42. Meinung: "Mit dem Bau der B 30 steigt die Hochwassergefahr."
Klarstellung
Die B 30 zwischen Baindt und Biberach/Riß führt durch das oberschwäbische Hügelland, wo es aufgrund der geographischen Lage keine großen Flüsse gibt. Sofern Bäche betroffen sind, sind für Überschwemmungsgebiete entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben.
Update 25.02.2015
Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete), als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der betroffenen Flächen ein. In Überschwemmungsgebieten darf nur in Ausnahmefällen gebaut werden. Dabei sind Maßnahmen zu treffen um die Funktion als Überschwemmungsfläche zu erhalten. Das Regierungspräsidium Tübingen veröffentlichte am 11.02.2015 Informationen zum Thema "Bauen in Überschwemmungsgebieten".
Update 08.05.2023
Bedingt durch den fortschreitenden Klimawandel kommt es mittlerweile immer häufiger zu Starkregenereignissen. In diesem Zusammenhang sind Überschwemmungen mittlerweile überall möglich. Sowohl der Bund, als auch die Bundesländer, erarbeiten Klimaanpassungsmaßnahmen von Infrastruktur. Diese werden zukünftig in Planungen berücksichtigt.Eine technische Lösung für Bauten in Überschwemmungsgebieten stellt etwa die B 30 neu von Ravensburg-Süd bis Ravensburg-Eschach dar. Südlich des Anschlusses Ravensburg-Süd besteht eine Überschwemmungsfläche, die von der neuen Bundesstraße durchschnitten wird. In der Folge wurde ein Hochwasserdurchlass errichtet. Dadurch kann dort im Überflutungsfall, Hochwasser abfließen, ohne dieses aufzustauen und zu noch größeren Überflutungen zu führen.