7. Meinung: "Das Regierungspräsidium Tübingen hat uns die Kriterien genannten, die zur Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf notwendig sind."
Klarstellung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat der "Initiative B 30 West Nein" im Jahr 2011 nicht die Kriterien genannt, die zur Aufnahme in den "Vordringlichen Bedarf" notwendig sind. Diese lagen erst im April 2014 vor.
Der Familie L. hat das Regierungspräsidium Tübingen vielmehr auf ihr Schreiben im November 2011 geantwortet, dass der vierstreifige Ausbau der B 30 südlich von Bad Waldsee mit den Umgehungen von Gaisbeuren und Enzisreute im derzeitigen Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen nur nachrangig als "Weiterer Bedarf" ausgewiesen sei und dass für die Maßnahmen dieser Kategorie das Land als Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen keinen Planungsauftrag hat. Es sei jedoch das Bestreben der Raumschaft, dass diese Maßnahme bei der für 2015 vorgesehenen Fortschreibung des Bedarfsplans in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" aufgestuft werde. Im Rahmen dieser Fortschreibung würde dann eine Bewertung der angemeldeten Maßnahmen nach verschiedenen Kriterien erfolgen, wobei das wirtschaftliche Nutzen-Kosten-Verhältnis bei der Einstufung eine wichtige Rolle spiele. Die dem Bund vom Land hierfür angemeldete Trasse diene lediglich als Grundlage für die Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs und sei keine endgültige Festlegung. Die eigentliche Variantenentscheidung würde erst im Rahmen des nach der Einstufung der Maßnahme in den "Vordringlichen Bedarf" durchzuführenden Planungsprozess getroffen. Die Variantenentscheidung erfolge nach Abwägung der technischen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Kriterien der verschiedenen Varianten und müsse den rechtlichen Anforderungen genügen, um auch im späteren Planfeststellungsverfahren einer rechtlichen Überprüfung standhalten zu können.
Die am 29.11.2011 von der "Initiative B 30 West Nein" öffentlich vorgestellten Kriterien für eine Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf" sind frei erfunden.
Update 07.05.2023
Im Jahr 2016 wurde das Projekt „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.Die konkrete Projektplanung begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.
Fragen
Fragen beantwortet das Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Regierungspräsidium Tübingen, B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de