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B 30 Insider - Ausgabe 4/2026
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B30 Insider EHRLICH • KOMPAKT Nr. 53 Zeitung der „Initiative B30“ September - Dezember 2026 Große Resonanz auf erste Bürgerbeteiligung (Bad Waldsee) - Die erste Phase der Bürgerbeteiligung zu den Ortsumgehungen der B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren ist bei Anwohnern und Ortsansässigen auf große Resonanz gestoßen. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31. Mai 2026 gingen über die Projektwebsite rund 60 Hinweise, Ideen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Die Rückmeldungen zeigen das große Interesse der Bevölkerung an der weiteren Entwicklung des Projekts. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Fragen, Vorschlägen und Einschätzungen in die laufende Vorplanung einzubringen. Die eingegangenen Beiträge betreffen unterschiedliche Aspekte der Planung - darunter mögliche Trassenführungen, Fragen des Lärm- und Umweltschutzes, die verkehrliche Anbindung der Ortsteile sowie Hinweise zum weiteren Beteiligungsprozess. Auch Anregungen zu Transparenz und Information wurden eingebracht. „Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Projekt für die Menschen vor Ort ist. Die vielen sachlichen und konstruktiven Rückmeldungen liefern wertvolle Hinweise für die weitere Planung“, erklärte Veit Mathauer, Sprecher der als Generalplaner fungierenden Ingenieurgesellschaft INGE B 30 OU E-G. Die eingegangenen Beiträge werden nun ausgewertet und geprüft. Fachlich relevante Hinweise werden in die weiteren Untersuchungen und Planungen einfließen. Parallel erarbeitet die INGE einen Beteiligungsfahrplan für die kommenden Projektphasen. Dieser soll transparent darstellen, wann und in welcher Form Bürgerinnen und Bürger künftig in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden. Die Ergebnisse werden dann auf der Projektwebsite präsentiert, unter: www.b30-enzisreute-gaisbeuren.de. (ff) Q 545 Unfälle auf der B 30 im Jahr 2025 (Wiesbaden) - Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden stellte im Juli 2026 die bundesweite Statistik der Straßenverkehrsunfälle 2025 vor: Deutschlandweit verunglückten nach dem amtlichen Endergebnis für das vergangene Jahr 2.832 Menschen tödlich, rund 322.000 wurden leicht und 49.200 schwer verletzt. Die Polizei zählte bundesweit rund 2,52 Millionen Verkehrsunfälle. Wie in den Vorjahren ereigneten sich 2025 die meisten Unfälle mit Personenschaden innerhalb von Ortschaften (74%), 66% der Verletzten und 34% der Getöteten wurden hier registriert. Die meisten Verkehrstoten gab es auf dem Straßentyp „Landstraße“ (56%). Auf den Autobahnen wurden 10% aller Getöteten gezählt. Verkehrsunfälle auf der B 30 545 Verkehrsunfälle ereigneten sich 2025 auf der B 30. Dabei verunglückten statistisch gesehen 165 Menschen: Einer verstarb, 14 wurden schwer und 150 leicht verletzt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass aus statistischen Gründen nur einer von insgesamt zwei Verkehrstoten in die Statistik Eingang fand. Mindestens 649 Fahrzeuge waren beteiligt. Bei 93 Unfällen entstand Sachschaden von rd. 1,9 Mio. Euro. Zu 452 Unfällen liegen keine ausreichenden Daten über die Schadenshöhe vor. Der volkswirtschaftliche Schaden der bekannt gewordenen Verkehrsunfälle beträgt ca. 5,7 Mio. Euro. Auch im Jahr 2025 ereigneten sich auf den ausgebauten Streckenabschnitten der B 30 weniger schwerwiegende Unfälle als auf den nicht voll ausgebauten Streckenabschnitten: Auf den nicht voll ausgebauten Streckenabschnitten, die rund 47% der Gesamtstrecke ausmachen, ereigneten sich rund 59% aller schweren Verkehrsunfälle. 61% der Verunglückten, 63% der Leicht- und 71% der Schwerverletzten sowie alle Verkehrstoten wurden dort gezählt. Auf den nicht zweibahnigen Streckenabschnitten von Ravensburg bis Friedrichshafen verunglückten zwei… Titelthema Menschen schwer und 48 leicht. Dies betraf vor allem die Ortsdurchfahrten Meckenbeuren mit Ortsteilen sowie Friedrichshafen. Auf dem Streckenabschnitt nördlich von Baindt bis Biberach/Riß verunglückten zehn Menschen schwer und 46 leicht. Hier wurden auch alle Verkehrstoten gezählt. Die Unfallschwerpunkte lagen bei Gaisbeuren, Enzisreute und Oberessendorf. Langzeitbetrachtung 2006–2025 Die Bundesstraße 30 zeichnet sich weiterhin durch eine auffällige Häufung tödlicher Verkehrsunfälle aus: In den letzten 20 Jahren gab es zwischen Ulm und Friedrichshafen 66% mehr Unfälle mit Todesfolge als im Bundesdurchschnitt. Auf den ausgebauten Streckenabschnitten kamen 2% mehr Menschen zu Tode. Auf den nicht ausgebauten Streckenabschnitten waren es dagegen 141% und nördlich von Baindt bis nach Biberach an der Riß 208%. Insgesamt verschlechtert sich die Verkehrssicherheit von Nord nach Süd: Etwa 10–15% aller Unfälle ereignen sich zwischen Ulm und Biberach. 85–90% der Unfälle entfallen auf den übrigen Abschnitt von Biberach bis Friedrichshafen. Allein auf den Landkreis Ravensburg und den Bodenseekreis entfallen rund 80–85% aller Unfälle. Unfallschwerpunkte Das „Merkblatt zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“ (M Uko) gibt Hinweise zur Erkennung von Unfallschwerpunkten. Bei strikter Auslegung gibt es nach der Dreijahreskarte 2023–2025 an der B 30 insgesamt 13 Unfallschwerpunkte: Unfallhäufungsstellen in Friedrichshafen (2), bei Lochbrücke (1), in Buch (1), in Meckenbeuren (1), bei Untereschach (1), bei Enzisreute (1) und bei Gaisbeuren (1). Hinzu kommen Unfallhäufungslinien bei Lochbrücke (1), bei Enzisreute (1), bei Gaisbeuren (1), bei Oberessendorf (1) und bei Unteressendorf (1). In Baden-Württemberg werden jedoch abweichende Ausdehnungen gegenüber dem Merkblatt angewandt. Deshalb können Unfallschwerpunkte teilweise anders bewertet werden. Erprobung einer 10-Jahreskarte Die „Initiative B30“ hat 2025 erstmals eine 10-Jahreskarte erstellt. Für 2026 liegt die zweite Karte für den Zeitraum von 2016 bis 2025 vor, die alle Unfälle mit Personenschaden umfasst. Ziel ist es, langfristige Unfallschwerpunkte zuverlässiger zu erkennen. In der zweiten 10-Jahreskarte wurden zwei Unfallhäufungsstellen ermittelt: die Löwenkreuzung in Friedrichshafen und die Kreuzung der B 30 mit der B 467 bei Ravensburg-Untereschach. Hinzu kommen Unfallhäufungslinien von Gaisbeuren bis Bad Waldsee, nördlich von Bad Waldsee bis Schellenberg und bei Oberessendorf. (ff) Q Unfallhäufungsstellen nach M Uko und Erprobung 10-Jahreskarte Lage Karte Grenzwert Ausdehnung Innerorts Freie Strecke 3-Jahreskarte 10-Jahreskarte 5 VUP 15 VUP max. 50m ab Knotenpunkteinfluss Knotenpunkt Fahrbahnachse 50m Außerorts, Straßentyp: Landstraße Freie Strecke 3-Jahreskarte 10-Jahreskarte (n*VUSP*5) + (n*VULV*2) ≥ 15 (n*VUSP*5) + (n*VULV*2) ≥ 50 max. 300m Knotenpunkt Fahrbahnachse 50m Außerorts, Straßentyp: Autobahn Freie Strecke 3-Jahreskarte 10-Jahreskarte (n*VUSP*5) + (n*VULV*2) ≥ 15 (n*VUSP*5) + (n*VULV*2) ≥ 50 max. 1000m bzw. 500m (ESN) Knotenpunkt 250m vor Ausfahrbereich bis 250m nach Einfahrbereich Unfallhäufungslinien nach M Uko und Erprobung 10-Jahreskarte Innerorts Strecke 3-Jahreskarte 10-Jahreskarte 3 VUTyp4 10 VUTyp4 max. 300m zwischen 2 Unfällen des Typs 4 Außerorts, Straßentyp: Landstraße Strecke 3-Jahreskarte 10-Jahreskarte 3 VUSP 10 VUSP max. 600m zwischen 2 Unfällen mit schwerem Personenschaden n Anzahl VUP Verkehrsunfall mit Personenschaden VUSP Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden VULV Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden VUTyp4 Verkehrsunfall des Typs 4: Überschreiten der Fahrbahn durch Fußgänger ESN Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen M Uko Merkblatt zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen Titelthema Titelthema Titelthema Titelthema Titelthema Aus Bund und Land Infrastruktur-Zukunftsgesetz in Kraft getreten Der Reichstag in Berlin (Foto: Jörn Heller / Pixabay) (Berlin) - Mehr Tempo bei Bauprojekten von Autobahnen, Schienen und Wasserwegen: Darauf zielt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das Ende Juli 2026 in Kraft getreten ist. Mit der Reform werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Damit wird klargestellt, dass diese Vorhaben der öffentlichen Sicherheit dienen und militärische Relevanz haben. Sie erhalten dadurch in Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht. Davon erfasst sind auch bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Zudem wird ein einheitliches Verfahrensrecht für Planfeststellungsverfahren geschaffen, das die Rechtsanwendung erleichtern und Verfahren beschleunigen soll. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden durch Änderungen bei Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren abgebaut. Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen werden vereinfacht. Mit dem Gesetz werden mehrere Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften geändert. Ein Kernpunkt ist die Priorisierung bestimmter Vorhaben als Projekte des „überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit“. Ihnen soll in Abwägungsentscheidungen von Behörden und Gerichten ein höheres Gewicht beigemessen werden. Bei Eingriffen in die Natur können neben direkten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, etwa Neupflanzungen, auch Ersatzzahlungen eingesetzt werden. Priorität erhalten künftig mehr Vorhaben. Dazu gehören Engpassbeseitigungen, zentrale Schienentrassen, Neubauprojekte bei Autobahnen, der vierstreifige Neubau oder vierstreifige Ausbau von Bundesstraßen, Ersatzbauten für marode Brücken und Tunnel sowie zusätzliche Lkw-Parkplätze an Autobahnen. Einbezogen werden außerdem Wasserstraßen- und Hafenprojekte, der mögliche Ausbau von Flughäfen sowie Vorhaben zum Hochwasser- und Küstenschutz. Durch den Abbau doppelter Prüfungen sollen in der Planung Monate bis Jahre eingespart werden können. Planfeststellungsverfahren sollen zudem vollständig digital durchgeführt werden – von der Antragstellung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zur Entscheidung. Schnellere Verfahren sollen außerdem dazu beitragen, Kostensteigerungen zu begrenzen… Aus Bund und Land …Mit der Änderung des § 1 Fernstraßenausbaugesetz profitiert insbesondere der Neubau von Autobahnen. Bundesstraßen werden dagegen deutlich restriktiver behandelt. Der Bundesrat hatte sich im Januar gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf gewandt, weil dieser den Ausbau von Bundesstraßen nicht berücksichtigt hatte. Nach der nun geltenden Regelung werden vierstreifige Neubau- oder Ausbauvorhaben von Bundesstraßen privilegiert. Für bestimmte Vorhaben im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ gilt dies zudem nur, wenn sie militärisch relevant sind. Die Relevanz soll durch eine projektbezogene Sonderprüfung ermittelt werden. Neue Ausbauprojekte von Bundesstraßen werden im Gegensatz zu Autobahnen nicht privilegiert. Auch der Ausbau von Bundesstraßen zu Autobahnen ist mit einem überragenden öffentlichen Interesse nicht vereinbar. Dagegen wird der vollständige Neubau von Autobahnen privilegiert, auch wenn sie nur wenige Meter parallel zu Bundesstraßen verlaufen. Deutlich wird die Diskrepanz auch an Knotenpunkten. Während Autobahnabschnitte in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden, gilt dies in einigen Fällen nicht für die zugehörigen Knotenpunkte, über die sie an das Autobahnnetz angebunden werden. Die Priorisierung richtet sich damit künftig weniger nach den tatsächlichen verkehrlichen Verhältnissen und den Erfordernissen eines zukunftsfähigen und leistungsfähigen Verkehrsnetzes. Maßgeblich sind stattdessen vor allem die straßenrechtliche Widmung als Autobahn oder Bundesstraße, der jeweilige Projekttyp, ob ein Neu- oder Ausbau geplant ist und ob ein Projekt unter besondere gesetzliche Kategorien fällt. Die neue gesetzliche Regelung für Bundesstraßen ist nicht eindeutig. Sie trifft keine klare Regelung zu Projekten aus mehreren Projekttypen/Bauzielen. Bei weiter Auslegung stehen auch solche Projekte im überragenden öffentlichen Interesse. Bei engerer Auslegung des Gesetzes ist das Gegenteil der Fall. Bis zum Redaktionsschluss konnte nicht abschließend in Erfahrung gebracht werden, wie die betroffenen Bundesstraßenprojekte künftig eingestuft und weiter bearbeitet werden. (ff) Q Neufassung von § 1 Fernstraßenausbaugesetz (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2026 Teil I Nr. 224, ausgegeben zu Bonn am 28. Juli 2026) (1) Bau und Ausbau der Bundesfernstraßen sind Hoheitsaufgaben des Bundes. Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist. (2) Die in den Bedarfsplan aufgenommenen Bau- und Ausbauvorhaben entsprechen den Zielsetzungen des § 1 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes. Die Feststellung des Bedarfs ist für die Linienbestätigung nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes und für die Planfeststellung nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes verbindlich. (3) Der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße liegt im überragenden öffentlichen Interesse, dient der öffentlichen Sicherheit und ist von militärischer Relevanz, wenn 1. die Bundesfernstraße in der Anlage in der Spalte Dringlichkeit mit dem Kriterium der Engpassbeseitigung gekennzeichnet ist, 2. der Bau einer Bundesautobahn in der Anlage in der Spalte Bauziel als Neubau festgelegt ist, oder 3. der Bau einer Bundesstraße in der Anlage in der Spalte Bauziel als vierstreifiger Neubau festgelegt, oder 4. die Erweiterung einer Bundesstraße in der Anlage 1 des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, in der Spalte Bauziel als vierstreifige Erweiterung festgelegt ist und in der Spalte Dringlichkeit als laufend und fest disponiert oder mit Vordringlichen Bedarf gekennzeichnet ist. Die Verwirklichung eines Vorhabens nach Satz 1 ist als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzubringen. Für Vorhaben nach Satz 1 Nummer 2 oder 3, die in der Anlage in der Spalte Dringlichkeit mit dem Kriterium des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht” gekennzeichnet sind, gelten die Sätze 1 und 2 nur, wenn diese Vorhaben von militärischer Relevanz sind. Aus Bund und Land Lkw-Verkehrsportal um Start-Ziel-Daten erweitert Das Lkw-Verkehrsportal wurde um Start-Ziel-Daten erweitert. Die Daten für die Stadt Ravensburg zeigen: Der auf Ravensburg ausgerichtete Lkw-Verkehr orientiert sich nach Norden und Süden. In direkter Ost-West-Richtung ist er vergleichsweise kaum von Bedeutung. (Screenshot: ff) (Berlin / Köln) - Mit einer neuen Analysefunktion bauen das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln und Toll Collect in Berlin das Lkw-Verkehrsportal aus. Die dritte Ausbaustufe der Plattform ermöglicht nun eine systematische Auswertung von Verkehrsströmen zwischen Start- und Zielgemeinden auf Grundlage anonymisierter Mautdaten. Im Mittelpunkt der Erweiterung steht die Ansicht „Befahrungen nach Start-Ziel“. Sie macht sichtbar, wie sich Lkw-Verkehre zwischen einzelnen Gemeinden verteilen. Grundlage sind historisch erhobene und auf Gemeindeebene aggregierte Daten aus dem deutschen Mautsystem. Die bereitgestellten Daten erlauben sowohl die Analyse von Zielverkehren aus einer ausgewählten Gemeinde als auch die Untersuchung von Herkunftsstrukturen. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt die Auswertung allerdings nur auf Gemeindeebene, ohne den konkreten Start oder das Ziel der Fahrt zu nennen. Auch eine Umlegung, über welche Strecken mautpflichtige Lkw fahren, gibt es nicht. Schließlich stehen nur für Gemeinden Daten bereit, in denen es eine Autobahn oder Bundesstraße gibt. Kontinuierliche Weiterentwicklung seit 2025 Seit der Einführung im Juni 2025 wird das Portal schrittweise erweitert. Zunächst standen Auswertungen von Lkw-Befahrungen auf Tagesbasis zur Verfügung. Später folgten Analysen über längere Zeiträume sowie Differenzierungen nach Fahrzeugmerkmalen. Mit der Start-Ziel-Analyse kam im Sommer 2026 eine zusätzliche Perspektive hinzu, die Verkehrsbeziehungen im gesamten mautpflichtigen Netz abbildet. Kostenfrei nutzbar Das Lkw-Verkehrsportal stellt anonymisierte historische Mautdaten als Open-Data-Angebot bereit. Die Nutzung ist kostenfrei und richtet sich insbesondere an Fachanwender, Infrastrukturplaner und Behörden. Abrufbar sind die Daten über die Mobilithek des Bundes, die Internetauftritte von BALM und Toll Collect sowie direkt unter lkw-verkehrsportal.de. (ff) Q Aus Bund und Land Brücken mit Monitoring länger erhalten (Bonn) - Am 2. Juli 2026 fand im Bundesministerium für Verkehr in Bonn die Fachveranstaltung „Erhalt vor Neubau – Restnutzungsdauerverlängerung von Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen“ statt. Rund 80 Forschende, Anwendende und Beschäftigte der Straßenbauverwaltungen tauschten sich über Zwischenergebnisse von 10 Projekten aus. Bestehende Brücken zu erhalten ist heute wichtiger denn je. Ersatzneubauten sind nicht immer kurzfristig möglich und sinnvoll. Brücken müssten deshalb so lange wie möglich genutzt werden. Durch innovative Verfahren kann die Restnutzungsdauer vorhandener Bauwerke deutlich gesteigert werden, so der Tenor. Die in Vorträgen vorgestellten Ansätze reichen von Monitoring- und Diagnostiklösungen über neuartige Verstärkungstechnologie bis zu optimierten Bewertungsverfahren. Bereits im Mai 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr sein Brückenmodernisierungsprogramm. Es konzentriert sich auf ein Kernnetz der Bundesautobahnen, das rund 7.000 km und 10.700 Brücken-Teilbauwerke erfasst. Dieses soll in einer Dekade modernisiert werden. Bundesstraßen sind bis auf die B 207 Puttgarden – Heiligenhafen nicht enthalten. (ff) Q ________________________________________ Verkehrsinvestitionsbericht 2024 vorgelegt (Berlin) - Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2024 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2024, der im Mai 2026 vorgelegt wurde (Bundestags-Drucksache 21/5910). Danach wurden im Geschäftsjahr 2024 Investitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) von 16,14 Milliarden Euro zur Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt. Im Bereich der Bundesfernstraßen ergaben sich Ausgaben von 12,9 Milliarden Euro, davon etwa 9,7 Milliarden Euro an Investitionen. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassten für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ein Gesamtvolumen von 1,77 Milliarden Euro. 2024 wurden bundesweit rund 15 km Bundesautobahnen neu gebaut, rund 49 km auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert und rund 19 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut. Ende 2024 befanden sich rund 174 Kilometer Bundesautobahn-Neubaustrecken und rund 208 Kilometer Bundesautobahn-Erweiterungsstrecken sowie rund 251 Kilometer Bundesstraßen in Bau. Für Radwege an Bundesstraßen wurden 117,2 Millionen Euro ausgegeben. Rund 90 Kilometer Radwege wurden fertiggestellt. (ff) Q Aus Bund und Land Bundesregierung will Klima- und Umweltschutz stärken (Foto: Simon / Pixabay) (Berlin) - Die Bundesregierung will den Klima- und Umweltschutz voranbringen. Dazu laufen aktuell drei Vorhaben. Bundesweites Baumkataster Das Bundesministerium für Verkehr beauftragte die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, ein bundesweites einheitliches Baumkataster zu erstellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/6203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch den Aus- und Neubau sowie durch Brückenersatzneubauten können Gehölze bau- oder anlagebedingt verloren gehen. Vor Baubeginn erfolgten bereits umfangreiche umweltfachliche Untersuchungen und Variantenvergleiche zur Minimierung der Eingriffe. Gehölzverluste würden so vermieden oder minimiert. Natürliches Infrastrukturgesetz Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erarbeitet seit längerer Zeit ein „Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. Es stellt den Gegenpart zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz dar und soll Nationalparke, Naturschutzgebiete und Kernzonen von Biosphärenreservaten sowie natürliche, nicht entwässerte Moore und die Wiedervernässung von Moorböden, sofern die Wiedervernässung aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gefördert wird, in das überragende öffentliche Interesse stellen. Bei Konflikten mit anderen Vorhaben oder sonstigen Interessen soll zukünftig der Naturschutz Vorrang haben, was zu einer Schlechterstellung gegenüber der derzeitigen Rechtslage führen kann. Verkehrsvorhaben können künftig regelmäßig in diesen Gebieten hinter den Naturschutzinteressen zurückstehen, es sei denn, es sprechen besonders gewichtige Gründe für das Verkehrsvorhaben oder es befindet sich ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse. Dies ist mit erhöhtem bürokratischem Aufwand verbunden, der Planungszeiten verlängern und Kosten steigern kann sowie mit dem Risiko des Planungsstopps, der Projektaufgabe oder der Unzulässigkeit des Verkehrsvorhabens. Bisher stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf des Gesetzes nicht zu. Initiative Klimaanpassung und Naturschutz Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt, die Klimaanpassung und den Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen. Das berichtete etwa der Bundestagsabgeordnete Martin Gerster im August. Die Klimaanpassung und der Hitzeschutz sollen besser organisiert und finanziert werden, indem diese Bereiche als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Der Bund könnte dann die Länder, Städte und Gemeinden dabei besser finanziell unterstützen. (ff) Q Aus Bund und Land Neue Längenstatistik vorgestellt (Leipzig) - Das Fernstraßen-Bundesamt stellte im August 2026 die aktualisierte Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs vor. Nach der neuesten Bestandsaufnahme der Straßen des überörtlichen Verkehrs bestanden zum 1. Januar 2026 in Deutschland rund 13.259 km Bundesautobahnen, 37.654 km Bundesstraßen, 86.563 km Landesstraßen und 91.831 km Kreisstraßen. Gegenüber dem Vorjahr verlängerte sich das Autobahnnetz um 36 km – insbesondere in Hessen (30 km). Dagegen wurden 97 km Bundesstraßen abgestuft und zehn Kilometer aus weiteren Gründen aus dem Bundesbestand genommen – insbesondere in Baden-Württemberg (37 km) und Hessen (31 km). Bundesweit schrumpfte das Straßennetz für den überörtlichen Verkehr um 175 km. Die Längenstatistik wird jährlich aktualisiert und vom Fernstraßen-Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr erarbeitet. (ff) Q ________________________________________ Neue Brückenstatistik veröffentlicht (Bergisch Gladbach / Region) - Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) veröffentlichte im Sommer ihre jährliche Brückenstatistik mit Stand März 2026. Die Daten zeigen: Die Brücken entlang der Bundesstraße 30 befinden sich überwiegend in einem guten bis befriedigenden Zustand. Gleichzeitig besteht bei einigen Bauwerken aufgrund ihrer Tragfähigkeit oder ihres Erhaltungszustands Handlungsbedarf. Rund 210 Brücken entlang der B 30 Nach der aktuellen Statistik befinden sich im Zuge der Bundesstraße 30 insgesamt 204 Brückenbauwerke in der Baulast des Bundes. Hinzu kommen fünf weitere Brücken in der Baulast der Deutschen Bahn oder von Kommunen. Ein weiteres Brückenbauwerk befindet sich derzeit im Bau. Da Bauwerke in anderer Baulast sowie jene, die nicht unmittelbar den Bundesfernstraßen zugeordnet werden, nicht Bestandteil der amtlichen Brückenstatistik sind, lässt sich die Gesamtzahl aller Brücken entlang der B 30 nicht exakt bestimmen. Insgesamt gibt es derzeit rund 210 Brücken. Die Bauwerke verteilen sich auf die einzelnen Streckenabschnitte wie folgt: • Ulm bis Biberach: 94 Brücken sowie ein Bauwerk im Bau, • Biberach bis Ravensburg: 85 Brücken, • Ravensburg bis Friedrichshafen: 30 Brücken. Die älteste heute vorhandene Brücke stammt aus dem Jahr 1952. Das jüngste Bauwerk wird im Jahr 2026 errichtet. Das durchschnittliche Alter aller Brücken beträgt 32 Jahre. Überwiegend guter Bauwerkszustand Die aktuelle Bauwerksprüfung bescheinigt den Brücken der Bundesstraße 30 insgesamt einen guten Zustand. 50 Bauwerke befinden sich jedoch in einem noch ausreichenden Zustand, ein Bauwerk wird als nicht ausreichend bewertet. Der überwiegende Teil der Brücken weist damit einen guten bis befriedigenden Erhaltungszustand auf. Gleichzeitig zeigt die Statistik, dass sich 69 Brücken derzeit in einem befriedigenden Zustand befinden und absehbar in einen Zustandsbereich fallen könnten, der eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich macht. Die 51 Brücken mit den schlechtesten Zustandsnoten (2,5 - 3,0) verteilen sich regional wie folgt: • Abschnitt Ulm – Biberach: 36 Bauwerke, • Abschnitt Biberach – Ravensburg: 13 Bauwerke, • Abschnitt Ravensburg – Friedrichshafen: zwei Bauwerke. Sieben Brücken mit höchstem Handlungsbedarf bei der Tragfähigkeit Neben dem baulichen Zustand werden Brücken anhand des Traglastindex (TLI) bewertet, der die rechnerische Tragfähigkeit im Vergleich zu heutigen Anforderungen beschreibt. Für die Brücken der Bundesstraße 30 ergibt sich folgende Verteilung: • 104 Bauwerke: Traglastindex I und II, • 63 Bauwerke: Traglastindex III, • ein Bauwerk: Traglastindex IV, • sieben Bauwerke: Traglastindex V. … Aus Bund und Land …Die sieben Brücken mit Traglastindex V liegen nahezu vollständig im mittleren Abschnitt der Bundesstraße 30: Sechs befinden sich zwischen Biberach und Ravensburg, eine zwischen Ravensburg und Friedrichshafen. Es handelt sich um folgende Bauwerke: • zwei Brücken bei Hochdorf-Schweinhausen, • zwei Brücken bei Hochdorf, • zwei Brücken bei Bad Waldsee, • eine Brücke bei Meckenbeuren-Lochbrücke. Der Traglastindex bewertet ausschließlich die rechnerische Tragfähigkeit eines Bauwerks und erlaubt keine unmittelbare Aussage über dessen baulichen Zustand. Ersatzneubauten werden vorbereitet Bei Laupheim-Baustetten wird derzeit eine Brücke als Ersatzneubau errichtet. Voraussichtlich Ende 2026 soll dort der Ersatz einer weiteren Brücke beginnen. Für drei Großbrücken mit Traglastindex V laufen die Vorbereitungen für Ersatzneubauten: • B 30-Brücke über die Riß bei Hochdorf, • B 30-Brücke über die Bahn bei Hochdorf, • B 30-Urbachviadukt bei Bad Waldsee. Besserer Bauwerkszustand als im Bundesdurchschnitt Im bundesweiten Vergleich schneiden die Brücken der B 30 beim baulichen Zustand trotzdem insgesamt besser ab als der Durchschnitt aller Bundesfernstraßen. Das verdeutlicht den großen bundesweiten Handlungsbedarf. Der Anteil der Bauwerke im noch ausreichenden Zustand liegt etwa auf Bundesniveau. Beim Traglastindex ergibt sich ein differenzierteres Bild. In den Traglastindizes I bis III liegt die B 30 unter dem Bundesdurchschnitt. Im Traglastindex IV schneidet sie besser ab, während sie im Traglastindex V etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Weitere Informationen zu den Brückenbauwerken an der B 30 unter: www.b30oberschwaben.de/bruecken.html. (ff) Q Aus Bund und Land Verkehrsdatenbank und Stauanalysen überarbeitet (Grafik: Suresh anchan / Pixabay) (Berlin / Region) - Das Bundesministerium für Verkehr nahm im August 2026 das digitale Informationsangebot zu historischen Verkehrsdaten und Stauanalysen der Website b30oberschwaben.de in sein bundesweites Informationsangebot auf. Mit einer grundlegenden Überarbeitung des Systems stehen seit August 2026 verkehrsbezogene Auswertungen und Rohdaten für Bundesstraßen, Autobahnen sowie ausgewählte Landesstraßen in Baden-Württemberg und Bayern in deutlich verbesserter Qualität zur Verfügung. Im Zuge der Modernisierung wurden die Datenerfassung, die räumliche Zuordnung sowie die Zusammenfassung und Bereitstellung der Daten grundlegend verbessert. Dadurch lassen sich Verkehrsstörungen nach ihren Ursachen und zeitlichen Verläufen auswerten. Auch Staulängen und der durchschnittliche Zeitverlust der Verkehrsteilnehmer können straßenbezogen ermittelt werden. Zwei Nutzungsmodelle für unterschiedliche Anforderungen Das Angebot gliedert sich in eine kostenfreie Grundversion und eine erweiterte Pro-Version für detaillierte Analysen, Datendownloads und den Export in Geoinformationssysteme. Öffentliche Stauprognose Ergänzt wird das Angebot durch eine frei zugängliche Stauprognose für die Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg und Bayern. Datenbasierte Faktengrundlage „Mit der Überarbeitung der Datenbank schaffen wir eine verlässliche und transparente Faktengrundlage für die Region. Anstatt uns auf reine Schätzungen zu verlassen, machen wir reale Stauverläufe und Belastungsschwerpunkte nachvollziehbar und nutzbar. Wir freuen uns besonders, dass der Bund den Wert der aufbereiteten Verkehrsinformationen erkannt und diese in sein Informationsangebot aufgenommen hat“, erklärte dazu Franz Fischer, Betreiber der Website. Die hohe Nachfrage zeigt sich auch in den Zugriffszahlen: Von Januar bis Juli 2026 wurden mehr als 311.000 Besucher und rund 13,7 Millionen Seitenaufrufe registriert. Sämtliche Statistiken, Dokumentationen der Datenfelder sowie die Stauprognose stehen ab sofort unter www.b30oberschwaben.de/verkehrsmeldung-statistik.html zur Verfügung. Über das Projekt Die Plattform b30oberschwaben.de steht seit mehr als zwanzig Jahren für Transparenz bei Infrastruktur- und Verkehrsthemen. Sie bereitet Verkehrsdaten, Projektfortschritte und Prognosen für Öffentlichkeit, Fachplanung und Medien verständlich auf. Der Schwerpunkt liegt auf der Bundesstraße 30. (ff) Aus Bund und Land (Grafik: ff; Pressefoto: Steffen Bilger, Bundesminister für Verkehr, Quelle: Tobias Koch; Pressefoto: Nicole Razavi, Marcel Ditrich; Pressefoto: Raimund Haser, CDU Landtagsfraktion Baden-Württemberg) (Berlin / Stuttgart / Region) - Bundeskanzler Friedrich Merz bildete im Juli 2026 überraschend das Bundeskabinett um. Neuer Bundesminister für Verkehr ist seit dem 29. Juli 2026 der Ludwigsburger Steffen Bilger. Seine Ziele sind, Geld – insbesondere aus dem Sondervermögen – in die Umsetzung zu bringen und einen Schwerpunkt auf die Mobilität der Zukunft zu legen. Das erklärte Bilger in der ARD-Talkshow „Maischberger“. Veränderungen gibt es auch in Baden-Württemberg: Mit Beginn der neuen Legislaturperiode übernahm im Mai die Saalacherin Nicole Razavi die Leitung des Verkehrsministeriums von ihrem Vorgänger Winfried Hermann. Zum Staatssekretär wurde der Immenrieder Raimund Haser ernannt. Zum 1. August 2026 trat der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser in den Ruhestand. Ein Nachfolger ist bislang nicht bekannt. Personelle Veränderungen gibt es auch in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee. Der langjährige Leiter der Abteilung Tiefbau, Jürgen Bucher, verabschiedete sich im Juli in den Ruhestand. Auch für ihn ist bislang kein Nachfolger bekannt. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die die erfolgreiche Arbeit fortführt und die Zukunft der kommunalen Infrastruktur aktiv mitgestaltet, heißt es auf der Website der Stadt. (ff) Q Aus der Region Teilfortschreibung Windenergie für die Region Donau-Iller verabschiedet (Foto: Kohji Asakawa / Pixabay) (Mindelheim) - Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026 in Mindelheim die Teilfortschreibung Windenergie bei sieben Gegenstimmen durch Satzungsbeschluss angenommen. Als wichtiger Pfeiler der Energiewende gilt die Windkraft. Um einen zügigen Ausbau der Windenergie in der Raumordnungsregion zu ermöglichen und der Windenergie mehr Raum zu geben, wurde das Kapitel Windenergie im Regionalplan fortgeschrieben. Im Vorfeld wurden die im zweiten Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Die Auswertung der Stellungnahmen führt zu zwei gebietlichen Änderungen. Zum einen wird das Vorranggebiet Weitfeld in der Gemeinde Breitenbrunn im Landkreis Unterallgäu und zum anderen das Vorranggebiet Michelseck in der Gemeinde Holzheim im Landkreis Neu-Ulm geringfügig verkleinert. Somit belaufen sich die gebietlichen Festlegungen nun auf 12.486 Hektar. Dies entspricht 2,28% der Regionsfläche. Werden die Bundesländer einzeln betrachtet, liegt der Anteil an Windvorranggebieten im baden-württembergischen Regionsteil bei 2,71% (7.826 Hektar) und im bayerischen Regionsteil bei 1,81% (4.660Hektar). Die Vorgaben des Bundes sehen vor, dass bis Ende 2032 mindestens 1,8% der Landesflächen als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Die Verbandsverwaltung reichte die Unterlagen zur Verbindlicherklärung an die obersten Landesplanungsbehörden bzw. die zuständigen Ministerien in Stuttgart und München ein. Nach einem Genehmigungszeitraum von voraussichtlich drei Monaten erhält die Teilfortschreibung Windenergie Rechtskraft und ersetzt die noch rechtskräftige Planung aus dem Jahr 2015. An der Bundesstraße 30 werden folgende Gebiete für Windkraftanlagen festgelegt: • Osterholz bei Eberhardzell-Oberessendorf und • Schneitholz bei Eberhardzell-Oberessendorf. Beide Gebiete tangieren die Ausbaupläne der Bundesstraße. Gleichzeitig beabsichtigt die Gemeinde Eberhardzell mit der vierten Änderung des Flächennutzungsplans 2035, das Gewerbegebiet in Oberessendorf um eine Sonderbaufläche „Solarenergie Kalmus“ zu erweitern und bis auf 30 Meter an die Freihaltetrasse der Bundesstraße heranzurücken. Darüber berieten im Juni 2026 der Ortschaftsrat Oberessendorf und im Juli 2026 der Gemeinderat Eberhardzell. Beide Gremien befürworten das Vorhaben. (ff) Q Aus der Region Neue Zahlen der Verkehrsdauerzählstelle Oberessendorf (Stuttgart / Region) - Ende April veröffentlichte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg auf MobiData BW die vollständigen Jahresdaten für 2025 der Verkehrsdauerzählstelle Eberhardzell-Oberessendorf. Die Zählstelle an der B 30 befindet sich in Fahrtrichtung Biberach nach der Einmündung der Bundesstraße 465. Sie ist repräsentativ für den Streckenabschnitt von der B 465 bei Oberessendorf bis zum Anschluss der L 284 bei Hochdorf-Appendorf. Demnach befuhren im Jahr 2025 im täglichen Durchschnitt 19.050 Fahrzeuge die Bundesstraße 30 in diesem Abschnitt, davon 1.719 Schwerfahrzeuge. Die höchste Verkehrsbelastung wurde am Donnerstag, 2. Oktober 2025, mit 24.886 Fahrzeugen registriert. (ff) Q B30 Eberhardzell-Oberessendorf Jahr 2025 Kfz SV SV-Anteil Mot Pkw Pkw mit Anhänger Bus Lfw (<3,5t) Januar 16.333 1.477 9,0% 10 12.971 188 21 1.684 Februar 17.409 1.746 10,0% 15 13.513 219 30 1.912 März 18.130 1.750 9,7% 63 14.055 286 23 1.975 April 19.308 1.733 9,0% 147 14.940 357 18 2.127 Mai 19.506 1.684 8,6% 218 15.071 363 24 2.166 Juni 19.080 1.651 8,7% 324 14.592 372 23 2.141 Juli 20.876 1.954 9,4% 223 15.866 383 28 2.448 August 19.965 1.537 7,7% 288 15.525 406 21 2.207 September 20.624 1.931 9,4% 202 15.694 389 28 2.406 Oktober 20.729 1.921 9,3% 78 15.952 359 25 2.416 November 19.338 1.856 9,6% 25 15.052 275 23 2.124 Dezember 17.221 1.408 8,2% 11 13.811 213 16 1.777 Jahresdurchschnitt 19.050 1.719 9,0% 134 14.761 318 23 2.115 B30 Eberhardzell-Oberessendorf Jahr 2025 Lkw ohne Anhänger Lkw mit Anhänger Sattelzüge Sonstige Höchstbelastung Januar 378 345 733 2 20.456 Fr 31.01. Februar 440 408 868 3 19.690 Fr 07.02. März 469 403 855 4 21.312 Fr 28.03. April 483 415 817 6 23.033 Mi 30.04. Mai 454 399 807 2 22.665 Mi 28.05. Juni 458 378 792 2 23.130 Fr 06.06. Juli 532 450 944 3 23.700 Fr 18.07. August 431 341 744 2 22.203 Fr 08.08. September 542 428 933 2 24.809 Fr 19.09. Oktober 533 437 926 4 24.886 Do 02.10. November 524 424 885 3 22.401 Di 07.10. Dezember 395 333 664 1 21.742 Do 04.12. Jahresdurchschnitt 470 396 830 3 24.886 Do 02.10. Aus der Region Romanshorner Platz soll umgestaltet werden So könnte der umgestaltete Romanshorner Platz in Friedrichshafen aussehen. (Abbildung: Ergebnis der konzeptionellen Vorstudie zur Umgestaltung des Romanshorner Platzes, Amt für Stadtplanung und Umwelt Friedrichshafen) (Friedrichshafen) - Der Romanshorner Platz in Friedrichshafen soll umgestaltet werden. Das beschloss der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt des Friedrichshafener Gemeinderats im Mai 2026. Die konzeptionelle Vorstudie wurde zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Platzgestaltung zu detaillieren sowie Fördermöglichkeiten und Kosteneinsparungen zu prüfen. Der Romanshorner Platz gilt als Eingangstor zur Innenstadt: Er grenzt an Fähranleger, Bus- und Hafenbahnhof, Einkaufszentrum sowie das Parkhaus „Altstadt“. Hier endet die aus Ulm kommende Bundesstraße 30. 2022 hatte der Gemeinderat ein Gesamtkonzept zur gestalterischen Aufwertung der Friedrichshafener Innenstadt beschlossen. Nach der Fertigstellung des Adenauerplatzes Ende 2023 und des Franziskusplatzes im vergangenen Jahr steht nun der Romanshorner Platz im Fokus. Kostenschätzung: 1,9 Millionen Euro Die Umgestaltung wird auf rund 1,9 Millionen Euro geschätzt. Ziel ist es, den Platz als identitätsstiftenden Ort aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie Begrünung und Hitzeschutz zu verbessern. Gleichzeitig soll der ansässige Einzelhandel gestärkt werden. Förderung des Radverkehrs Mit 43 neuen Fahrradbügeln wird die Erreichbarkeit verbessert und der Umweltverbund gestärkt. Ergänzend ist eine Abstellzone für Leih-E-Pedelecs und E-Roller vorgesehen. Veränderungen bei Veranstaltungen Ein Wasserspiel am südlichen Rand soll als Geräuschkulisse zum Busbahnhof dienen und zugleich einen überfahrbaren, multifunktionalen Bereich für Veranstaltungen bieten. Die Bodensee-Weihnacht und das Seehasenfest sollen weiterhin stattfinden. Für Fahrgeschäfte wird künftig jedoch kein Platz mehr zur Verfügung stehen. (ff) Q Aus der Region Große Kanalsanierung in Friedrichshafen geplant (Friedrichshafen) - Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Friedrichshafen beriet Anfang Juni 2026 über die Sanierung der Kanäle in der Paulinenstraße (B 30) und Ravensburger Straße (B 30). Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2026 beginnen. Vorgesehen ist ein umfangreiches Bauprogramm. Zunächst sollen von Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 die Kanäle und Hausanschlüsse saniert werden. Die Arbeiten sind als Wanderbaustelle geplant. Dafür werden die Paulinenstraße und Ravensburger Straße abschnittsweise halbseitig gesperrt. Anschließend ist die Erneuerung des Fahrbahnbelags vorgesehen. Weitere Maßnahmen betreffen die Erneuerung der Mischwasserkanäle im westlichen Teil der Paulinenstraße bis kurz vor der Einmündung der Gebhardstraße sowie eines Teils des Gebiets Kleiner Berg und der Parkplätze am Hinteren Hafen. Die hierfür erforderlichen Planungsarbeiten stehen jedoch noch aus, sodass diese Bauarbeiten erst in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden könnten. (ff) Q ________________________________________ CDU für B 30-Zufahrt zum Liebherr-Gelände (Friedrichshafen) - Die CDU begrüßt die Pläne, das Liebherr-Gelände in Friedrichshafen zu erweitern und mit einer eigenen Zufahrt an die B 30 anzubinden. Das wurde Ende Juni 2026 in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Friedrichshafen bekannt. „Die CDU begrüßt das Vorhaben. Wir freuen uns, dass Liebherr bereit ist, in Friedrichshafen zu investieren, und wir sind begeistert, dass wir helfen können“, so die CDU-Fraktionsvorsitzende Mirjam Hornung. Eine Investition dieser Größenordnung sei in der derzeit schwierigen Wirtschaftslage nicht selbstverständlich. Nach Angaben der Stadtverwaltung soll geprüft werden, ob eine direkte Anbindung des Liebherr-Geländes an die B 30 möglich ist. Da die Bundesstraße außerhalb der Ortsgrenze verläuft und nicht in den Bebauungsplan einbezogen werden kann, ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Liebherr plant am Standort in der Adelheidstraße am Seewald den Bau eines Parkhauses, eines Verwaltungsgebäudes und zweier Hallenanbauten sowie den Ersatz älterer Produktionshallen durch Neubauten. Das Investitionsvolumen beträgt 60 Millionen Euro. Dadurch entstehen zusätzlich rund 7.000 Quadratmeter Produktionsfläche. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßten das Vorhaben mit Applaus und stimmten dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan einstimmig zu. (ff) Q ________________________________________ Meckenbeuren plant 300 neue Wohnungen an der B 30 (Meckenbeuren) - Die Gemeinde Meckenbeuren plant an der B 30 im Ortsteil Meckenbeuren-Reute ein großes Wohngebiet mit rund 300 Wohneinheiten. Beim neuen Wohngebiet zwischen dem Blumenweg und der Bundesstraße 30 entschieden sich die Gemeinderäte in ihrer Sitzung Ende Juli für die Entwurfsvariante, die weiterentwickelt werden soll. Auf der Fläche von 38.000 Quadratmetern soll möglichst viel Wohnraum entstehen, gleichzeitig aber möglichst wenig Fläche versiegelt werden. Das neue Wohngebiet soll gut durchgrünt sein und ein lebenswertes Mikroklima, wohnverträgliche Temperaturen sowie einen sicheren Überflutungsschutz bieten. Angedacht sind ein Schwammstadtquartier, eine E-Ladeinfrastruktur, eine zukunftssichere Wärmeversorgung mit regenerativen Energiequellen und vieles mehr. Entlang der B 30 soll ein effektiver Lärmschutz entstehen. In der Variante C1 der Vorentwürfe, für die sich die Gemeinderäte mit 19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung als Vorzugsvariante entschieden, sind über 30.000 Quadratmeter für Baufelder vorgesehen. Bei einer angenommenen Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern pro Wohnung ergeben sich rein rechnerisch 292 Wohnungen. Vor allem entlang der B 30 ist eine stark verdichtete Bebauung vorgesehen. Das Quartier soll durch eine eigene Zufahrt von der B 30 aus erschlossen werden. Die Gemeinde hofft auf eine Ausnahmegenehmigung und die Möglichkeit einer direkten Zufahrt von der Bundesstraße. Das Regierungspräsidium Tübingen habe diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Die Gemeinde muss jedoch die Notwendigkeit der Zufahrt nachweisen und die Leistungsfähigkeit der anderen Anschlussstraßen prüfen lassen. Die entsprechende Untersuchung kostet die Gemeinde gut 21.000 Euro. (ff) Q Aus der Region Bundesstraßen aus Radverkehrskonzept gestrichen (Landkreis Ravensburg) - Der Landkreis Ravensburg erstellt ein neues Radverkehrskonzept. Im vergangenen Jahr waren Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Anregungen einzubringen: Rund 2.000 Hinweise sowie etwa 9.100 Zugriffe auf die Projektwebsite zeigten großes Interesse an sicheren Radwegen und konkreten Verbesserungen vor Ort. Auf Basis dieser Beiträge hat das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die weiter abgestimmt werden. Alle Vorschläge und Radwegemaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen werden nun aus dem Konzept gestrichen. Das teilte das Landratsamt Ravensburg im Juli 2026 mit. Hohe Bürgerbeteiligung und systematische Auswertung Im Rahmen einer sechswöchigen Online-Beteiligung konnten 2025 Erfahrungen, Hinweise zu Gefahrenstellen und Vorschläge für Netzergänzungen eingereicht werden. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden fachlich gesichtet, auf ihre Machbarkeit geprüft und ausgewertet; Eingaben, die von anderen Nutzerinnen und Nutzern positiv bewertet wurden, flossen entsprechend stärker in die Bewertung ein. Alle Hinweise wurden an die zuständigen Baulastträger weitergegeben, damit keine Anregung verloren geht, auch wenn sie nicht (gleich) umgesetzt werden kann. Vorschläge an Bundes- und Landesstraßen werden nicht berücksichtigt Aus den Rückmeldungen sowie ergänzenden Vor-Ort-Befahrungen habe das Planungsbüro sowohl linienhafte, also streckenbezogene Maßnahmenvorschläge, als auch konkrete Lösungen für Kreuzungs- und Querungsbereiche entwickelt. Parallel wurden mögliche Standorte für Radabstellanlagen, Bike-Ride-Angebote und potenzielle Mobilitätsstationen untersucht. Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen sind jedoch nicht mehr Teil des Kreiskonzepts, da das Land hier eigene Prioritäten setzt. Zudem ergänze das landesweite RadNETZ BW das Radverkehrskonzept des Kreises mit weiteren Maßnahmenvorschlägen. Die erarbeiteten Maßnahmenvorschläge werden aktuell von Kommunen, Verkehrsbehörden, Trägern öffentlicher Belange und beteiligten Verbänden geprüft, um eine bessere Einschätzung der Umsetzbarkeit vor Ort zu erhalten. Im Herbst soll das Radverkehrskonzept im Kreistag beschlossen werden. (ff) Q ________________________________________ Neuer Flächennutzungs- und Landschaftsplan für Mittleres Schussental (Mittleres Schussental) - Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschloss in ihrer Sitzung am 2. Juli 2026 den Vorentwurf der Neuaufstellung des Landschaftsplans 2040, einschließlich Begründung, Umweltbericht und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Grundlage der Fortschreibung ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040, bestehend aus einem Lageplan mit Planzeichenerklärung vom 11. Mai 2026, einer Begründung vom 11. Mai 2026 mit Umweltbericht vom 17. April 2026 sowie dem Landschaftsplan vom 17. April 2026. Bisheriger Plan von 1994 Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitender Bauleitplan gemeinsam mit dem Landschaftsplan die strategische Grundlage für räumliche Nutzungsentscheidungen. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ist seit 1994 rechtswirksam. Der damalige Planungshorizont reichte bis zum Jahr 2000. Auch die seit 2004 rechtswirksame sektorale Teilfortschreibung zu Gewerbeflächen und Verkehr ist auf das Zieljahr 2015 ausgelegt. Seitdem haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen verändert. Ebenso sind die Basisdaten und Prognosen, die teilweise aus den 1980er Jahren stammen, sowie die dem Plan zugrunde liegenden Entwicklungsziele für den Verbandsraum deutlich veraltet und teilweise überholt. Dies gilt auch für die Erkenntnisse und Planungen aus der sektoralen Teilfortschreibung. Die Anpassung einzelner Bereiche an veränderte Entwicklungsziele erfolgte in den vergangenen 30 Jahren durch zahlreiche Teiländerungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans. Prozess der Neuaufstellung Der Gemeindeverband Mittleres Schussental arbeitet seit 2016 an der Neuaufstellung des … Aus der Region …Flächennutzungsplans mit Planungshorizont 2040. Nach der Beauftragung des Planungsbüros Ende 2019 folgten eine umfassende Analyse und ein gemeinsamer Leitbildprozess. Im März 2024 beschloss die Verbandsversammlung das gemeinsame Leitbild für die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Auf dieser Grundlage wurden 2024 und 2025 in zwei Arbeitsrunden mit den fünf Kommunen konkrete Flächen für die bauliche Entwicklung ermittelt, bewertet, angepasst und priorisiert. Dabei wurden unter anderem Flächenbedarf, Umweltbelange und städtebauliche Kriterien berücksichtigt. Parallel wurden Natur- und Umweltthemen sowie der Landschaftsplan in die Planung integriert. Eine Umweltprüfung untersucht die Auswirkungen der vorgesehenen Bauflächen unter anderem auf Mensch, Natur, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt. Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht ein. Der Landschaftsplan dient dabei als fachliche Grundlage des Naturschutzes und als Abwägungsinstrument für eine ökologisch verträgliche Siedlungsentwicklung. Er selbst ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Verbindlich werden zentrale Inhalte erst durch ihre Übernahme in den Flächennutzungsplan. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten bilden die Grundlage für den nun vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040 und des Landschaftsplans. Gewerbliches Konzept An der B 30 bei Niederbiegen/Schachen sieht der nun vorliegende Vorentwurf ein „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) mit rund 62,5 Hektar geplanter gewerblicher Baufläche vor. Es soll eine besondere Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Gemeindeverbands entfalten, insbesondere für die Stadt Ravensburg. Verkehrliches Konzept Das verkehrliche Konzept konzentriert sich im Vorentwurf auf den B 32 Molldietetunnel für Ravensburg als wichtigstes Vorhaben, eine Anbindung an die B 30 bei Niederbiegen, eine Umfahrung für Bavendorf, den Radschnellweg Baindt – Friedrichshafen und die Stärkung des ÖPNV. Die B 30 wird nach der Umsetzung der Ortsumfahrung Ravensburg in dem Papier als fertiggestellt bezeichnet. Für die B 30 wird darin kein weiterer Planungsbedarf gesehen. Insbesondere im Nordosten sei die B 30 gut ausgebaut. Neben dem Molldietetunnel seien damit keine weiteren Infrastrukturprojekte von vergleichbarer Bedeutung vorgesehen. Bürgerbeteiligung bereits beendet Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand weitgehend in den Sommerferien vom 20. Juli bis zum 21. August 2026 statt. Stellungnahmen konnten online und im Technischen Rathaus Ravensburg abgegeben werden. Stellungnahme der „Initiative B30“ In ihrer Stellungnahme kritisiert die „Initiative B30“ die aus ihrer Sicht fehlerhafte Darstellung: Die B 30 neu ist nicht fertiggestellt und es besteht weiterhin ein Planungsbedarf. Konkret fehlen die Ausbauabschnitte ab den Ausbauenden im Süden (Ravensburg-Karrer) und Norden (Baindt) und betreffen damit unmittelbar das Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Beide Streckenabschnitte befinden sich im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf, woraus sich ein gesetzlicher Planungsauftrag und damit ein weiterer Planungsbedarf ergibt. Sie befinden sich zudem in Planung. Die Bürgerinitiative bittet um eine Korrektur des Textteils sowie eine Ergänzung im Flächennutzungsplan, ebenso in der Liste der Maßnahmen zur Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes. Der Gemeindeverband profitiert auch von einem weiteren Ausbau der Bundesstraße 30 durch eine verbesserte Erreichbarkeit nach Norden und Süden. (ff) Q Aus der Region Planungsstopp für Agri-PV-Anlage wegen B 30-Planung (Foto: torstensimon / Pixabay) (Bad Waldsee) - Bei einer Informationsveranstaltung Ende Juli 2026 im Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren zeigten sich viele Bürger überrascht über die fortgeschrittenen Pläne für eine Agri-Photovoltaikanlage bei Arisheim. Bekannt wurde eine Kollision der Planung mit der B 30-Planung südlich von Bad Waldsee. Bis Klarheit besteht, wird die Planung der Agri-PV-Anlage vorerst gestoppt. Informationsveranstaltung auf Wunsch des Ortschaftsrats Zu der Informationsveranstaltung kamen knapp 40 Interessierte, darunter Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie vor allem direkt betroffene Anlieger und Nachbarn. Ortsvorsteher Achim Strobel berichtete von der Sitzung des Ortschaftsrats am 19. Mai 2026. Dort hatte Oberbürgermeister Matthias Henne über den Beschluss des Gemeinderats informiert, wonach 0,44 Prozent der Gemarkungsfläche für Photovoltaik ausgewiesen werden sollen, was rund 48 Hektar entspricht. Mit drei Projekten sind bereits 25 Hektar in Betrieb oder im Bau, sodass noch knapp 23 Hektar fehlen. Durch das Projekt bei Arisheim könnten 13 Hektar abgedeckt werden. Bei der damaligen Abstimmung im Ortschaftsrat Reute-Gaisbeuren gab es sieben Ja- und vier Nein-Stimmen. Agri-PV-Projekt kollidiert mit B 30-Planung Jonas Steur von der Projektentwicklung Agri- und Freiflächen-Photovoltaik der Firma Solmotion Project GmbH aus Ravensburg stellte die Planung vor. Die Anlage in Arisheim ist für eine Leistung von 12 Megawatt ausgelegt. Problematisch ist die B 30-Planung. Nach Angaben des Unternehmens könnte eine der diskutierten Trassenvarianten das vorgesehene Gelände der Agri-Photovoltaikanlage tangieren. Solange hierzu keine Entscheidung vorliegt, ruhen die weiteren Planungen. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist derzeit offen. Kritik am Standort Alexander Thoma (Seeden) zeigte sich entsetzt, dass zwischen einem Naturschutzgebiet mit landschaftsprägenden Wiesen und Feldern sowie dem Schorrenwald mit dem daneben befindlichen Wasserschutzgebiet eine solche Anlage gebaut werden soll. Peter Volkmann-Brehm (Arisheim) hob den Jakobsweg hervor. Alois und Ursula Burkhardt (Wolpertsheim) beklagten, dass mit den Nachbarn noch nicht gesprochen worden sei. Sie machten auf eine mögliche Blendwirkung der geplanten Anlage aufmerksam. Josef Bösch kritisierte den Standort in einem „1A-Gebiet“. Zustimmung und weiteres Vorgehen Ortschafts- und Gemeinderat Karl Schmidberger (SPD) befürwortete dagegen die Anlage, ebenso wie sein Gemeinderatskollege Jörg Kirn (Grüne). Wilhelm Heine (CDU) forderte dagegen eine gezielte Förderung von Biogasanlagen. Da das Vorhaben wegen der offenen B 30-Frage derzeit ruht, muss eine für diesen Herbst anberaumte Gemeinderatsentscheidung vermutlich abgesetzt werden. (ff) Q Aus der Region Brückenmonitoring wird installiert (Abbildung: KI generiert nach Prompt und Prüfung durch ff) (Bad Waldsee) - Der Ersatzneubau des Urbach-Viadukts an der B 30 bei Bad Waldsee nimmt konkrete Formen an. Während ursprünglich mit einem Baubeginn im Jahr 2026 gerechnet wurde, sollen erste vorbereitende Maßnahmen in diesem Jahr starten. Das berichtete im Juni die Schwäbische Zeitung. Wie eine Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Tübingen auf Anfrage mitgeteilt hat, sind die Vorbereitungen zur Erlangung des Baurechts weit fortgeschritten. Im Herbst soll das bestehende Urbach-Viadukt mit einem Monitoringsystem ausgestattet werden, um das Bauwerk zu überwachen. Die erhobenen Daten sind für die fortlaufende Zustandsbeurteilung des Bauwerks bis zu dessen Rückbau erforderlich. Weitere vorbereitende Arbeiten befinden sich in Abstimmung. Dazu zählt insbesondere die Verlegung der Gashochdruckleitungen im Bereich des künftigen Baufeldes. Diese Maßnahmen sollen 2026/27 umgesetzt werden. Unverändert bleibt das Ziel, den Ersatzneubau bis zum Jahr 2030 fertigzustellen. Parallel dazu werden die konkreten Planunterlagen erarbeitet, die für die europaweite Ausschreibung des Brückenneubaus erforderlich sind. Hintergrund des Neubaus sind Defizite des bestehenden Bauwerks. Das Urbach-Viadukt wurde im Jahr 1961 fertiggestellt. Zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung waren weder die Problematik der Spannungsrisskorrosion noch die heute deutlich höheren Verkehrslasten bekannt. Nach heutigen Erkenntnissen verfügt das Bauwerk nicht mehr über eine ausreichende Tragfähigkeit. Um die Verkehrssicherheit bis zum Ersatzneubau sicherzustellen, wird das Urbach-Viadukt engmaschig überwacht und jährlich überprüft. Die jüngste Untersuchung im Herbst 2025 ergab keine Verschlechterung des Zustands gegenüber dem Vorjahr. Seit einiger Zeit gelten auf dem Urbach-Viadukt verkehrliche Einschränkungen. So ist die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt, zudem gilt ein Abstandsgebot für Lastkraftwagen. Entsprechende Hinweisschilder auf der B 30 verweisen auf „Brückenschäden“ als Grund für die verkehrlichen Einschränkungen. (ff) Q Aus der Region Weitere Petition gegen Umleitung eingebracht (Hochdorf) - Die B 30-Initiative aus Hochdorf brachte im Mai 2026 eine weitere Petition im Landtag ein, die sich gegen eine Umleitung des Verkehrs beim geplanten Neubau von zwei Großbrücken richtet. Darin fordert sie, die bisherige Planung des Verkehrsministeriums zu stoppen und stattdessen einen Neubau der Brücken unter laufendem Verkehr zu prüfen. Die Initiatoren warnen vor erheblichen Auswirkungen einer mehrjährigen Vollsperrung auf Verkehr, Wirtschaft und Bevölkerung. Auf die erste Petition habe es keinen Bescheid gegeben. Nach Auffassung der Verfasser sind die vorgesehenen Umleitungsstrecken für das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht ausreichend leistungsfähig. Sie berufen sich auf Verkehrsuntersuchungen und eigene Analysen, wonach mehrere Kreuzungen und Verkehrsknoten bereits heute stark belastet seien. Besonders kritisch wird die Situation in Appendorf, Ingoldingen, Unteressendorf und Hochdorf gesehen. Dort drohten während der Hauptverkehrszeiten erhebliche Staus. Betroffen wären nicht nur Pendler und Fernverkehr, sondern auch der öffentliche Nahverkehr, Rettungsdienste, Unternehmen sowie die Anwohner entlang der Umleitungsstrecken. Die Petition verweist darauf, dass täglich zwischen 18.200 und 24.600 Fahrzeuge die B 30 im Bereich Hochdorf nutzten. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Verkehr auf den Ausweichstrecken könne dies zu einer Überlastung des regionalen Straßennetzes führen. Die Initiatoren argumentieren zudem, dass die vermeintlich günstigere Bauvariante langfristig deutlich höhere Kosten verursachen könnte. Neben längeren Fahrwegen und Zeitverlusten durch Staus verweisen sie auf mögliche wirtschaftliche Folgen für Gewerbebetriebe und Logistikunternehmen. Als Alternative schlagen sie einen Neubau der Brücken parallel zu den bestehenden Bauwerken vor. Dabei soll zunächst eine neue Fahrspur errichtet und anschließend der Verkehr darauf verlagert werden. Erst danach würden die alten Brücken abgebrochen und die zweite Fahrspur unter laufendem Verkehr gebaut. (ff) Q ________________________________________ Achstetten will weitere Temporeduzierung auf der B 30 (Achstetten) - Aus Lärmschutzgründen will die Gemeinde Achstetten ein Tempolimit von 70 km/h auf der L 265 zwischen Achstetten und Laupheim sowie von 80 km/h auf der bei Achstetten autobahnähnlich ausgebauten B 30. Neue Möglichkeiten dafür eröffnet der Lärmaktionsplan. Lärmaktionsplan zeigt deutliche Belastungen auf Im Juli 2026 debattierte der Gemeinderat über den Lärmaktionsplan. Zwei besonders belastete Bereiche wurden identifiziert: das Gebiet an der B 30 und der L 265 im Bereich Achstetten-Süd sowie im Nachtzeitraum der Bereich an der Bundesstraße im Teilort Stetten. Ganz besonders deutlich werde die Lärmbelastung im Bereich Achstetten, wo Landes- und Bundesstraße nebeneinander verlaufen. An nahezu allen Gebäuden in der ersten Baureihe werden die Grenzwerte überschritten. Tagsüber sind laut den Gutachtern 343 Einwohner betroffen, nachts 542. Der lärmmindernde Fahrbahnbelag entlang der B 30 reiche nicht aus. Entspannter ist die Situation im Bereich Stetten: Lediglich nachts sind hier Gebäude in der ersten Baureihe sowie einzelne Häuser in dahinterliegenden Baureihen von Überschreitungen betroffen. Tempo 80 und 100 auf der B 30 vorgeschlagen Die Expertin der beauftragten Rapp AG schlägt daher vor: Auf der B 30 im Bereich der Bebauung von Stetten soll das Tempo ganztägig von 120 auf 100 km/h reduziert werden. Auf dem Teilstück der Bundesstraße zwischen der südlichen Bebauung Achstetten und der Anschlussstelle Achstetten steht sogar eine ganztägige Reduzierung auf 80 km/h zur Debatte. Für die Landesstraße 265 sieht die Rapp AG vor, zwischen der südlichen Bebauung Achstetten und dem nördlichen Kreisverkehr ganztägig das Tempo von 100 auf 70 km/h zu reduzieren. Zur Vereinheitlichung der Geschwindigkeit ist zudem angedacht, im Bereich der B 30 nördlich von Achstetten und südlich von Stetten ebenfalls nur noch 100 km/h zu erlauben. Zudem soll eine Lärmschutzwand entlang der L 265 geprüft werden, ebenso wie ein lärmmindernder Fahrbahnbelag. Finaler Beschluss nach der Sommerpause Geschlossen gab der Gemeinderat seine Zustimmung, das Verfahren der Lärmaktionsplanung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen fortzusetzen. In einem nächsten Schritt wird die Öffentlichkeit beteiligt. (ff) Q Unfälle zweites Tertial 2026 Unfälle zweites Tertial 2026 Die „Initiative B30“ berichtet in zusammengefasster Form über die Straßenverkehrsunfälle an der Bundesstraße 30 im abgelaufenen Tertial – jeweils etwa von Redaktionsschluss zu Redaktionsschluss. Die Auflistung stellt den ersten bekannten Sachstand dar. Die abschließenden Jahresberichte berücksichtigen davon abweichend, neuere Kenntnisstände und werden zusätzlich mit der amtlichen Statistik abgestimmt. Dadurch ergeben sich zum Teil andere Sachverhalte, als zum ersten Berichtszeitpunkt. Hinweis zum Umfang und der Vollständigkeit der Aufstellung Die Aufstellung liefert ein erstes kompaktes Lagebild zu Straßenverkehrsunfällen auf der Bundesstraße 30. Sie zeigt die Zahl der Unfälle sowie die Anzahl der Verunglückten, Getöteten, Schwer- und Leichtverletzten und den Sachschaden. Bei der Gesamtzahl der Unfälle (mit und ohne Personenschaden) ist zu beachten, dass nur öffentlich bekannt gewordene Unfälle einbezogen sind. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre liegt die tatsächliche Unfallzahl etwa doppelt bis dreifach so hoch, vor allem weil über leichte Unfälle mit reinem Sachschaden kaum berichtet wird. Dabei nimmt die Vollständigkeit von Nord nach Süd ab. Straßenverkehrsunfälle auf der Bundesstraße 30 - 17.04.2026 bis 16.08.2026 Nr. Datum Ort Verunglückte Fahrzeuge Sachschaden Verletzte Tote leicht schwer Ulm - Biberach (Riß) (2-bahnig, 4-streifig) 1 18.04.2026 Donaustetten - Achstetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 21.04.2026 Baltringen 0 0 0 1 - € 3 23.04.2026 Erbach - Achstetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4 09.05.2026 Achstetten - Donaustetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 5 15.05.2026 Achstetten - Donaustetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 6 16.05.2026 Ulm 0 0 0 2 12.000 € 7 19.05.2026 Donaustetten - Achstetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 8 22.05.2026 Donaustetten - Wiblingen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 9 23.05.2026 Baustetten 1 0 0 1 10.500 € 10 28.05.2026 Biberach 1 0 0 2 200.000 € 11 22.06.2026 Achstetten - Donaustetten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 12 22.06.2026 Biberach-Nord - Laupheim-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 13 27.06.2026 Gögglingen 0 0 1 1 12.000 € 14 09.07.2026 Ulm 0 0 0 1 2.500 € 15 11.07.2026 Biberach-Nord - Biberach-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 16 11.07.2026 Donaustetten - Laupheim-Mitte k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 17 14.07.2026 Biberach 0 0 0 1 - € 18 15.07.2026 Biberach-Nord - Biberach-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 19 15.07.2026 Achstetten 0 0 0 1 13.000 € 20 20.07.2026 Biberach-Nord - Laupheim-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 21 22.07.2026 Donaustetten - Wiblingen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 22 25.07.2026 Gögglingen 1 1 0 2 15.000 € 23 25.07.2026 Gögglingen 1 0 0 2 20.000 € 24 30.07.2026 Neu-Ulm - Wiblingen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 25 13.08.2026 Wiblingen - Neu-Ulm k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ∑ 4 1 1 14 285.000 € Biberach (Riß) - nördl. Baindt (1-bahnig, 2/3-streifig) 26 19.04.2026 Appendorf - Hochdorf k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 27 29.04.2026 Baindt - Gaisbeuren k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 28 01.05.2026 Biberach-Nord - Appendorf k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 29 03.05.2026 Oberessendorf 0 1 0 2 35.000 € 30 05.05.2026 Weingarten - Enzisreute k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 31 10.06.2026 Gaisbeuren 0 0 0 1 300.000 € 32 15.06.2026 Unteressendorf - Hochdorf k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 33 30.06.2026 Gaisbeuren 1 0 0 2 5.000 € 34 22.07.2026 Oberessendorf 3 0 0 4 73.000 € Unfälle zweites Tertial 2026 Nr. Datum Ort Verunglückte Fahrzeuge Sachschaden Verletzte Tote leicht schwer 35 10.08.2026 Hochdorf - Appendorf k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ∑ 4 1 0 9 413.000 € nördl. Baindt - Oberzell (2-bahnig, 4-streifig) 36 26.04.2026 Enzisreute - Baindt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 37 28.04.2026 Ravensburg-Süd - Ravensburg-Nord k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 38 24.05.2026 Ravensburg-Süd - Ravensburg-Nord k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 39 31.05.2026 Ravensburg 1 1 0 2 50.000 € 40 05.06.2026 Ravensburg-Nord - Ravensburg-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 41 11.06.2026 Ravensburg-Nord - Ravensburg-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 42 18.06.2026 Ravensburg-Nord - Weingarten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 43 01.07.2026 Ravensburg-Nord - Ravensburg-Süd k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 44 01.07.2026 Weingarten - Ravensburg-Nord k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 45 19.07.2026 Ravensburg 0 0 0 1 25.000 € 46 20.07.2026 Baienfurt 1 0 0 2 30.000 € 47 30.07.2026 Baindt - Weingarten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 48 05.08.2026 Ravensburg-Nord - Weingarten k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ∑ 2 1 0 5 105.000 € Oberzell - Friedrichshafen (1-bahnig, 2-streifig) 49 05.05.2026 Friedrichshafen 0 0 0 2 6.500 € 50 12.05.2026 Reute 0 0 0 2 5.000 € 51 18.05.2026 Lochbrücke 1 0 0 2 35.000 € 52 13.06.2026 Reute k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 53 13.06.2026 Lochbrücke 1 1 0 1 15.000 € 54 18.06.2026 Meckenbeuren k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 55 27.06.2026 Friedrichshafen - Flughafen Friedrichshafen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 56 29.06.2026 Senglingen 0 0 1 2 20.000 € 57 03.07.2026 Lochbrücke 1 0 0 3 16.400 € 58 06.07.2026 Friedrichshafen 0 0 0 2 15.000 € 59 06.07.2026 Buch 0 0 0 2 10.000 € 60 10.07.2026 Meckenbeuren 1 0 0 2 200 € 61 15.07.2026 Reute 0 0 0 2 1.000 € 62 22.07.2026 Lochbrücke 1 0 0 2 18.000 € 63 08.08.2026 Meckenbeuren 0 0 0 3 16.000 € ∑ 5 1 1 25 158.100 € B 30 alt OD Ravensburg - Mariatal - Torkenweiler - Sickenried - Oberhofen - Untereschach 64 29.05.2026 Ravensburg 1 0 0 1 500 € ∑ 1 0 0 1 500 € Insgesamt 16 4 2 54 961.600 € Unfälle zweites Tertial 2026 Hinweis zur Auswahl der Unfallberichte Die Auswahl der Unfallberichte richtet sich nach festgelegten Kriterien und einer abgestuften Priorisierung. Vorrang erhalten Unfälle mit Todesfolge, gefolgt von solchen mit Schwerverletzten. Unfälle mit ausschließlich leichtem Personenschaden werden nur berücksichtigt, sofern der verfügbare Platz dies zulässt. Innerhalb dieser Kategorie werden Berichte mit einer höheren Zahl Leichtverletzter bevorzugt. Gleichrangig mit Unfällen mit leichtem Personenschaden werden Unfälle mit erheblichem Sachschaden in die Auswahl einbezogen. Dabei gilt: Kommt es innerhalb eines Tertials zu zahlreichen Unfällen mit jeweils nur einer leichtverletzten Person und reicht der Platz nicht für alle entsprechenden Berichte aus, so wird Unfällen mit höherem Sachschaden der Vorrang gegeben. Außerdem können Berichte über Unfälle mit besonders hohem Sachschaden vorrangig aufgenommen werden. Es wird darauf geachtet, dass der Gesamtumfang der Berichte in der Regel zwei bis drei Seiten nicht überschreitet. 03.05.2026 Motorradfahrer schwer verletzt (Oberessendorf) - Am Sonntag ereignete sich auf der B 30 bei Eberhardzell-Oberessendorf ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Motorradfahrer wurde über die Motorhaube eines SUV geschleudert und schwer verletzt. Um 15.30 Uhr war ein 46-jähriger mit seinem BMW Motorrad in Richtung Biberach unterwegs. Auf Höhe von Oberessendorf kam es zu dem folgenschweren Unfall. Ein 73-jähriger fuhr mit seinem BMW SUV von der Ortsmitte von der Winterstetter Straße nach links auf die B 30 ein, um weiter in Richtung Ravensburg zu fahren. Dabei übersah er den von links kommenden und vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer, der in der Folge mit Wucht in die Fahrertür des Autos fuhr. In der weiteren Folge wurde der 46-jährige über die Motorhaube des SUV geschleudert und kam auf der Straße zum Liegen. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich der Motorradfahrer schwer. Er kam mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus. Der mutmaßliche Unfallverursacher und seine 85-jährige Beifahrerin blieben unverletzt. Den Sachschaden an dem Auto schätzt die Polizei auf rund 25.000 Euro, den am Motorrad auf ca. 10.000 Euro. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Sie mussten abgeschleppt werden. 18.05.2026 Zusammenstoß im Gegenverkehr (Lochbrücke) - Ein Leichtverletzter und Sachschaden von rund 35.000 Euro ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagmorgen gegen 8.30 Uhr auf der B 30 bei Meckenbeuren-Lochbrücke. Ein 32-jähriger Honda-Fahrer war auf der Seestraße in Richtung Friedrichshafen unterwegs, als er auf Höhe der Lindenstraße die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit dem Hyundai eines ordnungsgemäß entgegenkommenden 46-jährigen zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls erlitt der 46-jährige leichte Verletzungen. Ein Rettungsdienst brachte ihn in eine Klinik. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. 28.05.2026 Reifenplatzer an Lkw führte zu Unfall (Biberach) - Am Donnerstag musste die B 30 bei Biberach in Fahrtrichtung Ulm nach einem Unfall für mehrere Stunden gesperrt werden. Die Ursache war ein Reifenplatzer an einem Lkw, der dadurch gegen einen Skoda stieß. Der Unfall ereignete sich gegen 14 Uhr. Ein 53-jähriger war mit seinem Scania Sattelzug auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs. Kurz nach der Auffahrt Biberach-Süd/Jordanei platzte an der Zugmaschine ein Reifen. Der Laster geriet dabei ins Schlingern und stieß seitlich mit einem links fahrenden Skoda einer 37-jährigen zusammen. Der Skoda wurde nach links gegen die Mittelschutzplanken gedrückt und streifte mehrere Meter an den Planken entlang. Die Autofahrerin hatte Glück und zog sich nur leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte sie und auch den Lkw-Fahrer in eine Klinik. Der 53-jährige blieb unverletzt. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei Biberach und Bergung der Fahrzeuge musste die B 30 in Richtung Ulm bis 18.30 Uhr gesperrt bleiben. Ein Abschleppdienst barg den nicht mehr fahrbereiten Skoda und die Zugmaschine. Der Auflieger konnte mit einer Ersatzzugmaschine die Fahrt fortsetzen. Die Höhe des Sachschadens beträgt etwa 200.000 Euro, wobei der Schaden am Sattelzug auf mindestens 180.000 Euro geschätzt wird. 31.05.2026 Zwei Personen nach Kollision bei Überholvorgang verletzt (Ravensburg) - Am Sonntag gegen 18.08 Uhr kam es auf der B 30 auf Höhe der Auffahrt Ravensburg-Nord nach einem Überholvorgang zu einer Kollision zwischen zwei Pkw, wobei sich zwei Personen verletzten. Der 49-jährige Lenker eines BMW 540D befuhr die Bundesstraße in nördliche Richtung, als er einen in dieselbe Fahrtrichtung fahrenden Renault Kangoo, besetzt mit zwei Personen, überholen wollte. Beim Überholvorgang kam es zum Kontakt zwischen den beiden Fahrzeugen, welche hierdurch im weiteren Verlauf ins Schleudern gerieten. Während der BMW mit der linken Leitplanke kollidierte, wurde der Renault nach rechts abgewiesen und stieß dort ebenfalls gegen eine Leitplanke. Während die Insassen… Unfälle zweites Tertial 2026 …des BMW unverletzt blieben, verletzte sich der 30-jährige Lenker des Renault leicht und dessen 29-jähriger Beifahrer schwer. Der 29-jährige Beifahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden von ca. 50.000 Euro. Die B 30 war während der Unfallaufnahme bis ca. 21.30 Uhr gesperrt. 13.06.2026 53-jähriger prallt gegen Baum (Lochbrücke) - Zwei Verletzte und rund 15.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Samstagmorgen gegen 8 Uhr auf der B 30 bei Meckenbeuren-Lochbrücke ereignet hat. Ein 53-jähriger Mercedes-Fahrer war in Richtung Friedrichshafen unterwegs, als er auf Höhe von Lochbrücke aus noch ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn abkam, eine Böschung hinunterfuhr und gegen einen Baum prallte. Der 53-jährige Fahrer erlitt schwere Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht werden. Sein Beifahrer erlitt leichte Verletzungen. 27.06.2026 Autofahrer stirbt bei Verkehrsunfall (Gögglingen) - Ein 61-jähriger Autofahrer ist am Samstagnachmittag bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 30 bei Ulm-Gögglingen ums Leben gekommen. Der Mann war gegen 16.30 Uhr mit seinem Kleinwagen in Fahrtrichtung Ulm unterwegs, als er mit seinem Nissan Kleinwagen nach der Anschlussstelle Ulm-Donaustetten, auf Höhe eines Parkplatzes, nach rechts von der Straße abkam. Nach Angaben der Polizei prallte das Fahrzeug zunächst gegen ein Verkehrszeichen und fuhr anschließend eine Böschung hinunter. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Kleinwagen über einen Wildschutzzaun geschleudert, überschlug sich mehrfach und kam schließlich halb auf einem Geh- und Radweg sowie halb in einem angrenzenden Feld zum Stehen. Der 61-jährige erlitt bei dem Unfall tödliche Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Totalschaden. Die B 30 war in Fahrtrichtung Ulm zunächst vollständig gesperrt und anschließend halbseitig befahrbar. Nach rund zwei Stunden konnte die Straße wieder vollständig für den Verkehr freigegeben werden. Die Ursache, weshalb der Mann von der Fahrbahn abkam, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Der Sachschaden wird auf rund 10.000 Euro geschätzt. An den Verkehrseinrichtungen ist ein Schaden von rund 2.000 Euro entstanden. Die Feuerwehr war mit 20 Einsatzkräften und fünf Fahrzeugen vor Ort. Auch ein Hubschrauber befand sich auf dem Weg zum Unglücksort. 29.06.2026 54-jähriger in Auto verbrannt (Senglingen) - Bei einem schweren Verkehrsunfall ist am Montagnachmittag auf der B 30 bei Meckenbeuren-Senglingen ein 54-jähriger ums Leben gekommen. Der Ford-Fahrer war gegen 14.30 Uhr von Ravensburg in Richtung Meckenbeuren unterwegs, als er auf Höhe von Senglingen auf die Gegenfahrspur geriet und dort frontal mit dem Lkw einer 60-jährigen kollidierte. Der Ford wurde durch den Zusammenstoß in den Grünstreifen abgewiesen und fing sofort Feuer. Für den 54-jährigen, der in dem Fahrzeug eingeklemmt war, kam jede Hilfe zu spät. Der Wagen brannte komplett aus und wurde von der Freiwilligen Feuerwehr gelöscht. Die 60-jährige Lkw-Fahrerin wurde zur weiteren Untersuchung vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. Die psychosoziale Notfallversorgung des Rettungsdienstes kümmerte sich vor Ort um die 60-jährige und um Unfallzeugen. Der Sachschaden wird insgesamt auf mehrere 10.000 Euro beziffert. Zur Klärung der Unfallursache kam ein Gutachter vor Ort. Die Bundesstraße war während der Unfallaufnahme zwischen dem Abzweig Schwarzenbach und der Kreuzung bei Untereschach mehrere Stunden gesperrt. 20.07.2026 Verkehrsunfall mit Schilderwagen (Baienfurt) - Am Montag kam es auf der B 30 zwischen Weingarten und Baindt zu einer Kollision mit einem Schilderwagen. Nach Angaben der Polizei war gegen 9.00 Uhr eine 60-jährige BMW-Fahrerin von der Fahrbahn abgekommen, überfuhr zunächst ein Stationierungszeichen, fuhr mehrere hundert Meter neben der Fahrbahn, wurde von einer Schutzplanke auf den Seitenstreifen abgewiesen und prallte in einer Wanderbaustelle auf ein Absicherungsfahrzeug der Straßenmeisterei. Sowohl der BMW als auch das Absicherungsfahrzeug nebst Anhänger wurden stark beschädigt. Das Verursacherfahrzeug und der Anhänger mussten von einem Abschleppunternehmen geborgen werden. Ein Rettungswagen brachte die Frau mit leichten Verletzungen in eine Klinik. Der 25-jährige Mitarbeiter der Straßenmeisterei, der sich zum Zeitpunkt auf dem Fahrersitz des abgestellten Sprinters befand, kam mit dem Schrecken davon. Am BMW und an dem Anhänger… Unfälle zweites Tertial 2026 …entstand wirtschaftlicher Totalschaden von insgesamt 26.000 Euro, am Sprinter wird der Sachschaden auf rund 4.000 Euro beziffert. 22.07.2026 Trotz Gegenverkehrs überholt (Ramstal) - Ein schwerer Verkehrsunfall mit vier Fahrzeugen hat sich am Mittwoch auf der B 30 bei Oberessendorf-Ramstal ereignet - unweit von der Stelle, an der im Februar ein Autofahrer zu Tode kam. Gegen 17.15 Uhr befuhr ein 32-jähriger mit seinem Hyundai die B 30 von Bad Waldsee in Richtung Biberach. Auf Höhe eines Aussiedlerhofs bei Ramstal überholte er einen 45-jährigen mit einem Skoda. Dabei kam ihm ein 52-jähriger mit einem Sprinter entgegen. Der Hyundai und der Sprinter stießen im Begegnungsverkehr seitlich zusammen. Durch die Kollision schleuderte der Hyundai zurück und prallte gegen den Skoda. Alle drei Fahrzeuge kamen von der Straße ab und landeten in der Wiese. Ein nachfolgender 46-jähriger Autofahrer, der in Richtung Biberach unterwegs war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr mit seinem BMW Mini in das Trümmerfeld. Durch den Unfall erlitt der Hyundai-Fahrer leichte Verletzungen. Auch der 52-jährige Sprinter-Fahrer sowie sein 45-jähriger Beifahrer wurden leicht verletzt. Alle drei kamen in eine Klinik. Der Skoda-Fahrer kam zunächst vorsorglich in eine Klinik. Er hatte Glück und blieb ebenso wie der 46-jährige Mini-Fahrer unverletzt. Der Abschleppdienst barg die beiden total beschädigten Fahrzeuge. Der Schaden am Hyundai wird auf 35.000 Euro, der am Sprinter auf 30.000 Euro geschätzt. Am Skoda entstand ein Schaden von rund 5.000 Euro, der am BMW Mini wird auf rund 3.000 Euro geschätzt. Diese beiden Autos blieben fahrbereit. Laut Zeugen soll der Hyundai-Fahrer bereits vor dem Unfall durch seine riskante Fahrweise aufgefallen sein. Aufgrund des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Zur Dauer der Unfallaufnahme musste die B 30 bis etwa 20.30 Uhr komplett gesperrt werden. Die Feuerwehren aus Eberhardzell, Oberessendorf und Biberach waren mit insgesamt rund 45 Personen vor Ort im Einsatz. 25.07.2026 Viele Anzeigen nach zwei Verkehrsunfällen (Gögglingen) - Am Samstagnachmittag gegen 16.00 Uhr kam es auf der B 30 zwischen Ulm-Donaustetten und Ulm-Wiblingen in Fahrtrichtung Ulm zu einem Verkehrsunfall bei dem zwei Personen verletzt wurden und ein erheblicher Sachschaden entstand. Dort befuhren zwei Pkw-Fahrer, ein 42-jähriger und ein 28-jähriger Mann, die Bundesstraße in Richtung Ulm. Der 42-jährige Fahrer, der auf dem linken Fahrstreifen unterwegs war, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, beschleunigte unkontrolliert und kollidierte nach einem Abkommen von der Fahrbahn mit der Leitplanke sowie anschließend mit dem Pkw des 28-jährigen Fahrers. Der 28-jährige Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Der 42-jährige Fahrer wurde schwer verletzt und anschließend ins Klinikum gebracht. Der Unfall führte zu einem Sachschaden von circa 15.000 Euro. Ein weiterer Unfall ereignete sich fast zeitgleich auf der Gegenfahrbahn, als ein 20-jähriger aufgrund einer abrupten Bremsung eines vorausfahrenden Pkw in dessen Heck fuhr und anschließend in die Leitplanke prallte. Der Fahrer des ersten Pkw erlitt eine leichte Schürfwunde am rechten Bein, während der Fahrer des zweiten Pkw unverletzt blieb. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Es entstand ein Sachschaden von circa 20.000 Euro. In Folge der Unfälle fielen etliche Fahrzeuglenker durch gravierendes Fehlverhalten bei der Bildung einer Rettungsgasse und auch danach auf. In den kommenden Wochen können die betreffenden Fahrer mit Bußgeldbescheiden rechnen. Zur Dauer der Unfallaufnahme musste die B 30 für circa eine Stunde komplett gesperrt werden. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst waren mit einem Rettungshubschrauber und ausreichend Personal und Fahrzeugen vor Ort. (ots/ff) Q ________________________________________ Impressum Herausgeber „Initiative B 30“ Franz Fischer Alter Bühlweg 8 88339 Bad Waldsee Deutschland info@b30neu.de www.b30neu.de Redaktionsleitung Franz Fischer, presserechtlich verantwortlich. Redaktion Franz Fischer Redaktionsschluss Jeweils 14 Tage vor Erscheinen. Letzte Änderung an dieser Ausgabe: 27.08.2026 01:59 Anzeigenannahme Franz Fischer Tel. +49 (0) (15 15) 7 76 23 02 info@b30neu.de Datenschutz www.b30neu.de/datenschutz Druck „B30 Insider“ wird bei wichtigen Themen von großem Interesse und wirtschaftlicher Vertretbarkeit oder per Sponsoring gedruckt. Die Auflage richtet sich nach dem Bedarf und beträgt in der Regel 500 bis 1000 Exemplare. Erscheinen „B30 Insider“ erscheint dreimal jährlich. Quellen Lesen Sie B 30 Insider online: www.b30neu.de/insider
Letzte Aktualisierung: 27. Aug. 2026
Seite erstellt am: 27. Aug. 2026
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