6. Meinung: "Bei einer Westumgehung zwischen Gaisbeuren und Reute wird die Bank und Ortschaftsverwaltung verlegt und die Erreichbarkeit wird umständlicher."
Klarstellung
Bei allem Respekt: Diese Vorwürfe sind absurd. Der Bau einer Ortsumgehung ist im Allgemeinen kein Grund eine Bank oder eine Ortschaftsverwaltung zu verlegen. Eine Bank ist im Grunde nichts anderes als ein Unternehmen und hat kein Interesse daran Kunden zu verlieren, in dem es seinen Standort dorthin verlegt, wo es schlechter erreichbar ist.
Die Ortschaftsräte von Gaisbeuren und Reute beschlossen im Jahr 2011 eine Fusion der Orte Reute und Gaisbeuren, um Verwaltungskosten einzusparen. Die neu gegründete Verwaltungseinheit trägt den Namen „Reute-Gaisbeuren“. In diesem Prozess wurde die Ortschaftsverwaltung in Reute geschlossen und in die bisherige Ortschaftsverwaltung in Gaisbeuren integriert. Der Verwaltungssitz von „Reute-Gaisbeuren“ ist seit dem in Gaisbeuren. Das Gebäude in Gaisbeuren ist barrierefrei, moderner und größer. Zudem bietet das im selben Gebäude untergebrachte Dorfgemeinschaftshaus Tagungsmöglichkeiten. Mit der B 30 und einer Ortsumgehung hat dies nichts zu tun.
Die Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren eröffnete im Jahr 2018 einen Neubau an der Gaisbeurer Straße in Reute - direkt neben dem 2017 neu eröffneten Nettomarkt. „Der Standort hat sich angeboten. Jetzt haben wir hier ein richtiges kleines Dienstleistungszentrum“, so Bankvorstand Lothar Hanser, damals bei der Eröffnung. Der Neubau ist laut Hanser als Antwort auf aktuelle Herausforderungen im Bankgeschäft zu verstehen. Das neue Gebäude ist barrierefrei. Im gleichem Zuge wurden die bisherigen Filialen in den Ortsmitten von Gaisbeuren und Reute geschlossen. Mit der B 30 und einer Ortsumgehung hat dies nichts zu tun.