18. Meinung: "Die Fahrbahn wird 100 Meter breit."
Klarstellung
In Deutschland gibt es Richtlinien, die Fahrbahnbreiten festlegen. Diese werden vom Bund als verbindliche Vorschrift eingeführt. Nur im begründeten Ausnahmefall darf davon abgewichen werden. Nach der Neugliederung der entsprechenden Richtlinien und Regelwerke wurden die RAS-Q (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitt) in die neuen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Landstraßen (RAL) und Stadtstraßen (RASt) integriert.
Bei 4-streifigen Straßen beträgt die Gesamtbreite des Straßenkörpers (nicht der Fahrbahn) je nach sogenanntem Regelquerschnitt zwischen 21 Meter (RQ21) und 31 Metern (RQ31). Darin sind bereits unbebaute Seiten- und Mittelstreifen eingerechnet.
Wie irrsinnig die Meinung ist, dass die Fahrbahn 100 Meter bereit wird, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel. In der Regel ist ein Fahrstreifen in Deutschland maximal 3,75 Meter breit. Dies ergäbe bei einer 100 Meter breiten Fahrbahn 26 Fahrstreifen. Also 13 Fahrstreifen je Fahrrichtung.
Nachweis
Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen