B 30-Süd”)


Stellungnahmen zum Landeskonzept und der Anmeldeliste des Landes
Bei insgesamt vier Regionalkonferenzen bittet das Land Kommunen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger zum Anmeldekonzept und Entwurf der Anmeldeliste Stellung zu nehmen:

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) fordert:
- B 30: Ausbau von Ulm bis Friedrichshafen

Der Landkreistag Baden-Württemberg fordert:
- B 30: Ausbau von Ulm bis Friedrichshafen

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) fordert:
- B 30: Vordringlich Gaisbeuren und Enzisreute
- B 30: Langfristig komplett 4-streifiger Ausbau von Ulm bis Friedrichshafen

Die Bürgermeister im Landkreis Ravensburg fordern:
- B 30: Vordringlich Gaisbeuren und Enzisreute
- B 30: 4-streifiger Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee
- B 30: 4-streifiger Neubau von Bad Waldsee bis Oberessendorf

Der Kreistag Ravensburg fordert:
- B 30: Vordringlich Gaisbeuren und Enzisreute
- B 30: 4-streifiger Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee
- B 30: 4-streifiger Neubau von Bad Waldsee bis Oberessendorf

Der Kreistag Biberach fordert:
- B 30: 4-streifiger Ausbau zwischen Biberach und Baindt und bedauert die Ablehnung des “Vordringlichen Bedarfs” im Jahr 2003

Der CDU-Kreisvorstand Ravensburg fordert:
- B 30: 4-streifiger Ausbau von Biberach bis Friedrichshafen

Der CDU-Kreisvorstand Biberach fordert:
- B 30: Ausbau von Biberach bis Bad Waldsee

Die “Initiative B 30” fordert mit Schreiben vom 06. Mai 2013:
- B 30: Kompletter Aus- und abschnittsweiser Neubau von nördlich Baindt bis nach Biberach

Außerdem legt die “Initiative B 30” der grün-roten Landesregierung eine begründete Priorisierung vor:
- Priorität 1: B 30: Ortsumgehung Gaisbeuren
- Priorität 2: B 30: Ortsumgehung Enzisreute
- Priorität 3: B 30: Ausbau von Biberach/Jordanbad - Hochdorf (AS Appendorf)
- Priorität 4: B 30: Aus-/Neubau von Oberessendorf - Bad Waldsee-Nord
- Priorität 5: B 30: Ausbau von Hochdorf (AS Appendorf) - Oberessendorf
- Priorität 6: B 30: Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee 

Diese Priorisierung berücksichtigte:
- eine Bewertung und Simulation des Verkehrsablaufes auf der B 30 auf Grundlage der Verfahren des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Ausgabe 2009), zuletzt geändert mit Nachschreiben vom 24.06.2010,

- den Entwurf der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

- die kommunalpolitische Position der Stadt Bad Waldsee,

- das Konzept und die Maßnahmenpool des Landes Baden-Württemberg für den Bundesverkehrswegeplan 2015, am 19.03.2013 in Stuttgart vorgestellt, sowie

- die Ergebnisse der "Initiative B 30" - Fragebogenaktion in 2011. Damals hatte die “Initiativ B 30” die gesamte Raumschaft von Ulm bis Friedrichshafen zu Ihrer Position zum Neu-/Ausbau der B 30 befragt.


Petition der “Initiative B 30”
Am 3. Juli 2013 übergibt die "Initiative B 30" beim Spatenstich für die "B 30-Süd" Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) zusammen mit rund 1.000 Unterschriften weitere Unterlagen und bittet um eine nachträgliche Aufnahme der vier nicht berücksichtigten Streckenabschnitt von Biberach bis Bad Waldsee-Süd.

Verkehrsminister Winfried Hermann - der ca. 40 Minuten zu spät zum Spatenstich kam - betonte in seiner Rede, dass er auf einer sehr gut ausgebauten Bundesstraße (B 30) im Stau gestanden habe und aufgrund des Staus auf Nebenstrecken ausweisen musste. In einem anschließenden Fernseh-Interview betont Hermann nach den Hinweis der "Initiative B 30" auf die bestehenden Verkehrsbelastung auf der B 30 nach amtlichen Zahlen, dass Bürgerinitiativen den Verkehr nicht richtig zählen.
 
Die Ablehnung der Eingabe der “Initiative B 30” zur Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 durch die grün-rote Landesregierung ist absehbar.
 
Die “Initiative B 30” reicht am 15. August 2013 ihre Eingabe als Petition im Landtag von Baden-Württemberg ein. Die Petition wird innerhalb von einer Woche von 322 Bürgerinnen und Bürgern als Mitunterzeichner unterstützt. Die Petition wird allerdings erst Ende 2014 im Landtag beraten.

Gutachten des Landes
Die grün-rote Landesregierung ließ von führenden Verkehrswissenschaftlern ein Gutachten zur Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen für einige wenige ausgesuchte Projekte im Land erstellen. Insgesamt werden 22 Bundesstraßenprojekte untersucht. Das Gutachten trägt den Titel “Bundesverkehrswegeplan 2015 Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen" und wurde von dem Büro Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieursgesellschaft für Verkehrswesen mbH in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Verkehrswesen der Ruhr-Universität Bochum erstellt. Das Gutachten kostet rund 50.000 Euro.

Unter anderem wird die B 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß untersucht. Die B 30 von Ravensburg bis Friedrichshafen ist nicht Gegenstand der Untersuchung. Mit dem Gutachten sollte der Beweis erbracht werden, dass an der B 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach kein Ausbaubedarf besteht, der eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 rechtfertigt.

Die Gutachter und Verkehrswissenschaftler kommen jedoch zu folgendem Ergebnis:

Kapazität nicht ausreichend
Auf folgenden Abschnitten ist die Kapazität der B 30 nicht ausreichend. Das heißt, die entsprechenden Streckenabschnitte sind überlastet und besonders stauanfällig. Im Jahr 2030 sei selbst bei einem 3-streifigen Ausbau noch mit massiven Verkehrsstörungen zu rechnen. Innerörtliche Streckenabschnitte - wo der Verkehr noch schlechter läuft - werden im Rahmen des Gutachtens nicht berücksichtigt. Dennoch kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass für folgende Abschnitte alleine aus verkehrlichen Gründen ein 4-streifiger Aus-/Neubau erforderlich ist:

- B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren (von Bad Waldsee-Süd bis südlich Gaisbeuren)
- B 30 Ortsumgehung Enzisreute (von südlich Gaisbeuren bis zum Beginn der Ausbaustrecke nördlich von Baindt)
- B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf


Weitere Detailuntersuchung erforderlich
Im Rahmen des Gutachtens wird festgestellt, dass für folgende Abschnitte der B 30 generell ein Ausbaubedarf besteht, allerdings nach Durchführung eines richtlinienkonformen 3-streifigen Ausbau bis 2030 diese Abschnitte noch in der Lage sein werden den Verkehr abzuwickeln. Darunter ist ein komplett durchgängiger, ortsdurchfahrtsfreier 3-streifiger Ausbau ohne Kreuzungen und Einmündungen zu verstehen. Ob ein solcher Ausbau der B 30 außerhalb des Bundesverkehrswegeplans 2015 möglich ist, wird im Rahmen des Gutachtens nicht untersucht. Die Gutachter empfehlen u.a. deshalb für diese Streckenabschnitte eine Detailuntersuchung, um zu klären, ob ein 3-streifiger Ausbau einem 4-streifigen Ausbau vorzuziehen ist:

- B 30 Hochdorf - Oberessendorf
- B 30 Oberessendorf - Bad Waldsee
- Außerdem ein klärende Detailuntersuchung für den Ortsbereich von Oberessendorf


Kein Ausbaubedarf
Im Rahmen des Gutachtens wird für nur folgende Abschnitte bis 2030 kein Ausbaubedarf gesehen:

- B 30 Ausbau OU Bad Waldsee


Projektanmeldung des Landes
Im September 2013 veröffentlicht die grün-rote Landesregierung den überarbeiteten Entwurf ihrer Anmeldeliste für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Der Abschnitt “B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf” ist nun enthalten. Die anderen drei Abschnitte von Hochdorf bis Bad Waldsee-Süd sind weiterhin nicht enthalten.

Im November 2013 veröffentlicht die grün-rote Landesregierung schließlich eine priorisierte Anmeldeliste für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Von einem durchgängigen 4-streifigen Ausbau der B 30 von Ulm bis Friedrichshafen wird deutlich Abstand genommen und fast alle Teilprojekte zwischen Baindt und Biberach gestrichen oder als nachrangig eingestuft:

Vorrangig
Nach der Liste des Landes sollen die folgenden Projekte mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 vorrangig umgesetzt werden:

- B 30 Biberach (Jordanbad) - Hochdorf (zuvor kein Bedarf, nun höchster Bedarf)
- B 30 Ravensburg (Eschach) - Friedrichshafen (B 31)


Nachrangig
Nach der Liste des Landes sind die folgenden Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht besonders wichtig:

- B 30 Ortsumgehung Gaisbeuren
- B 30 Ortsumgehung Enzisreute

Die Ortsdurchfahrten von Gaisbeuren und Enzisreute sind unter allen Bundesstraßenprojekten des Landes mit ca. 22.700 Fahrzeuge pro Werktag mit Stand 2010, davon rund 2.000 Lkw, mit am höchsten belastet. Hier sieht das Land nun allerdings mitunter den geringsten Bedarf im ganzen Land.

 
Kein Bedarf
Nach Auffassung des Lands bestehe für folgende Projekte kein verkehrlicher Bedarf, der eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 rechtfertige. Diese Projekte werden nicht angemeldet:

- B 30 Hochdorf - Oberessendorf
- B 30 Oberessendorf - Bad Waldsee
- B 30 Ausbau OU Bad Waldsee


Nicht enthalten
Folgende Projekte sind ebenfalls nicht in der Liste des Landes für den Bundesverkehrswegeplan 2015 enthalten, werden aber vom Bund berücksichtigt, da sie bereits in Bau sind und damit als “Laufendes Vorhaben” gelten:

- B 30 Baindt (Egelsee) - Ravensburg (Eschach) (BA VI Ravensburg-Süd - Ravensburg/Eschach, “B 30-Süd”)

Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) sah hierfür keinen Bedarf, ließ sich im Sommer jedoch beim Spatenstich groß in Szene setzen.

2014

  • Bereits im Jahr 2005 brach der Verkehr in den Orten Gaisbeuren und Enzisreute zusammen. Seit dem ist die Strecke der B 30 von Bad Waldsee-Süd bis zum Ausbauende beim Egelsee überlastet. 2015 findet eine erste Auswertung dokumentierter Verkehrsstaus statt. Ergebnis: 2014 gab es bei Gaisbeuren über 1.000 km Stau bei rund 330 Staustunden.
     
  • Der Landtag von Baden-Württemberg lehnt in seiner 115. Sitzung am 11.12.2014 die Petition der “Initiative B 30” zur kompletten Anmeldung der Bundesstraße 30 von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß für den Bundesverkehrswegeplan 2015 größtenteils ab. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg teilt diese Entscheidung kurz vor Weihnachten mit. Die Anmeldung der bereits angemeldeten Streckenabschnitte wird bestätigt. Die begehrte Anmeldung der drei Streckenabschnitte von Hochdorf bis Bad Waldsee wird abgelehnt. Für einen Ausbau der Ortsumgehung Bad Waldsee bestehe kein Bedarf. Zwischen Bad Waldsee-Nord und Oberessendorf sowie Unteressendorf und Hochdorf werde das bisherige Konzept eines abschnittsweise dreistreifigen Ausbaus auf der vorhandenen Trasse zwischen den Orten fortgesetzt. Für Verbesserungen im Ortsbereich von Oberessendorf, die für den Bundesverkehrswegeplan anmeldepflichtig wären, bestehe kein Bedarf.
     

2016

  • Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 tritt am 31. Dezember 2016 das „Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes“ in Kraft. Vorgesehen ist weiterhin ein Aus- und abschnittsweiser Neubau der Bundesstraße 30. Jedoch nur noch von Biberach an der Riß bis Hochdorf, Bad Waldsee bis nördlich von Baindt und Ravensburg bis Friedrichshafen.

    Neu ist sowohl eine Auf- als auch Abwertung einzelner Neu- und Ausbauabschnitte im Zuge der B 30, vor allem in der Dringlichkeit.

    Für Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ strebte der Bund nun an, diese bis zum Jahr 2030 fertigzustellen oder mit dem Bau zu beginnen.

    Aufgewertet wurden die Streckenabschnitte von Biberach an der Riß bis Hochdorf sowie Bad Waldsee bis nördlich Baindt (Projekt: „B 030 Enzisreute–Gaisbeuren“) in der Dringlichkeit („Vordringlicher Bedarf“ statt „Weiterer Bedarf“). Der Neu- und Ausbau des Streckenabschnittes von Hochdorf bis Bad Waldsee wurde dagegen aufgegeben, da er von der 15. Landesregierung von Baden-Württemberg abgelehnt wurde.

    Die Planungen konzentrieren sich nun auf die Vollendung der Ortsumgehung Ravensburg, den Weiterbau von Ravensburg/Eschach bis Friedrichshafen, den Ausbau von Biberach an der Riß bis Hochdorf sowie die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute. Wobei Letztere, als gemeinsames Projekt „B 030 Enzisreute-Gaisbeuren“, die Ausbaulücke nördlich von Baindt bis nach Bad Waldsee schließen sollen.
     

2019

  • Der letzte Bauabschnitt der Ortsumfahrung Ravensburg wird fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Die neue Umgehung erspart die Fahrt durch die Südstadt von Ravensburg sowie von Untereschach.
     

2022

  • Das Regierungspräsidium Tübingen nimmt im November die Planungen an den B 30-Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute auf.
     

Weitere Informationen
Absichtliche Anmeldung des Landes der B 30 für den Weiteren Bedarf (Seite 20)
Petition zur Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015

 


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Letzte Aktualisierung: 02. Mai 2023
Seite erstellt am: 01. Dez. 2009



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Wir leben in einer Zeit, in der einige Menschen das Gefühl haben, dass die Regierung sie nicht mehr berücksichtigt. Manche Politiker lehnen nur noch den Individualverkehr ab und setzen ausschließlich auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder, während andere unkontrolliert den Autobahnverkehr fördern. Diejenigen, die dazwischen liegen, bleiben oft auf der Strecke.

Es ist an der Zeit, dass Politiker, Entscheidungsträger und große Städte den ländlichen Raum nicht mehr vernachlässigen und respektvoller mit dessen Bewohnern umgehen.

Zukunft fördern

Die "Initiative B30" kämpft für nachhaltige Verbesserungen entlang der Bundesstraße 30 von Baindt bis Biberach/Riß in Oberschwaben. Unser Ziel ist es, eine sichere, zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen, die Mobilität und Lebensqualität fördert, Städte und Wirtschaftsstandorte verbindet und die Region stärkt.

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Veränderungen im Straßenwesen sind herausfordernd und stoßen auf Vorbehalte und Widerstand. Jede einzelne Änderung erfordert harte Arbeit und Durchsetzungsvermögen. Eine Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist unerlässlich, denn in schwierigen Zeiten zeigt sich, wer wirklich loyal ist.

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