31. Meinung: "Es ist kein Lärmschutz und keine Deckelung vorgesehen."
Klarstellung
Die B 30 bei Enzisreute und Gaisbeuren befand sich im Bundesverkehrswegeplan 2003 im "Weiteren Bedarf". Projekte im "Weiteren Bedarf" durften nicht geplant und nicht gebaut werden. Die Ortsumgehungen von Enzisreute und Gaisbeuren sind zurzeit ohne Planung. Erst mit einer Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf" wurde Planungsrecht erlangt. Dann wird geprüft, welche Trasse geeignet ist. Abhängig davon wird ermittelt, ob und welcher Lärmschutz erforderlich ist.
Wenn Menschen von Verkehrslärm betroffen sind, besteht beim Neu- und Ausbau von Straßen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ein Anspruch auf einen Lärmschutz. Die Grenzwerte hierfür sind in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verzeichnet.
Nachweis
Bundesimmissionsschutzgesetz
16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Update 08.05.2023
Im Jahr 2016 wurde der „Bundesverkehrswegeplan 2015“ in „Bundesverkehrswegeplan 2030“ umbenannt. Es erfolgte eine Einstufung des Projekts „B030 Enzisreute-Gaisbeuren“ zunächst im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Dezember 2016 erfolgte schließlich eine Aufnahme im „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Planungsaufnahme erfüllt.Die konkrete Projektplanung begann im November 2022 - mit der sogenannten Vorplanung. Stand heute steht eine Trasse noch nicht fest. Im Rahmen der Vorplanung wird zunächst ein Untersuchungsraum festgelegt, in dem diverse Untersuchungen u. a. zu Verkehr und Umwelt durchgeführt werden. Erst anhand dieser Ergebnisse sind erste Trassenvarianten möglich. Nach derzeitigem Stand wird die Vorplanung noch mindestens bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts andauern.
Fragen
Fragen beantwortet das Planungsteam B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Regierungspräsidium Tübingen, B30Enzisreute-Gaisbeuren@rpt.bwl.de