19. Meinung: "Die Lebensqualität in Gaisbeuren und Reute verschlechtert sich dramatisch durch Tempo 120 und 4-spurigen Ausbau. Die Lärm- und Abgasbelastung wird sich mehr als verdoppeln."

Klarstellung

  1. Lärmbelastung
    Das Bundesimmissionsschutzgesetz, sieht beim Neu- und Ausbau von Straßen für Wohngebiete beim Verkehrslärm eine Obergrenze von 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) nachts vor. Diese maximale Belastung darf nur am äußersten Gebäude erreicht werden. Mit zunehmender Entfernung nimmt Verkehrslärm ab.
     
    Zurzeit beträgt die Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt Gaisbeuren über 70 dB(A) tagsüber und über 65 dB(A) nachts.
     
    Die Lärmskala ist nach dem 10er-Logarithmus aufgebaut. Ein Lärmpegel von 70 dB(A) ist etwa 12-mal so laut, wie ein Pegel von 59 dB(A). Eine Verdoppelung des Straßenverkehrslärms auf ca. 140 dB(A) als Mittelwert (nach RLS-90) ist physikalisch nicht möglich. Ebenfalls ist eine Verdoppelung der bereits vorherrschenden und wahrgenommenen Lautstärke unwahrscheinlich. Dies würde einen Pegel um 85 dB(A) und eine Verdoppelung der heutigen Verkehrsbelastung voraussetzen. Die lautesten bekannten Werte, direkt am Fahrbahnrand von 2-bahnigen Straßen, betragen aber "nur" um die 80 dB(A) und dies bei Verkehrsmengen um die 140.000 Kfz/24h. Mit so hohen Verkehrsbelastung ist auf der B 30 nicht zu rechnen.

     
  2. Abgasbelastung
    Verbrennungsmotoren sind so konstruiert, dass der Verbrauch und Schadstoffausstoß bei Staugeschwindigkeit und stockendem Verkehr sehr hoch ist. Hier arbeiten Verbrennungsmotoren besonders ineffizient und umweltschädlich. Ab ca. 30 bis 50 km/h sinkt der Verbrauch auf ein Minimum und steigt mit zunehmender Geschwindigkeit wieder an. Erst bei sehr hohen Geschwindigkeiten wird wieder der Verbrauch, wie bei Staugeschwindigkeit erreicht. Sowohl Pkw, als auch Lkw verfügen über Abgaspartikelfilter. Die in diesem Zusammenhang geltenden Europäischen-Normen werden ständig weiterentwickelt und verschärft. Zudem hat der Bund ein Programm zur Förderung zukünftiger innovativer und umweltschonender Antriebe, darunter Elektromobilität, aufgelegt. In der Zukunft ist mit sparsameren Motoren zu rechnen.

     
  3. Geschwindigkeit
    Schwere Lkw dürfen in Deutschland keine 120 km/h schnell fahren und können dies meist auch nicht. Für schwere Lkw gilt laut Straßenverkehrsordnung ein Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen und 60 km/h auf Bundesstraßen. Darüber hinaus verfügen viele Lkw über eine Abriegelung bei der Geschwindigkeit. Bei der Überschreitung einer gewissen Höchstgeschwindigkeit - oft 85-90 km/h - werden Lkw automatisch abgebremst.

 

Nachweis
Fragen beantwortet:
- die LUBW: (07 21) 56 00 - 0,
- das Bundesumweltministerium: (0 30) 228 99 - 305 -0


 

Letzte Aktualisierung: 07. Mai 2023
Seite erstellt am: 31. Mai 2012



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