1. Meinung: "Am 09.11.2011 hat die Stadt Bad Waldsee die Westtrasse zwischen Gaisbeuren und Reute als einzige realisierbare Trasse genannt und auch nur diese würde für den vordringlichen Bedarf vorgeschlagen."
Klarstellung
Der "Beratende Ausschuss B 30" der Stadt Bad Waldsee hat in seiner Sitzung am 09.11.2011 über mögliche Vorzugstrassen für die Anmeldung in den Bundesverkehrswegeplan 2015 diskutiert. Es wurde über die Varianten: Westumgehung, Ostumgehung und Tunnellösung diskutiert. Ausschussmitglied Matthias Haag sagte, dass die notwendigen Daten und Fakten fehlen und der Ausschuss sich zurzeit auf keine Variante festlegen könne. Er stellte die Frage, wie man an die Daten komme, um eine Entscheidung treffen zu können. Bürgermeister Roland Weinschenk erläuterte, dass der Bund zurzeit neue Bewertungskriterien entwickle. Erst wenn diese vorliegen kann eine Aussage darüber getroffen werden, welche Variante die besten Chancen für eine Aufstufung der B 30 in den "Vordringlichen Bedarf" habe. Sobald diese Kriterien vorliegen werde das Regierungspräsidium Tübingen die erfolgversprechendste Variante vorschlagen. Bisher sei lediglich bekannt, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine große Rolle spielen werde. Hohe Kosten führen zu einem niedrigen Nutzen-Kosten-Verhältnis. Der Bau eines Tunnels verursacht die höchsten Kosten.
Update 24.02.2015
Inzwischen wurde die Westtrasse als Bewertungstrasse für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Diese Anmeldetrasse wurde vom Regierungspräsidium Tübingen anhand von im Regierungsbezirk Tübingen einheitlichen Kriterien ermittelt, um für den Bundesverkehrswegeplan 2015 eine möglichst gute Einstufung zu erreichen. Dazu ist u.a. ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis notwendig. Ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis wird nur erreicht, wenn möglichst wenige Bauwerke für die Realisierung eines Projekts notwendig sind. Bauwerke erhöhen die Kosten erheblich. Deshalb wurden die Tunnel-Variante (Tunnel notwendig) und Ost-Umfahrung (mehrere Großbrücken notwendig) nicht angemeldet. Die Anmeldetrasse wird nur für die Projektbewertung durch den Bund benötigt. Die zu bauende Trasse ergibt sich erst aus der konkreten Projektplanung, nach dem ein Projekt in den Bundesverkehrswegeplan mit Planungsrecht aufgenommen wurde.
Update 05.05.2023
Im Jahr 2016 wurde der „Bundesverkehrswegeplan 2015“ in „Bundesverkehrswegeplan 2030“ umbenannt. Es erfolgte eine Einstufung des Projekts „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.Die konkrete Projektplanung begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.
Fragen
Fragen beantwortet das Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Regierungspräsidium Tübingen, B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de