20. Meinung: "Die Riedlandschaft wird zerstört."
Klarstellung
Die B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren befindet sich im Bundesverkehrswegeplan 2003 im "Weiteren Bedarf". Projekte im "Weiteren Bedarf" dürfen nicht geplant und nicht gebaut werden. Die Ortsumgehungen von Enzisreute und Gaisbeuren sind zurzeit ohne Planung. Erst mit einer Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf" wird Planungsrecht erlangt. Dann folgt im ersten Schritt der Planung, der sogenannten Vorplanung, eine Trassenuntersuchung. Erst danach steht fest, welche Trasse infrage kommt. Es kann also zurzeit weder eine Aussage darüber getroffen werden welche Trasse gebaut wird, noch ob und in welchem Umfang Ried betroffen ist.
Update 07.05.2023
Im Jahr 2016 wurde der „Bundesverkehrswegeplan 2015“ in „Bundesverkehrswegeplan 2030“ umbenannt. Es erfolgte eine Einstufung des Projekts „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.Die konkrete Projektplanung begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht bereits fest, dass der Schutz von Mooren in der politischen Diskussion, bei Nichtregierungsorganisationen und in der Bevölkerung als immer wichtiger angesehen wird, um das Klima zu schützen. Eventuell betroffene Gebiete sind daher in der Planung besonders zu berücksichtigen.
Fragen
Fragen beantwortet das Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Regierungspräsidium Tübingen, B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de