23. Meinung: "Die Tunnellösung hat das höchste Nutzen-Kosten-Verhältnis."
Klarstellung
Die B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren befindet sich im Bundesverkehrswegeplan 2003 im "Weiteren Bedarf". Projekte im "Weiteren Bedarf" dürfen nicht geplant und nicht gebaut werden. Die Ortsumgehungen von Enzisreute und Gaisbeuren sind ohne Planung. Erst mit einer Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf" wird Planungsrecht erlangt. Dann folgt im ersten Schritt der Planung, der sogenannten Vorplanung, eine Trassenuntersuchung. Hierbei werden unter anderem erste geologische Gutachten eingeholt und Kosten berechnet. Es kann also zurzeit weder eine Aussage darüber getroffen werden welche Trasse gebaut wird, noch wie viel diese konkret kosten wird.
Im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegepläne liegen in der Regel zu zahlreichen Projekten - auch zur B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren - keine Gutachten und auch keine erste Planungen vor. Aus diesem Grund erfolgt hierbei bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses lediglich eine Abschätzung der Baukosten.
Das höchste Nutzen-Kosten-Verhältnis kann nicht mit der Tunnellösung erreicht werden. Der Bau von einem Kilometer Tunnel kostet mit Stand 2009 im Durchschnitt rund 42 Millionen Euro. Eine Überdeckelung mit einer Lärmschutzdecke kostet zwischen 36 und 38 Millionen Euro pro Kilometer. Talbrücken kosten um die 25 bis 35 Millionen Euro pro Kilometer und der Ausbau über freies Feld kostet zwischen 5 bis 10 Millionen Euro pro Kilometer.
Die Tunnellösung ist also die teuerste Lösung. Je höher die Kosten steigen, desto niedriger fällt das Nutzen-Kosten-Verhältnis aus. Deshalb wird mit der Tunnellösung das niedrigste Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht.
Ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis wird nur für die Anmeldung in den Bundesverkehrswegeplan benötigt, um die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen und eine möglichst gute Einstufung zu erreichen. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 wird es voraussichtlich nur noch im Einzelfall Aufstufungen in den "Vordringlichen Bedarf" geben.
Update 07.05.2023
Im Jahr 2016 wurde der „Bundesverkehrswegeplan 2015“ in „Bundesverkehrswegeplan 2030“ umbenannt.
Tatsächlich wurden beim Bundesverkehrswegeplan 2030 etwa die Hälfte der Projekte zurückgewiesen. Es kam auch zu Rückstufungen aus dem „Vordringlichen Bedarf“ in den „Weiteren Bedarf“. Teilweise wurden Projekte ganz aufgegeben. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 enthält gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 2003 nur noch etwa halb so viele Projekte.
Die Taktik mit einem hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis erwies sich als richtig. Bei der Debatte zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Verkehrsausschuss des Bundestages im Jahr 2016 wurden die Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute nicht kritisiert. Jedoch fand sich Anstoß an der Ausbauplanung der B 30 von Biberach/Jordanbad bis Hochdorf. Hier war das Nutzen-Kosten-Verhältnis recht niedrig.
Es erfolgte im Jahr 2016 eine Einstufung des Projekts „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.
Die konkrete Projektplanung begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.
Fragen
Fragen beantwortet das Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Regierungspräsidium Tübingen, B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de